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230031-02 · Große Anfrage

BBB-Anfrage S13, hier: Beteiligung der Stadt Bonn zur Bestellung einer zweiten S-Bahnlinie für die Siegtalstrecke

Nummer
230031-02
Art
Große Anfrage
Veröffentlicht
31.03.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 31.10.2023 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 58,9 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 230031 BBB-Anfrage Angebot Rechtsrheinische Bahnstrecke nach Inbetriebnahme der S13

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Große Anfrage
öffentlich
230031-02
Fragesteller/in:
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Marcel Schmitt
29.03.23
BBB-Anfrage S13, hier: Beteiligung der Stadt Bonn
zur Bestellung einer zweiten S-Bahnlinie für die
Siegtalstrecke
Beratungsfolge
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 19.04.2023 Kenntnisnahme
Fragestellung
In der gemeinsamen Sitzung der Planungsausschüsse der Stadt Bonn und des
Rhein-Sieg-Kreises am 22. März 2023 erklärte Bernd Köppel, Leiter der
Infrastrukturprojekte West bei der DB Netz AG, 2015 habe der Nahverkehr
Rheinland die zweite S-Bahnlinie für die Siegtalstrecke bestellt. Seitdem sei
klar gewesen, dass es einen Engpass in Troisdorf und damit erhebliche
Nachteile für eine Durchbindung der S 13 bis Köln geben werde.
1. Wann und in welcher Form wurde die Verwaltung der Bundesstadt Bonn vom
NVR vor Bestellung der zweiten S-Bahnlinie für die Siegtalstrecke beteiligt?
2. War der Verwaltung der Bundesstadt ebenso wie der DB Netz AG bekannt,
dass damit erhebliche Probleme für den durchgehenden Betrieb der S 13
entstehen würden und welche Stellungnahme hat sie ggfs. dazu abgegeben?
3. Wie hat der Vertreter des OB / der OB in den Gremien des NVR /
go.Rheinland zu dem Thema zweite S-Bahnlinie für die Siegtalstrecke jeweils
abgestimmt?
4. Seit wann ist der Verwaltung der Bundesstadt Bonn definitiv durch den NVR
und/oder die Bahn AG bekannt, dass
4.1 ein durchgehender Betrieb der S 13 bis Köln nach Fertigstellung der
Ausbaumaßnahmen zwischen Bonn und Troisdorf wegen der zweiten S-
Bahnlinie im Siegtal ohne ein Überwerfungsbauwerk nicht möglich sein wird?
4.2 nach dem Stand der aktuellen Finanzierungsvereinbarung die rechtzeitige
Errichtung eines Überwerfungsbauwerks zur Beseitigung dieser
Benachteiligung der S 13 nicht sichergestellt ist?
BegründungSeite 1 von 2
Seite 2
Seit mehr als sieben Jahren ist den Fachleuten lt. Auskunft der DB Netz AG in
der Sitzung vom 22.03.2023 bekannt, dass mit der Bestellung der zweiten S-
Bahnlinie für die Siegtalstrecke eine Durchbindung der S 13 Richtung Köln
ohne ein zusätzliches Brückenbauwerk ausgeschlossen ist. Damit ist der
erhoffte Verkehrswert der S 13 auch nach Fertigstellung der laufenden
Ausbaumaßnahme auf unabsehbare Zeit nicht gegeben.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 10:54 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de