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230055-08 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Spielplatzbedarfsplanung 2022: Maßgabe der BV Beuel

Nummer
230055-08 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
16.04.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 25.05.2023 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Rates 22.08.2023 Kenntnisnahme
  3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 17.05.2023 Kenntnisnahme
  4. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 16.08.2023 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 230055 Spielplatzbedarfsplanung 2022

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
230055-08 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
Dezernat:
Dez. V
Spielplatzbedarfsplanung 2022: Maßgabe der BV
Beuel
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 25.04.2023 Kenntnisnahme
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 26.04.2023 Kenntnisnahme
Rat 27.04.2023 Kenntnisnahme
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
17.05.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung nimmt zu den drei Maßgaben aus der Sitzung der BV Beuel
vom 15.03.2023 wie folgt Stellung:
zu 1.
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob die Spielplätze mit
kleinkindgerechtem Spielgerät ausgestattet sind.
Je nach Größe und Funktion eines Spielplatzes sind Spielplätze für Kinder
unterschiedlichen Alters ausgestattet. Auf größeren Flächen sind die
Spielbereiche oft zoniert und auch mit Spielgeräten für Kleinkinder ausgestattet.
Spielplätze für die Nahbereichsversorgung richten sich überwiegend an die
Bedürfnisse kleinerer Kinder. Demensprechend orientiert sich die
Spielgeräteausstattung auf diesen meist kleineren Flächen vor allem an den
Bedürfnisse von Kindern im Vorschulalter und Kleinkindern.
zu 2.
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob bei großer Hitze am Spielplatz
südlich des Blauen Affen wegen der Metall-Rutschröhre eine
Gesundheitsgefährdung besteht.
Gesundheitsgefährdungen sind bei allen Spielgeräten auf öffentlichen
Spielplätzen auszuschließen. Um Erwärmung von Metall aufgrund starker
Sonneneinstrahlung zu minimieren, werden Rutschen so aufgestellt, dass die
Flächen nach Norden ausgerichtet sind.
zu 3.
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob der Spielplatz auf demSeite 1 von 2
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Gelände des Ennertbades ganzjährig geöffnet werden kann.
Die Verwaltung verweist auf die Stellungnahme zu DS-Nr.: 202031
Öffnung des Kinderspielplatzes am Ennertbad nach Saisonende:
“…Der Spielplatz im Ennertbad ist mit einer Netzschaukel, Matschanlage und
Wippe ausgestattet. Die Wasserversorgung der Matschanlage muss außerhalb
der Freibadsaison abgeschaltet werden und die Sitzgelegenheiten werden
außerhalb der Saison eingelagert. Der Spielplatz ist somit bei geschlossenem
Freibad wenig attraktiv für Kinder und Eltern.
Für die Gewährleistung der Verkehrssicherung und Pflege des Spielplatzes
während der Schließung des Freibades würden Personalkapazitäten benötigt.
Bei einem Betrieb außerhalb der Freibadsaison würde außerdem eine
Einzäunung des Kinderspielbereiches erforderlich werden. Die zusätzlichen
Sach- und Personalkosten sind im Budget des Bäderbetriebs derzeit nicht
vorhanden.
In Zusammenhang mit den Überlegungen, am Standort des Ennertbades ein
Hallenbad zu errichten (siehe Drucksache 200671), wird die Verwaltung den
Vorschlag noch einmal aufgreifen und eine ganzjährige Öffnung des
Spielplatzes prüfen.”
Anlage/n
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