230055-17 ST · Stellungnahme der Verwaltung
CDU-Änderungsantrag Stellungnahme zum ÄA -06 zur Spielplatzbedarfsplanung 2022: Beschattung von Spielplätzen sowie Bereitstellung ausreichender Sitzgelegenheiten mit Abfallbehältern auf Godesberger Spielplätzen
Kerndaten
- Nummer
- 230055-17 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 16.04.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 230055-17 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III CDU-Änderungsantrag Stellungnahme zum ÄA -06 zur Spielplatzbedarfsplanung 2022: Beschattung von Spielplätzen sowie Bereitstellung ausreichender Sitzgelegenheiten mit Abfallbehältern auf Godesberger Spielplätzen Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 03.05.2023 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Das Amt für Umwelt und Stadtgrün wurde über den politischen Antrag DS 212325 aufgefordert, die vorhandenen Bonner Spielplätze in Hinblick auf eine nicht ausreichende Beschattung zu untersuchen, Plätze mit unzureichender Beschattung konkret zu benennen, sowie Wege zur Verbesserung der Beschattungssituation durch Bepflanzung aufzuzeigen. Gegenstand der Untersuchung waren auch die Spielplätze im Bezirk Bad Godesberg. Das Ergebnis der Untersuchung ist aktuell als Mitteilungsvorlage unter DS 212325- 02 in der politischen Beratung. Einschlägige Normen zu Spielplätzen und Spielerlebnisflächen enthalten zum erforderlichen Beschattungsgrad keine konkreten Angaben, sondern nur Hinweise, dass beschattete Bereiche grundsätzlich vorhanden sein müssen. Ebenso verhält es sich mit der Ausstattung an Sitzgelegenheiten und Abfallentsorgungsmöglichkeiten, die grundsätzlich auf öffentlichen Spielplätzen berücksichtigt werden, die Frage nach einer ausreichenden Versorgung jedoch je nach Witterung und Jahreszeit variiert. Im Rahmen der Bearbeitung der DS 212325 hat das Fachamt insgesamt 282 öffentliche Spielplätze anhand des 3D-Stadtmodells mit Schattenberechnung, von Luftbildern aus unterschiedlichen Jahren und Jahreszeiten mit unterschiedlichen Sonnenständen und teilweisen Ortsbesichtigungen analysiert, sowie Kriterien für eine gute, ausreichende und ungenügende Beschattung festgelegt: Gute Beschattung: >50% der Kleinkinderspielfläche Ausreichende Beschattung: 25 % -50% der Kleinkinderspielfläche Ungenügende Beschattung: < 25% der Kleinkinderspielfläche Darüber hinaus muss es für ältere Kinder und Erwachsene möglich sein, auf der jeweiligen Spielplatzfläche bei Bedarf einen Schattenbereich aufzusuchen. Bei allen Überlegungen zur Beschattung von Spielbereichen durch ergänzendeSeite 1 von 4 Seite 2 Baumpflanzungen sind folgende Aspekte zu berücksichtigen: - An den längsten Tagen des Jahres ist nicht nur die Temperatur und Einstrahlungsintensität am höchsten, sondern auch der Sonnenstand (in Bonn ca. 60 Grad). An diesen Tagen ist somit der Schattenwurf auch am kleinsten, wie auf u.a. Abbildung dargestellt. Das entspricht etwa 50- 60 % der Baumhöhe. *** siehe Bild 1 der Anlage *** - Spielgeräte benötigen einen Fallschutz in Abhängigkeit von ihrer möglichen Fallhöhe. Der Fallschutzbereich muss in einer Breite von mindestens 1,5 m frei von Bauteilen und Vegetation sein. - Reine Sandspielflächen benötigen eine Einfassung und Wurzelschutz ebenso wie Fallschutzflächen, damit keine Wurzeln in den Belag hineinwachsen können - Baumpflanzungen mit einer guten schattenspendenden Wirkung benötigen ausreichend Platz für die Ausbildung eines kronenentsprechenden Wurzelbereiches. Damit muss der Abstand des Baumstamms zur Einfassung mindestens 1,50 m betragen - Die Anlage von Fallschutz- und oder Sandflächen im Kronentraufbereich ist aus Baumschutzgründen zu vermeiden. Sowohl bei Altbaumbeständen als auch bei Neupflanzungen sind entsprechend des Alters, der Wuchsform des Wurzelwerks und des Zustands der jeweiligen Baumarten Mindeststammabstände einzuhalten. Diese betragen im mindestens 1,5 bei Jungbäumen und mind. 2-3 m bei älteren Bäumen - Spielgeräte, die keinen baulichen Fallschutz benötigen und nur mit Punktfundamenten verankert werden, können im Kronentraufbereich von Altbaumbeständen verortet werden. Der Spielplatz auf dem Mehlemer Dorfplatz wurde in o.a. Untersuchung als ausreichend beschattet bewertet, verbunden mit dem Hinweis, dass zusätzliche Baumpflanzungen die Beschattungssituation weiter verbessern würden. *** siehe Bild 2 der Anlage *** Innerhalb der Grünfläche Dorfplatz Mehlem befindet sich der Spielplatz in der nordöstlichen Ecke und ist somit komplett sonnenexponiert. Der sich davor befindliche Weg erhöht den Abstand der südlich gepflanzten Bäume zur großen Spielfläche. Die am Sandspielbereich (Kleinkinderspielbereich) befindlichen Bäume sind bereits zur Verbesserung der Beschattung dieses Bereichs nachgepflanzt worden, sie befinden sich allerdings noch in der Jugendphase, so dass ihr Schattenwurf aktuell noch nicht ausreichend ist, sich aber perspektivisch verbessert. Eine ergänzende Pflanzung von 2 Bäumen im Wegeverlauf ist theoretisch möglich, baulich jedoch unter Berücksichtigung der o.a. Aspekte aufwändig und aktuell nicht vorgesehen. *** siehe Bild 3 der Anlage *** Anlage/nSeite 2 von 4 Seite 3 1 Anlage Bilder (öffentlich)Seite 3 von 4 Anlage Bilder Bild 1 Bild 2 Bild 3Seite 4 von 4
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