230055-19 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Spielplatzbedarfsplanung 2022: Stellungnahme zum ÄA -018
Kerndaten
- Nummer
- 230055-19 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 09.05.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 230055-19 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie Dezernat: Dez. V Spielplatzbedarfsplanung 2022: Stellungnahme zum ÄA -018 Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 31.05.2023 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme (zum ÄA 230055-018): Zu 1.: Eine komplette Neugestaltung des Spielplatzes Aennchenstraße ist zur Zeit nicht erforderlich, da der Spielplatz ausreichend mit Spielgeräten auch für ältere Kinder ausgestattet ist. Allerdings muss der Bodenbelag des Bolzplatzes überarbeitet und durch ein zweites Tor die Attraktivität der Fläche gesteigert werden. Sollte zukünftig eine komplette Neugestaltung des Platzes, z.B. aufgrund nicht mehr nutzbarer größerer Spielgeräte erforderlich sein, werden wie bei allen Neuplanungen über ein Partiziationsverfahren die Wünsche der jungen Menschen eruiert und soweit möglich in die Planung mit einfließen. Zu 2.: Bei dem Spielplatz Brunnenallee handelt es sich um eine nur 113 m2 große Fläche, die der Nahversorgung dient. Auf einer so kleinen Fläche ist der Aufbau von größeren Spielgeräten nicht möglich. Eine zentrale Versorgungsfunktion für Schweinheim wird der Platz daher nicht übernehmen können. Aufgrund der Überflutungsgefahr ist der Aufbau und die Unterhaltung von Spielgeräten mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden. Zu 3.: Der Bolzplatz muss auf jeden Fall erhalten bleiben, da er von vielen Kindern aus dem Umfeld aber auch von Grundschülern genutzt wird. Da die Fläche für einen Bolzplatz relativ klein ist, können Spielgeräte nur im Randbereich aufgebaut werden. Das Außengelände der Kindertagesstätte muss für die Kita erhalten bleiben und kann daher nicht als öffentlicher Spielplätz genutzt werden. Zu 4., 5. und 6.: Die Überplanung des Spielplatzes Kurpark, ein möglicher Spielstandort am Moltkeplatz und Spielflächen im Fußgängerzonenbereich muss im Gesamtkontext des IEK gesehen werden. Das Amt für Kinder, Jugend und Familie hat sich dafür eingesetzt, dass attraktive Spielmöglichkeiten im innerstädtischen Bereich von Godesberg geschaffen werden. Die Gestaltungsvorschläge, die Umsetzung und Beschlussfassung hierzu erfolgt im Zusammenhang mit den Planungen zum IEK.Seite 1 von 2 Seite 2 Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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