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230055-15 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Spielplatzbedarfsplanung 2022: Stellungnahme zum ÄA -10

Nummer
230055-15 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
16.04.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 09.08.2023 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 230055 Spielplatzbedarfsplanung 2022

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
230055-15 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
Dezernat:
Dez. V
Spielplatzbedarfsplanung 2022: Stellungnahme
zum ÄA -10
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 03.05.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme (zum ÄA 230055-10):
Der Spielplatz Europastraße I liegt nur ca. 100 Meter vom Spielpatz Europas-
traße II entfernt. Beide Flächen liegen im Rheinauenpark. Die Auflösung wurde
bereits in der letzten Spielplatzbedarfsplanung vorgeschlagen, bisher aber nicht
umgesetzt.
Beide Spielplätze richten sich überwiegend an die Bedürfnisse älterer Kinder
und zielen nicht auf die wohnortnahe Versorgung von Kleinkindern. Die Auflö-
sung des Spielplatzes Europastraße I sollte jedoch erst erfolgen, wenn eine
Spielgeräteergänzung auf dem Platz II umgesetzt ist und größere Sanierungs-
maßnahmen anstehen.
Der Spielplatz Brunnenallee liegt im unmittelbaren Überflutungsbereich des
Godesberger Bachs. Ein Erhalt bzw. eine Qualifizierung der Fläche ist daher
nur unter hohem finanziellen Aufwand möglich. Weder für die Neuplanung des
Spielplatzes noch für den aufgrund der Hochwassersituation deutlich erhöhten
Pflegeaufwand stehen Haushaltsmittel zur Verfügung.
Einzelne Wipptiere verfügen über einen verhältnismäßig geringen Spielwert
und richten sich nur an Kleinkinder. Eine weitaus größere Funktion haben An-
lagen mit verschiedenen Spielgeräten, die Kinder unterschiedlichen Alters
ansprechen. Dadurch erhöht sich für Familien – gerade mit mehreren Kindern –
deutlich die Aufenthaltsqualität. Daher sollten Wipptiere möglichst neben an-
deren Spielgeräten aufgestellt werden. Die Auflösung der drei genannten Spiel-
standpunkte und ggf. Verlagerung der Wipptiere sollte aufgrund der unzure-
ichenden Versorgung des Planungsraums erst zu dem Zeitpunkt erfolgen, zu
dem eine adäquate Ersatzfläche in der Godesberger Innenstadt errichtet wird.
Anlage/n
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