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230055-19 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Spielplatzbedarfsplanung 2022: Stellungnahme zum ÄA -018

Nummer
230055-19 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
09.05.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 09.08.2023 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 230055 Spielplatzbedarfsplanung 2022

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
230055-19 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
Dezernat:
Dez. V
Spielplatzbedarfsplanung 2022: Stellungnahme
zum ÄA -018
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 31.05.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme (zum ÄA 230055-018):
Zu 1.:
Eine komplette Neugestaltung des Spielplatzes Aennchenstraße ist zur Zeit
nicht erforderlich, da der Spielplatz ausreichend mit Spielgeräten auch für ältere
Kinder ausgestattet ist. Allerdings muss der Bodenbelag des Bolzplatzes
überarbeitet und durch ein zweites Tor die Attraktivität der Fläche gesteigert
werden.
Sollte zukünftig eine komplette Neugestaltung des Platzes, z.B. aufgrund nicht
mehr nutzbarer größerer Spielgeräte erforderlich sein, werden wie bei allen
Neuplanungen über ein Partiziationsverfahren die Wünsche der jungen
Menschen eruiert und soweit möglich in die Planung mit einfließen.
Zu 2.:
Bei dem Spielplatz Brunnenallee handelt es sich um eine nur 113 m2 große
Fläche, die der Nahversorgung dient. Auf einer so kleinen Fläche ist der Aufbau
von größeren Spielgeräten nicht möglich. Eine zentrale Versorgungsfunktion für
Schweinheim wird der Platz daher nicht übernehmen können.
Aufgrund der Überflutungsgefahr ist der Aufbau und die Unterhaltung von
Spielgeräten mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden.
Zu 3.:
Der Bolzplatz muss auf jeden Fall erhalten bleiben, da er von vielen Kindern
aus dem Umfeld aber auch von Grundschülern genutzt wird. Da die Fläche für
einen Bolzplatz relativ klein ist, können Spielgeräte nur im Randbereich
aufgebaut werden. Das Außengelände der Kindertagesstätte muss für die Kita
erhalten bleiben und kann daher nicht als öffentlicher Spielplätz genutzt
werden.
Zu 4., 5. und 6.:
Die Überplanung des Spielplatzes Kurpark, ein möglicher Spielstandort am
Moltkeplatz und Spielflächen im Fußgängerzonenbereich muss im
Gesamtkontext des IEK gesehen werden. Das Amt für Kinder, Jugend und
Familie hat sich dafür eingesetzt, dass attraktive Spielmöglichkeiten im
innerstädtischen Bereich von Godesberg geschaffen werden. Die
Gestaltungsvorschläge, die Umsetzung und Beschlussfassung hierzu erfolgt im
Zusammenhang mit den Planungen zum IEK.Seite 1 von 2
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Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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