230037 · Große Anfrage
BBB-Anfrage: Umbau des Bonner Talwegs
Kerndaten
- Nummer
- 230037
- Art
- Große Anfrage
- Veröffentlicht
- 05.01.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Untergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (2.764 Zeichen)
Große Anfrage öffentlich 230037 Fragesteller/in: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Marcel Schmitt 04.01.2023 BBB-Anfrage: Umbau des Bonner Talwegs Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 25.01.2023 Kenntnisnahme Ausschuss für Mobilität und Verkehr 26.01.2023 Kenntnisnahme Fragestellung Wie weit ist die Konzeption zur Neugestaltung des Bonner Talwegs zwischen Weber- und Königstraße gediehen und wann beabsichtigt die Oberbürgermeisterin, die finale Planung den städtischen Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen? Begründung Der Hauptausschuss hat am 5.12.2019 den nachfolgend aufgeführten Beschluss gefasst. Die BBB-Fraktion möchte den Stand der Planungen in Erfahrung bringen. Beschluss HA: 1.Die Verwaltung wird beauftragt die Vorplanung für die Umgestaltung des Bonner Talwegs im Abschnitt Königstraße bis Weberstraße unter Berücksichtigung folgender Vorgaben zu erstellen: •Der Gleisabstand ist so zu wählen, dass gemäß Vorgaben des Nahverkehrsplans (DS 1711670EB4) langfristig 2,65m breite Niederflurfahrzeuge eingesetzt werden können. •Die zulässige Höchstgeschwindigkeit wird in diesem Bereich auf 30 km/h (Mo- Fr 7-17h) reduziert. •Der zur Verfügung stehende Querschnittsraum von ca. 17 m soll wie folgt neu aufgeteilt werden: Die Fahrbahnbreite wird auf ca. 6,50 m reduziert. Auf der Westseite schließt an die Fahrbahn ein ca. 2,00 - 2,50m breiter Parkstreifen und ein ca. 4,00 - 4,50m breiter Gehweg an. Auf der Oststeite ein ca. 2,00m breiter Parkstreifen und ein ca. 2,00m breiter Gehweg. In den Seitenbereichen soll nach Möglichkeit Baumbepflanzung vorgesehen werden. Die unterschiedlichen Nutzungen im Seitenbereich soll durch den Einsatz unterschiedlicher Pflastermaterialien sichtbar gemacht werden. Die Fahrbahn ist möglichst wie die Seitenbereiche städtebaulich besonders zu gestalten. Die Bordsteine sind barrierefrei einzubauen, um das Queren der Fahrbahn zuSeite 1 von 2 Seite 2 ermöglichen. •In Höhe des Clara-Schumann-Gymnasiums ist eine Querungsstelle farblich hervorzuheben. •Für die Belieferung der Geschäfte ist eine ausreichende Ladezone ganztags einzurichten. Die Nutzung ist durch den Stadtordnungsdienst zu überwachen. •In diesem Abschnitt ist ein Parkraumkonzept zu erstellen mit dem Ziel mehr Kurzzeitparkplätze für Kunden und mehr Anwohnerparken sowie zusätzliche Fahrradabstellplätze zu ermöglichen. 2.Die Verwaltung prüft die Möglichkeit, die Geschwindigkeitsreduzierung testweise unmittelbar einzurichten. 3.Die derzeit auf der Westseite stehenden Bäume bleiben erhalten, selbst wenn sie den geplanten Gehweg von 4 Metern an ihren Standorten jeweils verschmälern bzw. „in“ ihm stehen. Sofern möglich, könnten Bodenabdeckungen zur Hausfrontseite die Einengung teilweise verringern. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:55 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de