230043 · Beschlussvorlage
Entfernung eines weiblichen Ginkgo-Baumes aufgrund Geruchsbelästigung auf dem Schulgelände Arnold-von-Wied-Schule GGS, Vilicher Str. 2, 53225 Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 230043
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 13.01.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Baumkommission Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 230043 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Entfernung eines weiblichen Ginkgo-Baumes aufgrund Geruchsbelästigung auf dem Schulgelände Arnold-von-Wied-Schule GGS, Vilicher Str. 2, 53225 Bonn Beratungsfolge Baumkommission 30.01.2023 Empfehlung Bezirksvertretung Beuel 15.03.2023 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Fällung von einem städtischen Laubbaum auf dem Gelände Arnold-von- Wied-Schule GGS in Bonn wird zugestimmt. Eine Ersatzpflanzung mit einem standortgerechten Laubbaum mit einem Stammumfang von 20 bis 25 cm wird auf dem Gelände der Schule in der Pflanzperiode 2023/2024 durchgeführt. Begründung Auf dem Schulgrundstück der Arnold-von-Wied-Schule steht ein weiblicher Ginkgo-Baum. Der Fruchtfall der Bäume führt durch die gärenden Früchte im Herbst zu erheblichen Beeinträchtigungen durch Geruchsbelästigung und Rutschgefahr. Die Fruchtschale ist angereichert mit Buttersäure, die den unangenehmen Geruch verursacht. Die Schule hat über die letzten Jahre versucht, mit einem eigens eingerichteten Hofdienst die Früchte zu entfernen, um den Geruch zu vermindern. Es hat sich jedoch herausgestellt, dass die Schule, bedingt durch die hohe Anzahl an Früchten und die Wochenenden, an denen kein Aufsammeln der Früchte erfolgen konnte, mit der Situation überfordert ist. Es wird vorgeschlagen, den Baum zu entfernen und durch eine besser geeignete Baumart zu ersetzen. Baumart: Ginkgo (Ginkgo biloba) ID Nr.: 87500 Satzungsgeschützt: ja Stammumfang: 235 cm Krone: 9 m Höhe: 16 mSeite 1 von 4 Seite 2 Zustand: 3 Bemerkung: Zwiesel am Stammfuß Eine Ersatzpflanzung von einem standortgerechten Laubbaum mit einem Stammumfang von 20 bis 25 cm wird auf dem Gelände der Schule in der Pflanzperiode 2023/24 durchgeführt. Die Kosten für Fällung und Ersatzpflanzung in Höhe von ca. 2.800,- Euro werden aus den Mitteln der Bauunterhaltung bestritten. Anlage/n 1 Bilder Ginkgo ID Nr. 87500 (öffentlich)Seite 2 von 4 Seite 3 von 4 Seite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:46 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de