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230031-04 ST · Stellungnahme der Verwaltung

BBB-Anfrage S13, hier: Beteiligung der Stadt Bonn zur Bestellung einer zweiten S-Bahnlinie für die Siegtalstrecke

Nummer
230031-04 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
04.09.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 31.10.2023 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 230031 BBB-Anfrage Angebot Rechtsrheinische Bahnstrecke nach Inbetriebnahme der S13

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
230031-04 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
BBB-Anfrage S13, hier: Beteiligung der Stadt Bonn
zur Bestellung einer zweiten S-Bahnlinie für die
Siegtalstrecke
Beratungsfolge
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 06.09.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Zu den untenstehenden Fragen hat die Verwaltung folgende Stellungnahmen
durch go.Rheinland (ehemals Nahverkehr Rheinland) erhalten.
1. Wann und in welcher Form wurde die Verwaltung der Bundesstadt
Bonn vom NVR vor Bestellung der zweiten S-Bahnlinie für die
Siegtalstrecke beteiligt?
In der NVR-Verbandsversammlung am 28.06.2013 wurden die Planungen zur
Angebotsausweitung der S12/S19 beraten und beschlossen. In der
diesbezüglichen Vorlage wurde hinsichtlich der S 13 vermerkt: „S 13: Die
dargestellten Überlegungen zur Angebotsverdichtung auf der Siegstrecke
stellen den seit dem Jahr 2000 im Bau- und Finanzierungsvertrag zwischen der
DB, dem Land NRW und dem damaligen Zweckverband VRS vereinbarten S
13-Ausbau nach Bonn-Oberkassel nicht in Frage.“
2. War der Verwaltung der Bundesstadt ebenso wie der DB Netz AG
bekannt, dass damit erhebliche Probleme für den durchgehenden
Betrieb der S13 entstehen würden und welche Stellungnahme hat
sie ggfs. dazu abgegeben?
Siehe Antwort zu Frage 1.
3. Wie hat der Vertreter des OB / der OB in den Gremien des NVR /
go.Rheinland zu dem Thema zweite S-Bahnlinie für die
Siegtalstrecke jeweils abgestimmt?
Es gab im Jahr 2013 zwei Beschlüsse zur Angebotsausweitung der S-Bahn
bzw. zur Realisierung einer zweiten S-Bahnlinie auf der Siegstrecke. Das
Abstimmungsergebnis der öffentlichen Vorlage zur S-Bahn-
Angebotsausweitung auf der Siegstrecke fiel einstimmig aus, der zweite
Beschluss wurde in nicht-öffentlicher Sitzung gefasst, weshalb die Verwaltung
das Ergebnis nicht mitteilen kann.
4. Seit wann ist der Verwaltung der Bundesstadt Bonn definitiv durch
den NVR und/oder die Bahn AG bekannt, dassSeite 1 von 3
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4.1 ein durchgehender Betrieb der S 13 bis Köln nach
Fertigstellung der Ausbaumaßnahmen zwischen Bonn und
Troisdorf wegen der zweiten S-Bahnlinie im Siegtal ohne ein
Überwerfungsbauwerk nicht möglich sein wird?
Am 09.11.2018 hat der NVR-Geschäftsführer Dr. Norbert Reinkober die
Gremienmitglieder im Hauptausschuss des NVR darüber informiert, dass der
Bahnknoten Köln in die Kategorie des vordringlichen Bedarfs des
Bundesverkehrswegeplans (BVWP) und damit automatisch in die Anlage zum
Bundesschienenwegeausbaugesetz aufgenommen worden sei. Des Weiteren
informierte er, dass gegenüber den vom ZV NVR angemeldeten Maßnahmen
zwei Maßnahmen neu hinzugekommen seien, zwei der ursprünglich
gemeldeten Maßnahmen hingegen nicht berücksichtigt wurden. Bei den beiden
Ergänzungen handele es sich um ein neues Überwerfungsbauwerk in Troisdorf,
bei dem noch nicht geklärt sei, ob es für den Güter- oder den Nahverkehr
geschaffen werden soll, sowie ein großes Kreuzungsüberführungsbauwerk bei
Köln-Mühlheim. Dies wurde auch so in der öffentlichen Niederschrift des
Hauptausschusses festgehalten.
Im NVR-Hauptausschuss am 23.09.2021 ist bezüglich des Neubaus des
Überwerfungswerks Troisdorf vom Planungsbeginn, dem Planungsauftrag und
den Gründen für das Bauwerk berichtet worden.
Darüber hinaus findet sich das Thema in der Niederschrift vom
Hauptausschuss vom 05.11.2021 wieder, in der der NVR-Geschäftsführer
Heiko Sedlaczek die Gründe für ein befristetes, früheres Ende der S 13 in
Troisdorf erläutert hat, das sich aus zwei infrastrukturellen Ausbauten
begründe, u.a. dem Neubau eines Überwerfungswerkes in Troisdorf.
Seit dem Jahr 2021 wurde auch explizit darauf hingewiesen, dass es durch den
Zusammenhang mit dem Bau des Überwerfungsbauwerks zu Änderungen im
Streckenverlauf kommen wird.
Die Stadtverwaltung teilt ergänzend mit, dass in der NVR-
Verbandsversammlung am 26.11.2021 das Ansinnen eines Pendelverkehrs
zwischen Troisdorf und Bonn-Beuel intensiv diskutiert wurde, da es nicht den
Projektgrundlagen entsprach. Der Ausschussvorsitzende hat die NVR-
Geschäftsführung seinerzeit im Namen der Fraktionsvorsitzenden gebeten, ein
Betriebsprogramm für die rechte Rheinstrecke und die Siegstrecke zu erstellen,
welches mit Betriebsaufnahme der S 13 auf der rechten Rheinstrecke keine
Verschlechterung bezüglich der Anzahl der Fahrten, der Halte sowie der
Direktverbindungen nach Köln gegenüber dem Status Quo mit sich bringen soll.
Zudem solle dieses Konzept auch für die neuen S-Bahn-Haltepunkte
Direktverbindungen nach Köln vorsehen, die möglichst schnell umzusetzen
sind. Darüber hinaus solle das Betriebskonzept das aktuelle Fahrtenangebot
auf der Siegstrecke erhalten. Die NVR-Geschäftsführung hat die Erstellung
eines solchen Betriebsprogrammes zugesagt. Zwingende Voraussetzung für
die Erstellung dieses Betriebsprogramms, das die o.g. Fahrten enthält, ist die
rechtzeitige Errichtung des Überwerfungsbauwerks bei Troisdorf durch die
Deutsche Bahn.
In der NVR-Verbandsversammlung am 25.11.2022 wurde erneut über die
Planungen zur Inbetriebnahme der S-Bahn-Linie 13 nach Abschluss des
Streckenausbaus informiert. Hier wurde den Teilnehmenden eröffnet, dass die
Planungen und der Bau des für eine Weiterführung der S13 nach Köln
notwendige Überwerfungsbauwerk bei Troisdorf voraussichtlich nicht rechtzeitigSeite 2 von 3
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abgeschlossen sein werden, um die S13 mit Abschluss des Streckenausbaus
über Troisdorf hinaus führen zu können.
Die Stadt Bonn und der Rhein-Sieg-Kreis haben daraufhin gegenüber der DB
Netz AG und der Geschäftsführung des NVR die kurzfristige Einleitung der
beiden folgenden Schritte gefordert: 1) Vordringliche Planung und
schnellstmögliche Realisierung des Überwerfungsbauwerks Troisdorf, so dass
dieses gleichzeitig mit den neuen S-Bahn-Gleisen zwischen Troisdorf und
Bonn-Oberkassel zur Verfügung steht, durch die Deutsche Bahn und 2)
Erarbeitung eines zukunftsfähigen Betriebskonzeptes für die Siegstrecke und
rechte Rheinstrecke unter Beachtung der o.g. Aspekte in enger Abstimmung
mit der Stadt Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis sowie allen zuständigen SPNV-
Aufgabenträgern durch den NVR.
4.2 nach dem Stand der aktuellen Finanzierungsvereinbarung die
rechtzeitige Errichtung eines Überwerfungsbauwerks zur
Beseitigung dieser Benachteiligung der S 13 nicht sichergestellt
ist?
Siehe Antwort zu Frage 4.1.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 21:37 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de