230033-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6820-2 "R(h)einwohnen" in Bonn-Beuel
Kerndaten
- Nummer
- 230033-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 02.02.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 230033-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6820-2 "R(h)einwohnen" in Bonn-Beuel Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 08.02.2023 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Innerhalb des Bebauungsplanverfahrens Nr. 6820-2 sind mehrere Verfahrensschritte zur Beteiligung der Öffentlichkeit vorgesehen. Der formelle Verfahrensschritt der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.1 Baugesetzbuch mit einer ersten Informationsveranstaltung ist bereits durchgeführt. Vor der noch anstehenden Offenlage gem. § 3 Abs.2 Baugesetzbuch wurde durch die Bezirksvertretung Beuel zusätzlich eine zweite Informationsveranstaltung beschlossen, welche am 26.10.2022 im Rathaus Beuel stattfand und mit einem Beteiligungszeitraum bei "Bonn macht mit" vom 21.10.2022 bis 04.11.2022 verknüpft war. Da die Beschlusszuständigkeit für Anregungen zu einem laufenden Bebauungsplanverfahren nach der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung dem Rat der Stadt Bonn obliegt, schlägt die Verwaltung vor, den Bürgerantrag als nachfolgende Stellungnahme zu dem abgeschlossenen informellen Beteiligungsformat zu werten. Für die dabei abgegebenen Stellungnahmen wird in der nun anstehenden Beschlussvorlage zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs - die auf den Rat und die vorberatenden Gremien zuläuft - ein Abwägungsvorschlag unterbreitet. Damit wird über die vorgetragenen Gesichtspunkte - sowohl dieses Bürgerantrags als auch der weiteren Anregungen aus der Informationsveranstaltung - durch den Rat der Bundesstadt Bonn entschieden. Diese Beratung ist im Laufe des 1. Halbjahrs 2023 vorgesehen. Die Bezirksvertretung Beuel, der Ausschuss für Umwelt, Klima und lokale Agenda sowie der Ausschuss für Wohnen, Planen und Bauen werden zuständigkeitshalber in diese Beratungen einbezogen. Beschlussvorschlag Der Ausschuss stimmt dem in der Stellungnahme der Verwaltung aufgezeigten Vorgehen zu. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen. Die Antragstellenden erhalten eine entsprechende Antwort. Anlage/nSeite 1 von 2 Seite 2 KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:52 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de