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230043 · Beschlussvorlage

Entfernung eines weiblichen Ginkgo-Baumes aufgrund Geruchsbelästigung auf dem Schulgelände Arnold-von-Wied-Schule GGS, Vilicher Str. 2, 53225 Bonn

Nummer
230043
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
13.01.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Baumkommission 30.01.2023 Empfehlung
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 15.03.2023 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
230043
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Entfernung eines weiblichen Ginkgo-Baumes
aufgrund Geruchsbelästigung auf dem
Schulgelände Arnold-von-Wied-Schule GGS,
Vilicher Str. 2, 53225 Bonn
Beratungsfolge
Baumkommission 30.01.2023 Empfehlung
Bezirksvertretung Beuel 15.03.2023 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Fällung von einem städtischen Laubbaum auf dem Gelände Arnold-von-
Wied-Schule GGS in Bonn wird zugestimmt.
Eine Ersatzpflanzung mit einem standortgerechten Laubbaum mit einem
Stammumfang von 20 bis 25 cm wird auf dem Gelände der Schule in der
Pflanzperiode 2023/2024 durchgeführt.
Begründung
Auf dem Schulgrundstück der Arnold-von-Wied-Schule steht ein weiblicher
Ginkgo-Baum. Der Fruchtfall der Bäume führt durch die gärenden Früchte im
Herbst zu erheblichen Beeinträchtigungen durch Geruchsbelästigung und
Rutschgefahr. Die Fruchtschale ist angereichert mit Buttersäure, die den
unangenehmen Geruch verursacht.
Die Schule hat über die letzten Jahre versucht, mit einem eigens eingerichteten
Hofdienst die Früchte zu entfernen, um den Geruch zu vermindern. Es hat sich
jedoch herausgestellt, dass die Schule, bedingt durch die hohe Anzahl an
Früchten und die Wochenenden, an denen kein Aufsammeln der Früchte
erfolgen konnte, mit der Situation überfordert ist.
Es wird vorgeschlagen, den Baum zu entfernen und durch eine
besser geeignete Baumart zu ersetzen.
Baumart: Ginkgo (Ginkgo biloba)
ID Nr.: 87500 Satzungsgeschützt: ja Stammumfang: 235
cm Krone: 9 m Höhe: 16 mSeite 1 von 4
Seite 2
Zustand: 3 Bemerkung: Zwiesel am Stammfuß
Eine Ersatzpflanzung von einem standortgerechten Laubbaum mit einem
Stammumfang von 20 bis 25 cm wird auf dem Gelände der Schule in der
Pflanzperiode 2023/24 durchgeführt.
Die Kosten für Fällung und Ersatzpflanzung in Höhe von ca. 2.800,- Euro
werden aus den Mitteln der Bauunterhaltung bestritten.
Anlage/n
1 Bilder Ginkgo ID Nr. 87500 (öffentlich)Seite 2 von 4
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Datenstand: 02.11.2026, 20:46 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de