230055-15 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Spielplatzbedarfsplanung 2022: Stellungnahme zum ÄA -10
Kerndaten
- Nummer
- 230055-15 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 16.04.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 230055-15 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie Dezernat: Dez. V Spielplatzbedarfsplanung 2022: Stellungnahme zum ÄA -10 Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 03.05.2023 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme (zum ÄA 230055-10): Der Spielplatz Europastraße I liegt nur ca. 100 Meter vom Spielpatz Europas- traße II entfernt. Beide Flächen liegen im Rheinauenpark. Die Auflösung wurde bereits in der letzten Spielplatzbedarfsplanung vorgeschlagen, bisher aber nicht umgesetzt. Beide Spielplätze richten sich überwiegend an die Bedürfnisse älterer Kinder und zielen nicht auf die wohnortnahe Versorgung von Kleinkindern. Die Auflö- sung des Spielplatzes Europastraße I sollte jedoch erst erfolgen, wenn eine Spielgeräteergänzung auf dem Platz II umgesetzt ist und größere Sanierungs- maßnahmen anstehen. Der Spielplatz Brunnenallee liegt im unmittelbaren Überflutungsbereich des Godesberger Bachs. Ein Erhalt bzw. eine Qualifizierung der Fläche ist daher nur unter hohem finanziellen Aufwand möglich. Weder für die Neuplanung des Spielplatzes noch für den aufgrund der Hochwassersituation deutlich erhöhten Pflegeaufwand stehen Haushaltsmittel zur Verfügung. Einzelne Wipptiere verfügen über einen verhältnismäßig geringen Spielwert und richten sich nur an Kleinkinder. Eine weitaus größere Funktion haben An- lagen mit verschiedenen Spielgeräten, die Kinder unterschiedlichen Alters ansprechen. Dadurch erhöht sich für Familien – gerade mit mehreren Kindern – deutlich die Aufenthaltsqualität. Daher sollten Wipptiere möglichst neben an- deren Spielgeräten aufgestellt werden. Die Auflösung der drei genannten Spiel- standpunkte und ggf. Verlagerung der Wipptiere sollte aufgrund der unzure- ichenden Versorgung des Planungsraums erst zu dem Zeitpunkt erfolgen, zu dem eine adäquate Ersatzfläche in der Godesberger Innenstadt errichtet wird. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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