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230037 · Große Anfrage

BBB-Anfrage: Umbau des Bonner Talwegs

Nummer
230037
Art
Große Anfrage
Veröffentlicht
05.01.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 26.01.2023 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 15.03.2023 Kenntnisnahme
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  1. 230037-01 ST BBB-Anfrage: Umbau des Bonner Talwegs

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Große Anfrage
öffentlich
230037
Fragesteller/in:
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Marcel Schmitt
04.01.2023
BBB-Anfrage: Umbau des Bonner Talwegs
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 25.01.2023 Kenntnisnahme
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 26.01.2023 Kenntnisnahme
Fragestellung
Wie weit ist die Konzeption zur Neugestaltung des Bonner Talwegs zwischen
Weber- und Königstraße gediehen und wann beabsichtigt die
Oberbürgermeisterin, die finale Planung den städtischen Gremien zur
Beschlussfassung vorzulegen?
Begründung
Der Hauptausschuss hat am 5.12.2019 den nachfolgend
aufgeführten Beschluss gefasst. Die BBB-Fraktion möchte den Stand der
Planungen in Erfahrung bringen.
Beschluss HA:
1.Die Verwaltung wird beauftragt die Vorplanung für die Umgestaltung des
Bonner Talwegs im Abschnitt Königstraße bis Weberstraße unter
Berücksichtigung folgender Vorgaben zu erstellen:
•Der Gleisabstand ist so zu wählen, dass gemäß Vorgaben des
Nahverkehrsplans (DS 1711670EB4) langfristig 2,65m breite
Niederflurfahrzeuge eingesetzt werden können.
•Die zulässige Höchstgeschwindigkeit wird in diesem Bereich auf 30 km/h (Mo-
Fr 7-17h) reduziert.
•Der zur Verfügung stehende Querschnittsraum von ca. 17 m soll wie folgt neu
aufgeteilt werden: Die Fahrbahnbreite wird auf ca. 6,50 m reduziert. Auf der
Westseite schließt an die Fahrbahn ein ca. 2,00 - 2,50m breiter Parkstreifen
und ein ca. 4,00 - 4,50m breiter Gehweg an. Auf der Oststeite ein ca. 2,00m
breiter Parkstreifen und ein ca. 2,00m breiter Gehweg. In den Seitenbereichen
soll nach Möglichkeit Baumbepflanzung vorgesehen werden. Die
unterschiedlichen Nutzungen im Seitenbereich soll durch den Einsatz
unterschiedlicher Pflastermaterialien sichtbar gemacht werden. Die Fahrbahn
ist möglichst wie die Seitenbereiche städtebaulich besonders zu gestalten. Die
Bordsteine sind barrierefrei einzubauen, um das Queren der Fahrbahn zuSeite 1 von 2
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ermöglichen.
•In Höhe des Clara-Schumann-Gymnasiums ist eine Querungsstelle farblich
hervorzuheben.
•Für die Belieferung der Geschäfte ist eine ausreichende Ladezone ganztags
einzurichten. Die Nutzung ist durch den Stadtordnungsdienst zu überwachen.
•In diesem Abschnitt ist ein Parkraumkonzept zu erstellen mit dem Ziel mehr
Kurzzeitparkplätze für Kunden und mehr Anwohnerparken sowie zusätzliche
Fahrradabstellplätze zu ermöglichen.
2.Die Verwaltung prüft die Möglichkeit, die Geschwindigkeitsreduzierung
testweise unmittelbar einzurichten.
3.Die derzeit auf der Westseite stehenden Bäume bleiben erhalten, selbst wenn
sie den geplanten Gehweg von 4 Metern an ihren Standorten jeweils
verschmälern bzw. „in“ ihm stehen. Sofern möglich, könnten
Bodenabdeckungen zur Hausfrontseite die Einengung teilweise verringern.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 17:55 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de