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230055-17 ST · Stellungnahme der Verwaltung

CDU-Änderungsantrag Stellungnahme zum ÄA -06 zur Spielplatzbedarfsplanung 2022: Beschattung von Spielplätzen sowie Bereitstellung ausreichender Sitzgelegenheiten mit Abfallbehältern auf Godesberger Spielplätzen

Nummer
230055-17 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
16.04.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 09.08.2023 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 230055 Spielplatzbedarfsplanung 2022

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
230055-17 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
CDU-Änderungsantrag Stellungnahme zum ÄA -06
zur Spielplatzbedarfsplanung 2022: Beschattung
von Spielplätzen sowie Bereitstellung
ausreichender Sitzgelegenheiten mit
Abfallbehältern auf Godesberger Spielplätzen
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 03.05.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Das Amt für Umwelt und Stadtgrün wurde über den politischen Antrag DS
212325 aufgefordert, die vorhandenen Bonner Spielplätze in Hinblick auf eine
nicht ausreichende Beschattung zu untersuchen, Plätze mit unzureichender
Beschattung konkret zu benennen, sowie Wege zur Verbesserung der
Beschattungssituation durch Bepflanzung aufzuzeigen. Gegenstand der
Untersuchung waren auch die Spielplätze im Bezirk Bad Godesberg. Das
Ergebnis der Untersuchung ist aktuell als Mitteilungsvorlage unter DS 212325-
02 in der politischen Beratung.
Einschlägige Normen zu Spielplätzen und Spielerlebnisflächen enthalten zum
erforderlichen Beschattungsgrad keine konkreten Angaben, sondern nur
Hinweise, dass beschattete Bereiche grundsätzlich vorhanden sein müssen.
Ebenso verhält es sich mit der Ausstattung an Sitzgelegenheiten und
Abfallentsorgungsmöglichkeiten, die grundsätzlich auf öffentlichen Spielplätzen
berücksichtigt werden, die Frage nach einer ausreichenden Versorgung jedoch
je nach Witterung und Jahreszeit variiert.
Im Rahmen der Bearbeitung der DS 212325 hat das Fachamt insgesamt 282
öffentliche Spielplätze anhand des 3D-Stadtmodells mit Schattenberechnung,
von Luftbildern aus unterschiedlichen Jahren und Jahreszeiten mit
unterschiedlichen Sonnenständen und teilweisen Ortsbesichtigungen
analysiert, sowie Kriterien für eine gute, ausreichende und ungenügende
Beschattung festgelegt:
Gute Beschattung: >50% der Kleinkinderspielfläche
Ausreichende Beschattung: 25 % -50% der Kleinkinderspielfläche
Ungenügende Beschattung: < 25% der Kleinkinderspielfläche
Darüber hinaus muss es für ältere Kinder und Erwachsene möglich sein, auf
der jeweiligen Spielplatzfläche bei Bedarf einen Schattenbereich aufzusuchen.
Bei allen Überlegungen zur Beschattung von Spielbereichen durch ergänzendeSeite 1 von 4
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Baumpflanzungen sind folgende Aspekte zu berücksichtigen:
- An den längsten Tagen des Jahres ist nicht nur die Temperatur und
Einstrahlungsintensität am höchsten, sondern auch der Sonnenstand (in
Bonn ca. 60 Grad). An diesen Tagen ist somit der Schattenwurf auch
am kleinsten, wie auf u.a. Abbildung dargestellt. Das entspricht etwa 50-
60 % der Baumhöhe.
*** siehe Bild 1 der Anlage ***
- Spielgeräte benötigen einen Fallschutz in Abhängigkeit von ihrer
möglichen Fallhöhe. Der Fallschutzbereich muss in einer Breite von
mindestens 1,5 m frei von Bauteilen und Vegetation sein.
- Reine Sandspielflächen benötigen eine Einfassung und Wurzelschutz
ebenso wie Fallschutzflächen, damit keine Wurzeln in den Belag
hineinwachsen können
- Baumpflanzungen mit einer guten schattenspendenden Wirkung
benötigen ausreichend Platz für die Ausbildung eines
kronenentsprechenden Wurzelbereiches. Damit muss der Abstand des
Baumstamms zur Einfassung mindestens 1,50 m betragen
- Die Anlage von Fallschutz- und oder Sandflächen im
Kronentraufbereich ist aus Baumschutzgründen zu vermeiden. Sowohl
bei Altbaumbeständen als auch bei Neupflanzungen sind entsprechend
des Alters, der Wuchsform des Wurzelwerks und des Zustands der
jeweiligen Baumarten Mindeststammabstände einzuhalten. Diese
betragen im mindestens 1,5 bei Jungbäumen und mind. 2-3 m bei
älteren Bäumen
- Spielgeräte, die keinen baulichen Fallschutz benötigen und nur mit
Punktfundamenten verankert werden, können im Kronentraufbereich
von Altbaumbeständen verortet werden.
Der Spielplatz auf dem Mehlemer Dorfplatz wurde in o.a. Untersuchung als
ausreichend beschattet bewertet, verbunden mit dem Hinweis, dass zusätzliche
Baumpflanzungen die Beschattungssituation weiter verbessern würden.
*** siehe Bild 2 der Anlage ***
Innerhalb der Grünfläche Dorfplatz Mehlem befindet sich der Spielplatz in der
nordöstlichen Ecke und ist somit komplett sonnenexponiert. Der sich davor
befindliche Weg erhöht den Abstand der südlich gepflanzten Bäume zur großen
Spielfläche. Die am Sandspielbereich (Kleinkinderspielbereich) befindlichen
Bäume sind bereits zur Verbesserung der Beschattung dieses Bereichs
nachgepflanzt worden, sie befinden sich allerdings noch in der Jugendphase,
so dass ihr Schattenwurf aktuell noch nicht ausreichend ist, sich aber
perspektivisch verbessert.
Eine ergänzende Pflanzung von 2 Bäumen im Wegeverlauf ist theoretisch
möglich, baulich jedoch unter Berücksichtigung der o.a. Aspekte aufwändig und
aktuell nicht vorgesehen.
*** siehe Bild 3 der Anlage ***
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1 Anlage Bilder (öffentlich)Seite 3 von 4
Anlage Bilder
Bild 1
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Datenstand: 03.11.2026, 01:42 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de