230021 · Beschlussvorlage
Zielbeschluss zur Errichtung einer Wohn- und Bürobebauung an der Franz-Josef-Strauß-Allee im Ortsteil Gronau, Stadtbezirk Bonn (ehemalige Garage der Fahrbereitschaft des deutschen Bundestages).
Kerndaten
- Nummer
- 230021
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 20.03.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Anhörung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Empfehlung
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 230021 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Zielbeschluss zur Errichtung einer Wohn- und Bürobebauung an der Franz-Josef-Strauß-Allee im Ortsteil Gronau, Stadtbezirk Bonn (ehemalige Garage der Fahrbereitschaft des deutschen Bundestages). Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 18.04.2023 Empfehlung Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 25.04.2023 Empfehlung Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 17.05.2023 Anhörung Rat 27.04.2023 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Dem Planungsziel, an der Franz-Josef-Strauß-Allee 2 eine gemischte Wohn- und Büro- bzw. Gewerbebebauung, gemäß Rahmenplan Bundesviertel, zu errichten, wird zugestimmt. 2. Dem Antrag von Herrn Marc-Henric Asbeck auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6719-1 gemäß §12 BauGB in Verbindung mit §13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) als teilweise Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7920-8 wird entsprochen. Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird durchgeführt. 3. Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6719-1 wird das Ziel der mehrfachen Innenentwicklung im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung verfolgt. 4. Zur Sicherung einer qualitätsvollen und integrierten Gesamtentwicklung ist ein städtebaulich hochbauliches Wettbewerbsverfahren nach den Vorgaben der RPW (Richtlinie für Planungswettbewerbe) durchzuführen. Vertreter*innen der politischen Gremien sind in das Verfahren mit einzubeziehen. Auf dieser Grundlage wird der Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vorbereitet. 5. Aufgrund der Nutzungsmischung und der städtebaulich bedeutenden Lage im Bundesviertel wird das Vorhaben prioritär bearbeitet. BegründungSeite 1 von 13 Seite 2 Anlass Der Eigentümer der Liegenschaften Franz-Josef-Strauß-Allee 2, Herr Marc- Henric Asbeck, beabsichtigt seine Flächen entsprechend den Zielen der im Juni 2021 beschlossenen Rahmenplanung Bundesviertel neu zu strukturieren. Der Umsetzung der Planungsziele stehen die Festsetzungen des bestehenden Bebauungsplanes Nr. 7920-8 entgegen. Der Eigentümer, gleichzeitig Vorhabenträger, hat daher die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes beantragt. Beschreibung des Plangebietes Das Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6719-1 umfasst die beiden Flurstücke Nrn. 2734 und 3010, Flur 2, Gemarkung Kessenich, im Ortsteil Gronau, Stadtbezirk Bonn. Das Areal bildet den nördlichen Rand zum sogenannten Johanniterviertel. Das rund 8.000 qm große Plangebiet grenzt im Norden unmittelbar an die Franz-Josef-Strauß-Allee, ist im Osten an den Sträßchensweg, gegenüber dem Posttower, angebunden und grenzt im Westen und Süden an Wohn-, Büro- und ein Kitagebäude entlang der Langenbachstraße. Die Liegenschaften sind mit der ehemaligen Garage der Fahrbereitschaft des deutschen Bundestages bebaut, welche durch eine begrünte Flachdachfläche auf Geländehöhe der Grundstücke an der Langenbachstraße in Erscheinung tritt. Im Plangebiet sind aufgrund der großflächigen Bebauung durch die Garagenanlage lediglich in den Randbereichen ggf. satzungsgeschützte Bäume, die auch artenschutzrechtlich relevant sein können, vorhanden. Der Erhalt des Baumbestandes wird angestrebt. Das Plangebiet liegt an der geplanten Seilbahntrasse zwischen den geplanten Seilbahnstationen UN-Campus und Rheinaue und ist schon heute gut an den öffentlichen Nahverkehr angebunden. Planungsziel/ Vorhaben Der Vorhabenträger beabsichtigt die Errichtung einer Bebauung für eine Wohn- und Büronutzung. Im Erdgeschoss ist eine öffentlichkeitsrelevante Nutzung geplant. Mit diesem Planungsziel soll das, durch die Rahmenplanung Bundesviertel für diesen Standort (Rahmenplanfläche Nr. 29) aufgezeigte Entwicklungsziel eines Hybrid Wohnen (60% Wohnanteil – sh. Rahmenplanung S. 38), umgesetzt werden. Durch die Neubebauung soll der Standort neu strukturiert werden, wobei gleichzeitig auf die angrenzende kleineteilige Wohnbebauung Rücksicht genommen werden muss. Die Rahmenplanung stellt exemplarisch eine Bebauung mit bis zu fünf Geschossen im westlichen Grundstücksbereich dar. Notwendige Stellplätze sollen in einer Tiefgarage untergebracht werden. In der Tiefgarage werden auch ausreichend Fahrradabstellplätze sicher und witterungsgeschützt zur Verfügung stehen. Grundsätzlich soll die ErschließungSeite 2 von 13 Seite 3 der Tiefgarage von der Franz-Josef-Strauß-Allee im Bereich der bestehenden Garagenzufahrt erfolgen, soweit dies im Hinblick auf die damit verbundenen Immissionen verträglich mit dem angrenzenden Reinen Wohngebiet ist. Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens wird ein Verkehrs- und Mobilitätskonzept erstellt. Es liegt eine positiv beschiedene Bauvoranfrage des Antragsstellers für eine zusätzliche Fußgängerbrücke über die Franz-Josef-Strauß-Allee vor, die ggf. Bestandteil der Planung werden wird. Die geplante Seilbahntrasse ist im weiteren Verfahren zu berücksichtigen. Die Verwaltung verfolgt mit der Planung bzw. Neuaufstellung des Bebauungsplanes das Ziel der mehrfachen Innenentwicklung. Neben einer Aufwertung der bestehenden baulichen Situation wird neuer Wohn-und Büroraum geschaffen und eine innerstädtische Lage nachverdichtet. Gleichzeitig wird Wert auf eine Stärkung der Nahmobilität und verbesserte Angebote für Fahrradfahrende gelegt, um ein Umsteigen zu befördern. Die Planung zielt auch auf verbesserte, biodiversitätsfördernde Freiraumstrukturen in Verbindung mit artenschutzrechtlich verträglicher Bauweise ab. Damit soll insgesamt ein Beitrag für eine nachhaltige Stadtentwicklung geleistet werden. Aktuell wird durch das LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland eine stadtweite Denkmalwertuntersuchung zu Bauten der sog. Spätmoderne durchgeführt. Die ehemalige Garage der Fahrbereitschaft des Bundestages gehört nach einer ersten Einschätzung zu den Gebäuden, die diesbezüglich näher untersucht werden müssen. Das Ergebnis der Untersuchung ist im weiteren Verfahren zu berücksichtigen. Planungsrecht Der Flächennutzungsplan der Bundesstadt Bonn stellt das Plangebiet im westlichen Teil als gemischte Baufläche (MI) und im östlichen Teil als Wohnbaufläche (W) dar. Die Ausweisung des Flächennutzungsplanes entspricht somit dem neuen Planungsziel. Für das Plangebiet besteht Planungsrecht in Form des Bebauungsplanes Nr. 7920-8 „Langenbachstraße“ von 1968. Der Bebauungsplan setzt hier Fläche für Stellplätze und Garagen fest. Zur Realisierung der angestrebten Planungsziele bedarf es der Änderung des bestehenden Bebauungsplanes. Verfahrensvorschlag Für das Plangebiet soll zunächst ein zweiphasiger Wettbewerb zur städtebaulichen und hochbaulichen Qualifizierung unter Beteiligung von mindestens 15 Planungsbüros (erste Phase) und unter Berücksichtigung der o.a. Dichtemaßgaben durchgeführt werden. Der Wettbewerb wird vom Vorhabenträger, in enger Abstimmung mit der Verwaltung, mit den oben genannten Planungszielen ausgelobt. Das Ergebnis wird die Grundlage für das sich an das Wettbewerbsverfahren anschließendeSeite 3 von 13 Seite 4 Bebauungsplanverfahren. Für das Vorhaben soll der Bebauungsplan Nr. 7920-8 durch die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 12 BauGB im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) geändert werden. Mit dem skizzierten Verfahren kann für den Standort eine zukunftsweisende und nachhaltige städtebauliche Entwicklung erreicht werden. Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens wird eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB durchgeführt. Einschätzung des Vorhabens Quantität Durch das Vorhaben kann Wohnraum und zeitgemäßer Büroraum in integrierter, sehr gut durch den Umweltverbund erschlossener Lage geschaffen werden. Modellcharakter oder Fördermittel und Befristungen Noch nicht absehbar. Geförderter Wohnungsbau Gemäß der aktuellen Beschlusslage zum Bonner Baulandmodell sind vorbehaltlich der Einhaltung der Angemessenheitsgrenze 50 % der geplanten Wohnfläche als geförderter Wohnungsbau (davon mind. 75 % nach Förderweg A) entsprechend der Wohnraumförderungsbestimmungen NRW nachzuweisen. Zum Nachweis der Angemessenheit der aus dem Bonner Baulandmodell resultierenden Anforderungen an den Vorhabenträger wird zeitnah, bei Vorlage der benötigten städtebaulichen Kennzahlen, eine vorläufige Angemessenheitsprüfung durchgeführt. Die Angemessenheitsprüfung wird zeigen, ob zusätzlich noch ein Beitrag zur sozialen Infrastruktur zu leisten ist. Bedeutung für das Quartier/ den Stadtbezirk/ die Gesamtstadt Das Vorhaben hat aufgrund der gemischt genutzten Struktur, der Größe und Lage eine Bedeutung für das Quartier. Infrastruktur Ob und wie sich das Vorhaben auf die technische und sonstige Infrastruktur auswirkt, ist im weiteren Verfahren zu prüfen. Städtisches Interesse (u.a. Kita, Baulandmodell) Aufgrund des hohen Bedarfes an Wohn- und Büroraum und der Bedeutung des Bundesviertels als dem wichtigsten Bürostandort von Bonn, besteht ein städtisches Interesse an der Planung. Das Baulandmodell wird, wie beschrieben, angewandt. Kosten für die Stadt Bonn Kosten entstehen über den Personalaufwand hinaus keine. Umwelt, Natur- und Artenschutz Das Plangebiet liegt im Innenbereich, außerhalb von naturschutzfachlichenSeite 4 von 13 Seite 5 Schutzgebieten oder gesetzlich geschützten Biotopen und nicht im Geltungsbereich eines Landschaftsplans, eines Natura-2000, Natur- oder Landschaftsschutzgebiets. Gesetzlich geschützte oder schutzwürdige Biotope sowie Flächen mit besonderer Bedeutung für den Biotopverbund sind von der Aufstellung des Bebauungsplans nicht betroffen. Nach § 13a (2) Nr. 4 BauGB gelten Eingriffe in Boden, Natur und Landschaft, die auf Grund der Aufstellung des Bebauungsplans zu erwarten sind, als im Sinne des § 1a (3) Satz 6 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig. Von der Abhandlung der Eingriffsregelung mit Umweltprüfung und Umweltbericht (gem. § 2 (4) BauGB) sowie einem naturschutzfachlichen Ausgleich kann auf dieser Grundlage abgesehen werden. Ausgleich für satzungsgeschützen Baumbestand wird im Plangebiet, außerhalb des Bereichs von Tiefgaragen auf gewachsenem Boden, realisiert. Grundsätzlich müssen bei allen Bauleitplanverfahren und baurechtlichen Genehmigungsverfahren Artenschutzbelange beachtet werden. Dafür werden im weiteren Verfahren entsprechende Gutachten erstellt, wie z.B. eine Artenschutzprüfung (ASP) deren Notwendigkeit sich aus den Bestimmungen des BNatSchG ergibt. Die Ergebnisse aller Fachgutachten werden in der weiteren Planung berücksichtigt und eingebunden. Das Plangebiet ist aufgrund seiner Lage an der B 9 bzw. Franz-Josef-Strauß- Allee durch Verkehrslärm erheblich vorbelastet und erzeugt selbst motorisierten Verkehr. Im weiteren Bebauungsplanverfahren sind Schallschutzmaßnahmen zu definieren, die gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse im Plangebiet und den daran angrenzenden Baugebieten, soweit diese durch das Vorhaben berührt werden, gewährleisten. Eine schalltechnische Prognose wird im weiteren Verfahren erstellt. Boden Bei der Umsetzung des Planvorhabens werden keine natürlichen Böden zerstört. Schützenswürdige Böden in diesem „Einzelfall“ haben keine Bedeutung. Das Plangebiet ist Bestandteil des Altstandortes 7820-083, einer ehemaligen Bahntrasse. Das gesamte Plangebiet wird von der Altablagerung 7820-012, einer ehemaligen Sandgrube, eingenommen. Im weiteren Planungsverlauf ist nachzuweisen, dass diese Situation den Anforderungen an gesundes Arbeiten und Wohnen nicht entgegensteht. Stadtklima Das weitgehend versiegelte Plangebiet weist an Tag und Nacht eine günstige humanbioklimatische Situation auf. Das Areal ist nicht Teil einer Kaltluftleitbahn oder eines ausgewiesenen Kaltluftentstehungsgebietes. Vor dem Hintergrund der stadtklimatischen Situation im Planungsraum ist bei der Planung und Bauausführung der thermische Komfort am Tag und in der Nacht, gerade auch im Hinblick auf den sich weiter intensivierenden Klimawandel und dem damit einhergehenden Trend zur weiteren Zunahme der jährlichen Anzahl von Hitzetagen und Tropennächten relevant und zu berücksichtigen. Die Schaffung selbst kleiner Klimaanpassungszonen in Form begrünter, unversiegelter Flächen und Gebäudebegrünungsmaßnahmen können dazu einen wertvollen Beitrag leisten.Seite 5 von 13 Seite 6 Klimaschutz und Klimaanpassung Die Stadt Bonn beabsichtigt bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu werden, sich kontinuierlich zur klimaresilienten Stadt weiterzuentwickeln und Vulnerabilitäten im Zusammenhang mit dem Klimawandel zu reduzieren. Diese Zielsetzungen wurden 2019 mit dem Leitbild der Stadt Bonn zu Klimaschutz und Klimaanpassung (DS190114), welches sich als Teil der Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt Bonn versteht, durch den Rat beschlossen. Vor diesem Hintergrund werden Anforderungen und Maßgaben zu Klimaschutz (z.B. Energieeffizienzstandard, Energieversorgung, solarenergetische Optimierung, Solarverpflichtung) und Klimaanpassung (z.B. Optimierung der Durchlüftung, Gebäudebegrünung) formuliert, die im weiteren Verfahren zu berücksichtigen sind. Das Vorhaben im Kontext der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie Nachhaltige Entwicklung ist eine Gemeinschaftsaufgabe aller an der Bauleitplanung beteiligten Akteure. Einzelne Belange sollen insbesondere im Hinblick auf die Ziele der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie (DS-Nummer: 1812770) sowie das Leitbild zu Klimaschutz und Klimaanpassung (das das Ziel hat, bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu werden) in der Bauleitplanung bestmöglich in Einklang gebracht werden bzw. bei Interessenskonflikten abgewogen werden. Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen wird entsprechend der Mehrstufigkeit von Planverfahren ein ebenfalls mehrstufiger Nachhaltigkeitscheck durchgeführt (DS-Nummer: 220501). Für den vorliegenden Zielbeschluss wurden zum frühestmöglichen Zeitpunkt zentrale Themen der Nachhaltigkeitsstrategie identifiziert und soweit möglich bereits zu diesem frühen Planungsstadium geprüft. Die erste Stufe der Checkliste „Nachhaltiges Planen“ (DS-Nummer: 220501) wurde für diesen Beschluss angewendet und ist als Anlage beigefügt. Hinweis: Die angehängte Übersicht des Nachhaltigkeitschecks Stufe I stellt keine „Nachhaltigkeitsbescheinigung“ dar, sondern stellt das beabsichtigte Vorhaben im Kontext der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie dar. Priorität Die erhebliche Anzahl von parallel laufenden Verfahren und Projekten mit einer unterschiedlichen Bedeutung für die Gesamtstadt erfordern eine Prioritätensetzung. Aufgrund der Schaffung von Wohnraum in integrierter Lage und der Weiterentwicklung des Bundesviertel als wichtigster Bürostandort für Bonn wird das Vorhaben prioritär eingestuft. Anlage/nSeite 6 von 13 Seite 7 1 Übersichtsplan Franz-Josef-Strauße-Allee 2 (öffentlich) 2 Checkliste-Zielbeschluss Franz-Josef-Strauß-Allee (öffentlich)Seite 7 von 13 Übersichtsplan zum Bebauungsplan Nr. 6719-1 Stadtbezirk Bonn Ortsteil Gronau „Franz-Josef-Strauß-Allee 2“ Bundesstadt Bonn Amt 61-23 M. 1:2500Seite 8 von 13 Zum Zielbeschluss Prüffragencheckliste Nachhaltige Planung Bauleitplanverfahren: Gebiet: Planungsziele: Stufe 1 Zielbeschluss (entwickelt aus den strategischen Zielen der BNHS) Fragestellung: Lassen sich bereits zu diesem frühen Zeitpunkt zentrale Themen der NachhalƟgkeitsstrategie idenƟfizieren? Welche Themenfelder sind durch das Vorhaben berührt? Handlungsfelder der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Mobilität Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Ein Beitrag zu den SDG's : Verkehr: Welche voraussichtlichen verkehrlichen Auswirkungen des Vorhabens auf das Umfeld des Plangebietes wird es geben? Eine Verkehrszunahme ist anzunehmen, aufgrund Nachverdichtung / höherer Ausnutzung des Grundstücks. Weitere Auswirkungen werden im Rahmen des BPVerfahrens untersucht. Ist eine Verkehrsvermeidung durch Nutzungsmischung im Projekt / für das Quartier möglich? Eine Nutzungsmischung aus Büro und Wohnen ist geplant, wodurch eine Verkehrsvermeidung möglich ist. Kann im weiteren Verfahren voraussichtlich ein zielführendes Mobilitätskonzept vereinbart/realisiert werden, um Verkehre nach Möglichkeit auf den Umweltverbund zu verlagern? Ja, es kann vereinbart werden. Umweltverbund: Ist die Erschließung des Plangebietes durch den Umweltverbund (Fuß-, Radverkehr und ÖPNV/SPNV) grundsätzlich gegeben? Ja, das Plangebiet liegt in unmittelbarer Nähe zu Bus- und Stadtbahnhaltestellen (ca, 50 m bzw. ca. 600 m). Auch über das öffentliche Straßen- und Radwegenetz ist die Liegenschaft erreichbar. Ortsteil Gronau, Stadtbezirk Bonn Bebauungsplan Nr. 6719-1 "Franz-Josef-Strauß-Allee 2" Errichtung einer Bebauung mit Wohn-, Büro- und öffentlichkeitsrelevanter EG-Nutzung Seite 1 von 5Seite 9 von 13 Zum Zielbeschluss Handlungsfelder der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Klima und Energie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Ein Beitrag zu den SDG's : Klimaanpassung: Ist eine Ersteinschätzung des Vorhabens unter klimarelevanten Aspekten insbesondere unter der Berücksichtigung folgender Fragestellung erfolgt? Ja Wird das Ziel des Freihaltens von Kaltluftleitbahnen beachtet? Der Planungsraum ist nicht Teil einer Kaltluftbahn Werden im weiteren Verfahren voraussichtlich zu klimafachlichen Fragestellungen Detailgutachten notwendig? Ja Ist eine Bestandsaufnahme der allgemeinen Rahmenbedingungen zu den Themen Gewässer, Niederschlagswasser und Starkregen erfolgt mit Berücksichtigung folgender Fragestellungen: Ja Gibt es Starkregengefährdung im Gebiet? Ein entsprechendes Gutachten wird im weiteren Verfahren erstellt Gibt es Hochwassergefährdung im Gebiet? Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten geben darüber Aufschluss Nein Gibt es Fließgewässer im Gebiet? Nein Besteht Pflicht der Offenlegung/Renaturierung im Rahmen der EU-Wasserrahmenrichtlinie? Nein Welche Bereiche deckt das gesetzlich festgelegte /vorläufige gesicherte Überschwemmungsgebiet ab? Nicht betroffen Sind für die Planung relevante Wasserschutzzonen betroffen? Nein Klimaschutz und Energie: Sind dem Vorhabenträger zu beachtende Ratsbeschlüsse aus den Bereichen Klimaschutz/Energie (Bsp.: DS9500876NV2,DS1512547,DS210919) kommuniziert worden? Ja Wurde dem Vorhabenträger das Leitbild der Stadt Bonn zu Klimaschutz und Klimaanpassung kommuniziert? Ja Wurde geprüft, ob der Bestand nachhaltig saniert und umgenutzt werden kann? (bei -Teil-Abriss/Neubau) Wird im weiteren Verfahren geprüft. Seite 2 von 5Seite 10 von 13 Zum Zielbeschluss Handlungsfelder der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Natürliche Ressourcen und Umwelt, kulturelles Erbe und graue Energie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Ein Beitrag zu den SDG's : Flächeninanspruchnahme: Ist zu erwarten, dass die Planung/das Vorhaben Auswirkungen auf Natur und Umwelt hat? Grundsätzlich hat jedes Vorhaben Auswirkungen auf Natur und Umwelt. Die Auswirkungen und deren Erheblichkeit sind im weiteren Verfahren zu prüfen. Ist die Planung / das Vorhaben mit erheblichen Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden? Da es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung auf einem bereits bebauten Grundstück handelt, ist das Auslösen erheblicher Eingriffe unwahrscheinlich. Eine Prüfung wird durch Fachgutachten erfolgen. Finden Flächeninanspruchnahmen von Schutzgebieten statt oder können Auswirkungen auf Schutzgebiete nicht ausgeschlossen werden? (FFH-Gebiete, NSG, LSG, geschützte oder schutzwürdige Biotope, Naturdenkmale, geschützte LS-Bestandteile z.B. Alleen) Nicht betroffen Ist der Planungsraum bislang unversiegelt? Nein Welche Entscheidung über die Art des B-Plan Verfahrens wurde getroffen? § 13a BauGB ohne Eingriffsermittlung und ohne Kompensationsmaßnahmen oder im Vollverfahren mit Eingriffskompensation? Die Verwaltung schlägt vor, dass das Bebauungsplanverfahren als Maßnahme der Innenentwicklung auf Grundlage des § 13a BauGB erfolgt. Wird dem Primat der Innenentwicklung gefolgt? Ja Handelt es sich um eine Arrondierung? Nein Handelt es sich um Konversion bzw. Abriss und Neubau statt erstmaliger baulicher Inanspruchnahmen? Ja Handelt es sich um eine Intensivierung der Nutzung derzeit bebauter Flächen? Ja Vegetation: Ist im Plan- / Vorhabengebiet Baumbestand vorhanden, der ggf. satzungsgeschützt sein kann? Ja, eine entsprechende Baumbewertung wird im weiteren Verfahren erarbeitet Kulturelles Erbe: Sind die Belange von Baukultur, Denkmalschutz, erhaltenswerten Gebäuden / Ortsteilen, Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes allgemein angesprochen? Ja, eine tentative (vorläufige) Denkmalwertuntersuchung des Bestandsgebäudes ist in Erarbeitung. Arbeit und Wirtschaft Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Ein Beitrag zu den SDG's : Arbeitsplätze: Lässt sich im Plangebiet Arbeiten und Wohnen vereinbaren? Ja Gewerbeansiedlung und Bestand: Werden Möglichkeiten für die Ansiedlung von Gewerbebetrieben geschaffen? Es ist eine Büro- und Wohnnutzung evtl. mit einer ergänzenden gastronomischen Nutzung geplant. Gesellschaftliche Teilhabe und Gender Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Ein Beitrag zu den SDG's : Soziale Infrastruktur: Führt das Vorhaben zu einer Stärkung oder Ergänzung sozialer Infrastruktur, z.B. durch Bau einer Kita oder eines öffentlichen Spielplatzes? Wird im weiteren Verfahren geprüft. Trägt das Vorhaben zum bedarfsgerechten Ausbau des Bildungsbereichs bei (Elementarbereichs, Ganztagsschule und außerschulische Bildungseinrichtungen)? Nein Strukturen: Wird eine kleinteilige Nutzungsmischung (Wo/Arbeit/Versorgung/Freizeit) angestrebt? Ja Hat das Vorhaben Innovations- und Modellcharakter? Nein Welchen Bonner Bedarfen dient das Vorhaben? (Wohnen, Gewerbe, Infrastruktur …) Wohnen, Arbeiten, ggf. Infrastuktur Inwiefern besteht eine Adaptabilität der Gebäude für eine möglichst lange (Um)Nutzung und Lebensdauer? Die Adabtilität der Bebauung (Architektur, Materialien, …) wird im weiteren Verfahren definiert. Seite 3 von 5Seite 11 von 13 Zum Zielbeschluss Handlungsfelder der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Wohnungsbau Kommt das Bonner Baulandmodell zur Anwendung? Ja Seite 4 von 5Seite 12 von 13 Zum Zielbeschluss Handlungsfelder der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Globale Verantwortung und Eine Welt Bewusstsein für globale Verantwortung auch bei der kommunalen Bauleitplanung durch Berücksichtigung von Zielen der anderen Handlungsfelder Ja Ein Beitrag zu den SDG's : Nachhaltigkeitscheck im Sinne der BNHS Stufe I Seite 5 von 5Seite 13 von 13
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