← zurück zu 230055

230055-14 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Spielplatzbedarfsplanung 2022: Stellungnahme zum ÄA -09

Nummer
230055-14 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
16.04.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 09.08.2023 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 62,1 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 230055 Spielplatzbedarfsplanung 2022

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (2.416 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
230055-14 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
Dezernat:
Dez. V
Spielplatzbedarfsplanung 2022: Stellungnahme
zum ÄA -09
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 03.05.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme (zum ÄA 230055-09):
1. Spielplatz an Brenings Ziegelei:
Ein Ersatz für die abgebaute Kombinationsanlage wird, sobald Haushaltsmittel
zur Verfügung stehen, baldmöglichst erfolgen.
2. Spiel- und Bolzplatz Aenchenstraße:
Die Erneuerung des Bodenbelages des Bolzplatzes und die Installation eines
zweiten Fußballtores wird bereits von der Spielplatzbedarfsplanung aufgegrif-
fen. Der Spiel- und Bolzplatz wird als Maßnahme mit kurzfristigem Handlungs-
bedarf beschrieben.
3. Pfarrer-Minartz-Straße und Alte Bahnhofstraße:
Die Auflösung der drei genannten Spielflächen sollte gemäß Spielplatzbedarfs-
planung aufgrund der unzureichenden Versorgung des Planungsraums erst zu
dem Zeitpunkt erfolgen, an dem eine adäquate Ersatzfläche in der Godesber-
ger Innenstadt errichtet wird.
4. Spielgeräte Redoutenpark
Die ab dem Jahre 1790 erbaute Redoute steht seit September 1990 unter
Denkmalschutz und wird unter der Denkmal-Nummer A 1817 geführt. Sie stellt
ein für die Kurorte der damaligen Zeit typisches Bauwerk dar. Mit dem Bau der
Redoute begann der heute noch sichtbare Ausbau Godesbergs zum internatio-
nal renommierten Kurbad. Als bauliches Zeugnis für den Beginn dieser Ent-
wicklung ist die Redoute bedeutend für die Geschichte der Stadt. An Erhalt und
Nutzung besteht aus wissenschaftlichen, architekturgeschichtlichen und typolo-
gischen sowie aus städtebaulichen Gründen ein öffentliches Interesse. In die-
sem Zusammenhang passt das Aufstellen von Spielgeräten nicht zu den
Schutzzielen der Anlage und wird daher seitens der Verwaltung abgelehnt.
5. Überprüfung Sandspielflächen
Durch die Routinekontrollen, die auf öffentlichen Spielplätzen durch städtisches
Personal und Bonnorange durchgeführt werden, findet eine regelmäßige Prü-Seite 1 von 2
Seite 2
fung der Sandspielflächen statt. Zudem werden die Sandflächen in einem Tur-
nus, der in Abhängigkeit der Frequentierung der Spielplätze individuell festge-
legt ist, durch Bonnorange gerecht.
Sandflächen, die zur Reinigung oder zum Austausch vorgesehen sind, werden
dokumentiert und über eine Ausschreibung an Fachfirmen vergeben.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 11:34 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de