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230030 · Beschlussvorlage

Einfriedigung einer neu angelegten Streuobstwiese im Naturschutzgebiet Kottenforst, Katzenlochbachtal, Gemarkung Ippendorf, Flur 3, Flurstücke 679/364, 367, 366, 1.324 und 1.325

Nummer
230030
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
11.01.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Naturschutzbeirates 18.01.2023 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
230030
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Einfriedigung einer neu angelegten Streuobstwiese
im Naturschutzgebiet Kottenforst,
Katzenlochbachtal, Gemarkung Ippendorf, Flur 3,
Flurstücke 679/364, 367, 366, 1.324 und 1.325
Beratungsfolge
Naturschutzbeirat 18.01.2023 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Erteilung einer naturschutzrechtlichen Befreiung zur Errichtung eines
Weidezaunes einschließlich Gatter auf den Flächen Gemarkung Ippendorf, Flur
3, Flurstücke 679/364, 367, 366, 1.324 und 1.325 wird zugestimmt.
Begründung
Bei der Maßnahme handelt es sich um ein Vorhaben des Vereins Lengsdorfer
Bachfreunde.
Ziel der Bachfreunde ist die Förderung des Natur-, Landschafts- und
Gewässerschutzes im Bereich des Naturschutzgebietes Katzenlochbachtal
zwischen den Bonner Stadtteilen Lengsdorf und Ippendorf sowie des
Lengsdorfer Baches.
Die Lengsdorfer Bachfreunde betreuen heute ca. 70 Obstbäume mit über 30
unterschiedlichen regionalen und alten Obstsorten im Katzenlochbachtal.
Die Flächen Gemarkung Ippendorf, Flur 3, Flurstücke 679/364, 367, 366, 1.324
und 1.325 wurden von den Bachfreunden neu angepachtet.
Es handelt sich um Grünland, das zuletzt nur noch zweimal jährlich gemulcht
wurde.
Die Umstrukturierung der Fläche in eine Streuobstwiese mit hochstämmigen
alten Obstbaumsorten wurde mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt.
Die Obsthochstämme wurden bereits im November 2022 gepflanzt.
Zum Schutz der Fläche gegen unbefugtes Betreten und VandalismusschädenSeite 1 von 4
Seite 2
ist eine Einzäunung der Fläche mit einem Wildschutzzaun einschließlich
Holzpfosten und Gattertor vorgesehen.
Die Bäume sollen nach einer entsprechenden Anwuchspflege regelmäßig
fachmännisch geschnitten werden; ferner ist vorgesehen die Fläche max. 2 x
jährlich zu mähen. Langfristig wird eine Schafbeweidung angestrebt. Dazu
sollen die Obstbäume mit einem Verbissschutz versehen werden.
Die Fläche liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplanes Kottenforst und im
Naturschutzgebiet 1.3 Kottenforst.
Nach den textlichen Festsetzungen sind im Naturschutzgebiet alle Handlungen
verboten, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des
geschützten Gebietes oder seiner Bestandteile oder zu einer nachhaltigen
Störung führen können.
Im geschützten Gebiet ist insbesondere verboten
- Einfriedigungen aller Art – mit Ausnahme von ortsüblichen
Weidezäunen oder forstwirtschaftlichen Kulturzäunen – anzulegen oder
zu ändern
- Brachen, Grünland oder landwirtschaftlich extensiv bewirtschaftete
Flächen in eine andere Nutzung zu überführen, die Nutzung zu
intensivieren sowie die Grasnarbe durch übermäßige Beweidung
flächenhaft zu schädigen
usw.
Die Umwandlung von Grünland in eine Streuobstwiese stellt keinen
genehmigungspflichtigen Grünlandumbruch im Sinne des
Landesnaturschutzgesetzes dar.
Die Untere Naturschutzbehörde beabsichtigt, die naturschutzrechtliche
Befreiung zur Errichtung des Weidezaunes in der o. a. Form mit der Auflage zu
erteilen, den Zaun so hoch anzusetzen, dass die Durchlässigkeit für kleine
Wildtiere gewährleistet ist, und bittet den Naturschutzbeirat, dem zuzustimmen.
Die genaue Lage des Zaunes ist im beigefügten Plan – Variante 2 – dargestellt.
Anlage/n
1 Ippendorf_Westhang (öffentlich)
2 Lageplan_Obstbäume_Zaun - Variante 2 - (öffentlich)Seite 2 von 4
Maßstab 11:: 665500 Datum:: 2299..1100..22002200
1155 m 3300 mSeite 3 von 4
Seite 4 von 4

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Datenstand: 02.11.2026, 22:19 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de