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230052 · Beschlussvorlage

Fällung von 6 satzungsgeschützten Bäumen auf dem Grundstück der Schule Am Hügel, Am Propsthof 102 im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 6322-2 “Am Vogelsang“ in Bonn, Ortsteil Endenich

Nummer
230052
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
09.01.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 31.01.2023 Entscheidung federführend
  2. Sitzung der Baumkommission 30.01.2023 Empfehlung
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Beschlussvorlage
öffentlich
230052
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Fällung von 6 satzungsgeschützten Bäumen auf
dem Grundstück der Schule Am Hügel, Am
Propsthof 102 im Geltungsbereich des
Bebauungsplanes Nr. 6322-2 “Am Vogelsang“ in
Bonn, Ortsteil Endenich
Beratungsfolge
Baumkommission 30.01.2023 Empfehlung
Bezirksvertretung Bonn 31.01.2023 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Fällung von sechs städtischen satzungsgeschützten Bäumen mit einem
Stammumfang > 1m auf dem Gelände der Schule „Am Hügel“, Propsthof 102
im Geltungsbereich des B-Planes 6322-2 wird zugestimmt.
Eine Ersatzpflanzung mit 12 standortgerechten Laubbäumen mit einem
Stammumfang von 20 bis 25 cm wird im Herbst/Winter 2023/2024 auf dem
Schulgelände durchgeführt.
Begründung
Auf den Flächen zwischen Siemensstraße, den Straßen „Auf dem Hügel“ und
Am Propsthof sowie südwestlich des Plangebietes „west.side“ in Bonn-
Endenich entwickeln die Wohnbau GmbH und die Vereinigte Bonner
Wohnungsbau AG zurzeit das neue Wohnquartier „Am Vogelsang“.
Im Anschluss werden die notwendigen öffentlichen Erschließungsanlagen im
Rahmen eines städtebaulichen Vertrages auf Kosten der Vorhabenträgerin
hergestellt. Die hierfür erforderlichen Baumfällungen sind im Rahmen der
Beschlussvorlage Nr. 210769 „Genehmigung der Ausbauplanung zum Ausbau
der öffentlichen Erschließungsanlagen im Geltungsbereich des
Bebauungsplanes Nr. 6322-2 “Am Vogelsang“ in Bonn, Ortsteil Endenich“ am
15.6.2021 von der Bezirksvertretung Bonn beschlossen worden.
Aufgrund dieser Planungen werden die Grünflächen des Schulgeländes „Am
Hügel (ehem. Joseph v. Eichendorff Schule) randlich verkleinert und
topographisch erheblich verändert. Weiterhin werden die Flächen der
Stellplatzanlage der Schule und der Turn-und Schwimmhalle erheblich
verkleinert und müssen neu geordnet werden. Dies ist mit dem B- Plan 6322-2Seite 1 von 10
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vom 12.5.2020 planungsrechtlich festgelegt worden. Hierfür müssen weitere
Bäume auf dem Schulgelände entfallen.
Die Planung entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes sowie den
städtebaulichen Zielsetzungen im überplanten Gebiet. Die Planung und
Herstellung der Freianlagen erfolgen ebenfalls von der o.g. Vorhabenträgerin,
die bauliche Umsetzung muss im Hinblick auf den Schulbetrieb vorwiegend in
den Sommerferien 2023 ausgeführt werden.
Aufgrund des Umbaus der Stellplatzanlage müssen 4 satzungeschützte Bäume
mittleren Alters und ein nicht satzungsgeschützter Baum entfernt werden, hier 3
Linden und 2 Hainbuchen. Diese befinden sich im zukünftigen Fahrstreifen und
können nicht erhalten werden. An der westlichen Seite muss das
Schulgrundstück in den Grünflächen um bis zu 3,5 m abgegraben werden.
Hierfür müssen 2 satzungsgeschützte und 5 nicht satzungsgeschützte Bäume
des dort befindlichen ehemaligen Gehölzstreifens entfallen. Diese Bäume sind
durch die bereits erfolgten unmittelbar angrenzenden Baumfällungen für die
öffentlichen Erschließungsanlagen infolge Freistellung beeinträchtigt worden.
Eine Ersatzpflanzung mit 12 standortgerechten, heimischen Laubbäumen u.a.
mit den Arten Spitzahorn, Stieleiche und Hainbuche mit einem Stammumfang
von 20 bis 25 cm wird im Herbst/Winter 2023/2024 auf den Grünflächen des
Schulgeländes durchgeführt.
Die Kosten für Fällung und Ersatzpflanzung der Bäume werden von der
Vorhabenträgerin getragen.
Anlage/n
1 Baumliste zur DS 230052 (öffentlich)
2 Lageplan Baumfällung Auf dem Hügel (öffentlich)
3 Fotos alle Bäume Beschlussvorlage Am Propsthof (öffentlich)Seite 2 von 10
Baumliste zur DS 230052
* Bäume durch Freistellung infolge Baumfällungen beeinträchtigt
ID Nr. Baumart StU In cm Krone Höhe Zu-
stand
Satzungs-
schutz
Bemerkungen
3 67009 Tilia cordata Winterlinde 85 cm 7m 12m 4 Nein Stellplatzanlage
4 67038 Tilia platyphyllos Sommerlinde 113 cm 8m 16m 2 Ja Stellplatzanlage
5 85129 Carpinus betulus Hainbuche 119 cm 8m 15m 2 Ja StellplatzAnlage
6 85130 Carpinus betulus Hainbuche 123 cm 8m 15m 2 Ja Stellplatzanlage
7 67040 Tilia cordata Winterlinde 223 cm 13m 15m 3 Ja Stellplatzanlage
8 85136 Quercus rubra Roteiche 88 cm 6m 12m 2 Nein An Böschung
9 87662 Carpinus betulus Hainbuche 80 cm 8m 12m * Nein In Gehölzstreifen
An Böschung
10 87110 Carpinus betulus Hainbuche 75 cm 5m 12m * Nein In Gehölzstreifen
An Böschung
11 87865 Prunus spec. Pflaume 70 cm 6m 15m * Nein In Gehölzstreifen
An Böschung
12 67046 Pinus sylvestris Waldkiefer 145 cm 9m 18m 2 Ja Erhalten
13 87809 Acer pseudoplatanus Bergahorn 100 cm 8m 15m 2 Ja Erhalten
14 87692 Acer pseudoplatanus Bergahorn 340cm,
4-st.
10m 18m 4* Ja In Gehölzstreifen
An Böschung
15 85143 Acer pseudoplatanus Bergahorn 219cm
2-st.
7m 18m 4* Ja In Gehölzstreifen
An Böschung
16 87661 Acer pseudoplatanus Bergahorn 116 cm 8m 18m 3 Ja Erhalten
17 112101 Prunus avium Vogelkirsche 70 cm 7m 16m 4* Nein An BöschungSeite 3 von 10
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Datenstand: 02.11.2026, 17:43 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de