230055-08 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Spielplatzbedarfsplanung 2022: Maßgabe der BV Beuel
Kerndaten
- Nummer
- 230055-08 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 16.04.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Kenntnisnahme
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie Kenntnisnahme
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 230055-08 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie Dezernat: Dez. V Spielplatzbedarfsplanung 2022: Maßgabe der BV Beuel Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 25.04.2023 Kenntnisnahme Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 26.04.2023 Kenntnisnahme Rat 27.04.2023 Kenntnisnahme Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 17.05.2023 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung nimmt zu den drei Maßgaben aus der Sitzung der BV Beuel vom 15.03.2023 wie folgt Stellung: zu 1. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob die Spielplätze mit kleinkindgerechtem Spielgerät ausgestattet sind. Je nach Größe und Funktion eines Spielplatzes sind Spielplätze für Kinder unterschiedlichen Alters ausgestattet. Auf größeren Flächen sind die Spielbereiche oft zoniert und auch mit Spielgeräten für Kleinkinder ausgestattet. Spielplätze für die Nahbereichsversorgung richten sich überwiegend an die Bedürfnisse kleinerer Kinder. Demensprechend orientiert sich die Spielgeräteausstattung auf diesen meist kleineren Flächen vor allem an den Bedürfnisse von Kindern im Vorschulalter und Kleinkindern. zu 2. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob bei großer Hitze am Spielplatz südlich des Blauen Affen wegen der Metall-Rutschröhre eine Gesundheitsgefährdung besteht. Gesundheitsgefährdungen sind bei allen Spielgeräten auf öffentlichen Spielplätzen auszuschließen. Um Erwärmung von Metall aufgrund starker Sonneneinstrahlung zu minimieren, werden Rutschen so aufgestellt, dass die Flächen nach Norden ausgerichtet sind. zu 3. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob der Spielplatz auf demSeite 1 von 2 Seite 2 Gelände des Ennertbades ganzjährig geöffnet werden kann. Die Verwaltung verweist auf die Stellungnahme zu DS-Nr.: 202031 Öffnung des Kinderspielplatzes am Ennertbad nach Saisonende: “…Der Spielplatz im Ennertbad ist mit einer Netzschaukel, Matschanlage und Wippe ausgestattet. Die Wasserversorgung der Matschanlage muss außerhalb der Freibadsaison abgeschaltet werden und die Sitzgelegenheiten werden außerhalb der Saison eingelagert. Der Spielplatz ist somit bei geschlossenem Freibad wenig attraktiv für Kinder und Eltern. Für die Gewährleistung der Verkehrssicherung und Pflege des Spielplatzes während der Schließung des Freibades würden Personalkapazitäten benötigt. Bei einem Betrieb außerhalb der Freibadsaison würde außerdem eine Einzäunung des Kinderspielbereiches erforderlich werden. Die zusätzlichen Sach- und Personalkosten sind im Budget des Bäderbetriebs derzeit nicht vorhanden. In Zusammenhang mit den Überlegungen, am Standort des Ennertbades ein Hallenbad zu errichten (siehe Drucksache 200671), wird die Verwaltung den Vorschlag noch einmal aufgreifen und eine ganzjährige Öffnung des Spielplatzes prüfen.” Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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