230031-04 ST · Stellungnahme der Verwaltung
BBB-Anfrage S13, hier: Beteiligung der Stadt Bonn zur Bestellung einer zweiten S-Bahnlinie für die Siegtalstrecke
Kerndaten
- Nummer
- 230031-04 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 04.09.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 230031-04 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III BBB-Anfrage S13, hier: Beteiligung der Stadt Bonn zur Bestellung einer zweiten S-Bahnlinie für die Siegtalstrecke Beratungsfolge Ausschuss für Mobilität und Verkehr 06.09.2023 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Zu den untenstehenden Fragen hat die Verwaltung folgende Stellungnahmen durch go.Rheinland (ehemals Nahverkehr Rheinland) erhalten. 1. Wann und in welcher Form wurde die Verwaltung der Bundesstadt Bonn vom NVR vor Bestellung der zweiten S-Bahnlinie für die Siegtalstrecke beteiligt? In der NVR-Verbandsversammlung am 28.06.2013 wurden die Planungen zur Angebotsausweitung der S12/S19 beraten und beschlossen. In der diesbezüglichen Vorlage wurde hinsichtlich der S 13 vermerkt: „S 13: Die dargestellten Überlegungen zur Angebotsverdichtung auf der Siegstrecke stellen den seit dem Jahr 2000 im Bau- und Finanzierungsvertrag zwischen der DB, dem Land NRW und dem damaligen Zweckverband VRS vereinbarten S 13-Ausbau nach Bonn-Oberkassel nicht in Frage.“ 2. War der Verwaltung der Bundesstadt ebenso wie der DB Netz AG bekannt, dass damit erhebliche Probleme für den durchgehenden Betrieb der S13 entstehen würden und welche Stellungnahme hat sie ggfs. dazu abgegeben? Siehe Antwort zu Frage 1. 3. Wie hat der Vertreter des OB / der OB in den Gremien des NVR / go.Rheinland zu dem Thema zweite S-Bahnlinie für die Siegtalstrecke jeweils abgestimmt? Es gab im Jahr 2013 zwei Beschlüsse zur Angebotsausweitung der S-Bahn bzw. zur Realisierung einer zweiten S-Bahnlinie auf der Siegstrecke. Das Abstimmungsergebnis der öffentlichen Vorlage zur S-Bahn- Angebotsausweitung auf der Siegstrecke fiel einstimmig aus, der zweite Beschluss wurde in nicht-öffentlicher Sitzung gefasst, weshalb die Verwaltung das Ergebnis nicht mitteilen kann. 4. Seit wann ist der Verwaltung der Bundesstadt Bonn definitiv durch den NVR und/oder die Bahn AG bekannt, dassSeite 1 von 3 Seite 2 4.1 ein durchgehender Betrieb der S 13 bis Köln nach Fertigstellung der Ausbaumaßnahmen zwischen Bonn und Troisdorf wegen der zweiten S-Bahnlinie im Siegtal ohne ein Überwerfungsbauwerk nicht möglich sein wird? Am 09.11.2018 hat der NVR-Geschäftsführer Dr. Norbert Reinkober die Gremienmitglieder im Hauptausschuss des NVR darüber informiert, dass der Bahnknoten Köln in die Kategorie des vordringlichen Bedarfs des Bundesverkehrswegeplans (BVWP) und damit automatisch in die Anlage zum Bundesschienenwegeausbaugesetz aufgenommen worden sei. Des Weiteren informierte er, dass gegenüber den vom ZV NVR angemeldeten Maßnahmen zwei Maßnahmen neu hinzugekommen seien, zwei der ursprünglich gemeldeten Maßnahmen hingegen nicht berücksichtigt wurden. Bei den beiden Ergänzungen handele es sich um ein neues Überwerfungsbauwerk in Troisdorf, bei dem noch nicht geklärt sei, ob es für den Güter- oder den Nahverkehr geschaffen werden soll, sowie ein großes Kreuzungsüberführungsbauwerk bei Köln-Mühlheim. Dies wurde auch so in der öffentlichen Niederschrift des Hauptausschusses festgehalten. Im NVR-Hauptausschuss am 23.09.2021 ist bezüglich des Neubaus des Überwerfungswerks Troisdorf vom Planungsbeginn, dem Planungsauftrag und den Gründen für das Bauwerk berichtet worden. Darüber hinaus findet sich das Thema in der Niederschrift vom Hauptausschuss vom 05.11.2021 wieder, in der der NVR-Geschäftsführer Heiko Sedlaczek die Gründe für ein befristetes, früheres Ende der S 13 in Troisdorf erläutert hat, das sich aus zwei infrastrukturellen Ausbauten begründe, u.a. dem Neubau eines Überwerfungswerkes in Troisdorf. Seit dem Jahr 2021 wurde auch explizit darauf hingewiesen, dass es durch den Zusammenhang mit dem Bau des Überwerfungsbauwerks zu Änderungen im Streckenverlauf kommen wird. Die Stadtverwaltung teilt ergänzend mit, dass in der NVR- Verbandsversammlung am 26.11.2021 das Ansinnen eines Pendelverkehrs zwischen Troisdorf und Bonn-Beuel intensiv diskutiert wurde, da es nicht den Projektgrundlagen entsprach. Der Ausschussvorsitzende hat die NVR- Geschäftsführung seinerzeit im Namen der Fraktionsvorsitzenden gebeten, ein Betriebsprogramm für die rechte Rheinstrecke und die Siegstrecke zu erstellen, welches mit Betriebsaufnahme der S 13 auf der rechten Rheinstrecke keine Verschlechterung bezüglich der Anzahl der Fahrten, der Halte sowie der Direktverbindungen nach Köln gegenüber dem Status Quo mit sich bringen soll. Zudem solle dieses Konzept auch für die neuen S-Bahn-Haltepunkte Direktverbindungen nach Köln vorsehen, die möglichst schnell umzusetzen sind. Darüber hinaus solle das Betriebskonzept das aktuelle Fahrtenangebot auf der Siegstrecke erhalten. Die NVR-Geschäftsführung hat die Erstellung eines solchen Betriebsprogrammes zugesagt. Zwingende Voraussetzung für die Erstellung dieses Betriebsprogramms, das die o.g. Fahrten enthält, ist die rechtzeitige Errichtung des Überwerfungsbauwerks bei Troisdorf durch die Deutsche Bahn. In der NVR-Verbandsversammlung am 25.11.2022 wurde erneut über die Planungen zur Inbetriebnahme der S-Bahn-Linie 13 nach Abschluss des Streckenausbaus informiert. Hier wurde den Teilnehmenden eröffnet, dass die Planungen und der Bau des für eine Weiterführung der S13 nach Köln notwendige Überwerfungsbauwerk bei Troisdorf voraussichtlich nicht rechtzeitigSeite 2 von 3 Seite 3 abgeschlossen sein werden, um die S13 mit Abschluss des Streckenausbaus über Troisdorf hinaus führen zu können. Die Stadt Bonn und der Rhein-Sieg-Kreis haben daraufhin gegenüber der DB Netz AG und der Geschäftsführung des NVR die kurzfristige Einleitung der beiden folgenden Schritte gefordert: 1) Vordringliche Planung und schnellstmögliche Realisierung des Überwerfungsbauwerks Troisdorf, so dass dieses gleichzeitig mit den neuen S-Bahn-Gleisen zwischen Troisdorf und Bonn-Oberkassel zur Verfügung steht, durch die Deutsche Bahn und 2) Erarbeitung eines zukunftsfähigen Betriebskonzeptes für die Siegstrecke und rechte Rheinstrecke unter Beachtung der o.g. Aspekte in enger Abstimmung mit der Stadt Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis sowie allen zuständigen SPNV- Aufgabenträgern durch den NVR. 4.2 nach dem Stand der aktuellen Finanzierungsvereinbarung die rechtzeitige Errichtung eines Überwerfungsbauwerks zur Beseitigung dieser Benachteiligung der S 13 nicht sichergestellt ist? Siehe Antwort zu Frage 4.1. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 21:37 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de