230055-14 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Spielplatzbedarfsplanung 2022: Stellungnahme zum ÄA -09
Kerndaten
- Nummer
- 230055-14 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 16.04.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 230055-14 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie Dezernat: Dez. V Spielplatzbedarfsplanung 2022: Stellungnahme zum ÄA -09 Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 03.05.2023 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme (zum ÄA 230055-09): 1. Spielplatz an Brenings Ziegelei: Ein Ersatz für die abgebaute Kombinationsanlage wird, sobald Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, baldmöglichst erfolgen. 2. Spiel- und Bolzplatz Aenchenstraße: Die Erneuerung des Bodenbelages des Bolzplatzes und die Installation eines zweiten Fußballtores wird bereits von der Spielplatzbedarfsplanung aufgegrif- fen. Der Spiel- und Bolzplatz wird als Maßnahme mit kurzfristigem Handlungs- bedarf beschrieben. 3. Pfarrer-Minartz-Straße und Alte Bahnhofstraße: Die Auflösung der drei genannten Spielflächen sollte gemäß Spielplatzbedarfs- planung aufgrund der unzureichenden Versorgung des Planungsraums erst zu dem Zeitpunkt erfolgen, an dem eine adäquate Ersatzfläche in der Godesber- ger Innenstadt errichtet wird. 4. Spielgeräte Redoutenpark Die ab dem Jahre 1790 erbaute Redoute steht seit September 1990 unter Denkmalschutz und wird unter der Denkmal-Nummer A 1817 geführt. Sie stellt ein für die Kurorte der damaligen Zeit typisches Bauwerk dar. Mit dem Bau der Redoute begann der heute noch sichtbare Ausbau Godesbergs zum internatio- nal renommierten Kurbad. Als bauliches Zeugnis für den Beginn dieser Ent- wicklung ist die Redoute bedeutend für die Geschichte der Stadt. An Erhalt und Nutzung besteht aus wissenschaftlichen, architekturgeschichtlichen und typolo- gischen sowie aus städtebaulichen Gründen ein öffentliches Interesse. In die- sem Zusammenhang passt das Aufstellen von Spielgeräten nicht zu den Schutzzielen der Anlage und wird daher seitens der Verwaltung abgelehnt. 5. Überprüfung Sandspielflächen Durch die Routinekontrollen, die auf öffentlichen Spielplätzen durch städtisches Personal und Bonnorange durchgeführt werden, findet eine regelmäßige Prü-Seite 1 von 2 Seite 2 fung der Sandspielflächen statt. Zudem werden die Sandflächen in einem Tur- nus, der in Abhängigkeit der Frequentierung der Spielplätze individuell festge- legt ist, durch Bonnorange gerecht. Sandflächen, die zur Reinigung oder zum Austausch vorgesehen sind, werden dokumentiert und über eine Ausschreibung an Fachfirmen vergeben. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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