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230021 · Beschlussvorlage

Zielbeschluss zur Errichtung einer Wohn- und Bürobebauung an der Franz-Josef-Strauß-Allee im Ortsteil Gronau, Stadtbezirk Bonn (ehemalige Garage der Fahrbereitschaft des deutschen Bundestages).

Nummer
230021
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
20.03.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 17.05.2023 Anhörung
  2. Sitzung des Rates 13.06.2023 Entscheidung federführend
  3. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 25.04.2023 Empfehlung
  4. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 18.04.2023 Empfehlung
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Untergeordnet

  1. 230021-001 AA Koalitionsänderungsantrag: Zielbeschluss zur Errichtung einer Wohn- und Bürobebauung an der Franz-Josef-Strauß-Allee im Ortsteil Gronau, Stadtbezirk Bonn (ehemalige Garage der Fahrbereitschaft des deutschen Bundestages). Antrag zur Vorlage 230021

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Beschlussvorlage
öffentlich
230021
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Zielbeschluss zur Errichtung einer Wohn- und
Bürobebauung an der Franz-Josef-Strauß-Allee im
Ortsteil Gronau, Stadtbezirk Bonn (ehemalige
Garage der Fahrbereitschaft des deutschen
Bundestages).
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 18.04.2023 Empfehlung
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 25.04.2023 Empfehlung
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
17.05.2023 Anhörung
Rat 27.04.2023 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Dem Planungsziel, an der Franz-Josef-Strauß-Allee 2 eine gemischte
Wohn- und Büro- bzw. Gewerbebebauung, gemäß Rahmenplan
Bundesviertel, zu errichten, wird zugestimmt.
2. Dem Antrag von Herrn Marc-Henric Asbeck auf Aufstellung eines
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6719-1 gemäß §12 BauGB
in Verbindung mit §13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung)
als teilweise Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7920-8 wird
entsprochen. Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3
Abs. 1 BauGB wird durchgeführt.
3. Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr.
6719-1 wird das Ziel der mehrfachen Innenentwicklung im Sinne einer
nachhaltigen Stadtentwicklung verfolgt.
4. Zur Sicherung einer qualitätsvollen und integrierten Gesamtentwicklung
ist ein städtebaulich hochbauliches Wettbewerbsverfahren nach den
Vorgaben der RPW (Richtlinie für Planungswettbewerbe)
durchzuführen. Vertreter*innen der politischen Gremien sind in das
Verfahren mit einzubeziehen. Auf dieser Grundlage wird der Beschluss
zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vorbereitet.
5. Aufgrund der Nutzungsmischung und der städtebaulich bedeutenden
Lage im Bundesviertel wird das Vorhaben prioritär bearbeitet.
BegründungSeite 1 von 13
Seite 2
Anlass
Der Eigentümer der Liegenschaften Franz-Josef-Strauß-Allee 2, Herr Marc-
Henric Asbeck, beabsichtigt seine Flächen entsprechend den Zielen der im Juni
2021 beschlossenen Rahmenplanung Bundesviertel neu zu strukturieren.
Der Umsetzung der Planungsziele stehen die Festsetzungen des bestehenden
Bebauungsplanes Nr. 7920-8 entgegen. Der Eigentümer, gleichzeitig
Vorhabenträger, hat daher die Aufstellung eines vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes beantragt.
Beschreibung des Plangebietes
Das Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6719-1 umfasst
die beiden Flurstücke Nrn. 2734 und 3010, Flur 2, Gemarkung Kessenich, im
Ortsteil Gronau, Stadtbezirk Bonn. Das Areal bildet den nördlichen Rand zum
sogenannten Johanniterviertel.
Das rund 8.000 qm große Plangebiet grenzt im Norden unmittelbar an die
Franz-Josef-Strauß-Allee, ist im Osten an den Sträßchensweg, gegenüber dem
Posttower, angebunden und grenzt im Westen und Süden an Wohn-, Büro- und
ein Kitagebäude entlang der Langenbachstraße.
Die Liegenschaften sind mit der ehemaligen Garage der Fahrbereitschaft des
deutschen Bundestages bebaut, welche durch eine begrünte Flachdachfläche
auf Geländehöhe der Grundstücke an der Langenbachstraße in Erscheinung
tritt.
Im Plangebiet sind aufgrund der großflächigen Bebauung durch die
Garagenanlage lediglich in den Randbereichen ggf. satzungsgeschützte
Bäume, die auch artenschutzrechtlich relevant sein können, vorhanden. Der
Erhalt des Baumbestandes wird angestrebt.
Das Plangebiet liegt an der geplanten Seilbahntrasse zwischen den geplanten
Seilbahnstationen UN-Campus und Rheinaue und ist schon heute gut an den
öffentlichen Nahverkehr angebunden.
Planungsziel/ Vorhaben
Der Vorhabenträger beabsichtigt die Errichtung einer Bebauung für eine Wohn-
und Büronutzung. Im Erdgeschoss ist eine öffentlichkeitsrelevante Nutzung
geplant. Mit diesem Planungsziel soll das, durch die Rahmenplanung
Bundesviertel für diesen Standort (Rahmenplanfläche Nr. 29) aufgezeigte
Entwicklungsziel eines Hybrid Wohnen (60% Wohnanteil – sh. Rahmenplanung
S. 38), umgesetzt werden. Durch die Neubebauung soll der Standort neu
strukturiert werden, wobei gleichzeitig auf die angrenzende kleineteilige
Wohnbebauung Rücksicht genommen werden muss. Die Rahmenplanung stellt
exemplarisch eine Bebauung mit bis zu fünf Geschossen im westlichen
Grundstücksbereich dar.
Notwendige Stellplätze sollen in einer Tiefgarage untergebracht werden. In der
Tiefgarage werden auch ausreichend Fahrradabstellplätze sicher und
witterungsgeschützt zur Verfügung stehen. Grundsätzlich soll die ErschließungSeite 2 von 13
Seite 3
der Tiefgarage von der Franz-Josef-Strauß-Allee im Bereich der bestehenden
Garagenzufahrt erfolgen, soweit dies im Hinblick auf die damit verbundenen
Immissionen verträglich mit dem angrenzenden Reinen Wohngebiet ist. Im
Zuge des Bebauungsplanverfahrens wird ein Verkehrs- und Mobilitätskonzept
erstellt. Es liegt eine positiv beschiedene Bauvoranfrage des Antragsstellers für
eine zusätzliche Fußgängerbrücke über die Franz-Josef-Strauß-Allee vor, die
ggf. Bestandteil der Planung werden wird. Die geplante Seilbahntrasse ist im
weiteren Verfahren zu berücksichtigen.
Die Verwaltung verfolgt mit der Planung bzw. Neuaufstellung des
Bebauungsplanes das Ziel der mehrfachen Innenentwicklung. Neben einer
Aufwertung der bestehenden baulichen Situation wird neuer Wohn-und
Büroraum geschaffen und eine innerstädtische Lage
nachverdichtet. Gleichzeitig wird Wert auf eine Stärkung der Nahmobilität und
verbesserte Angebote für Fahrradfahrende gelegt, um ein Umsteigen zu
befördern. Die Planung zielt auch auf verbesserte, biodiversitätsfördernde
Freiraumstrukturen in Verbindung mit artenschutzrechtlich verträglicher
Bauweise ab. Damit soll insgesamt ein Beitrag für eine nachhaltige
Stadtentwicklung geleistet werden.
Aktuell wird durch das LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland eine
stadtweite Denkmalwertuntersuchung zu Bauten der sog. Spätmoderne
durchgeführt. Die ehemalige Garage der Fahrbereitschaft des Bundestages
gehört nach einer ersten Einschätzung zu den Gebäuden, die diesbezüglich
näher untersucht werden müssen. Das Ergebnis der Untersuchung ist im
weiteren Verfahren zu berücksichtigen.
Planungsrecht
Der Flächennutzungsplan der Bundesstadt Bonn stellt das Plangebiet im
westlichen Teil als gemischte Baufläche (MI) und im östlichen Teil als
Wohnbaufläche (W) dar. Die Ausweisung des Flächennutzungsplanes
entspricht somit dem neuen Planungsziel.
Für das Plangebiet besteht Planungsrecht in Form des Bebauungsplanes Nr.
7920-8 „Langenbachstraße“ von 1968. Der Bebauungsplan setzt hier Fläche für
Stellplätze und Garagen fest.
Zur Realisierung der angestrebten Planungsziele bedarf es der Änderung des
bestehenden Bebauungsplanes.
Verfahrensvorschlag
Für das Plangebiet soll zunächst ein zweiphasiger Wettbewerb zur
städtebaulichen und hochbaulichen Qualifizierung unter Beteiligung von
mindestens 15 Planungsbüros (erste Phase) und unter Berücksichtigung der
o.a. Dichtemaßgaben durchgeführt werden.
Der Wettbewerb wird vom Vorhabenträger, in enger Abstimmung mit der
Verwaltung, mit den oben genannten Planungszielen ausgelobt. Das Ergebnis
wird die Grundlage für das sich an das Wettbewerbsverfahren anschließendeSeite 3 von 13
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Bebauungsplanverfahren.
Für das Vorhaben soll der Bebauungsplan Nr. 7920-8 durch die Aufstellung
eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 12 BauGB im
beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB (Bebauungsplan der
Innenentwicklung) geändert werden.
Mit dem skizzierten Verfahren kann für den Standort eine zukunftsweisende
und nachhaltige städtebauliche Entwicklung erreicht werden.
Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens wird eine frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB durchgeführt.
Einschätzung des Vorhabens
Quantität
Durch das Vorhaben kann Wohnraum und zeitgemäßer Büroraum in
integrierter, sehr gut durch den Umweltverbund erschlossener Lage geschaffen
werden.
Modellcharakter oder Fördermittel und Befristungen
Noch nicht absehbar.
Geförderter Wohnungsbau
Gemäß der aktuellen Beschlusslage zum Bonner Baulandmodell sind
vorbehaltlich der Einhaltung der Angemessenheitsgrenze 50 % der geplanten
Wohnfläche als geförderter Wohnungsbau (davon mind. 75 % nach Förderweg
A) entsprechend der Wohnraumförderungsbestimmungen NRW nachzuweisen.
Zum Nachweis der Angemessenheit der aus dem Bonner Baulandmodell
resultierenden Anforderungen an den Vorhabenträger wird zeitnah, bei Vorlage
der benötigten städtebaulichen Kennzahlen, eine vorläufige
Angemessenheitsprüfung durchgeführt. Die Angemessenheitsprüfung wird
zeigen, ob zusätzlich noch ein Beitrag zur sozialen Infrastruktur zu leisten ist.
Bedeutung für das Quartier/ den Stadtbezirk/ die Gesamtstadt
Das Vorhaben hat aufgrund der gemischt genutzten Struktur, der Größe und
Lage eine Bedeutung für das Quartier.
Infrastruktur
Ob und wie sich das Vorhaben auf die technische und sonstige Infrastruktur
auswirkt, ist im weiteren Verfahren zu prüfen.
Städtisches Interesse (u.a. Kita, Baulandmodell)
Aufgrund des hohen Bedarfes an Wohn- und Büroraum und der Bedeutung des
Bundesviertels als dem wichtigsten Bürostandort von Bonn, besteht ein
städtisches Interesse an der Planung. Das Baulandmodell wird, wie
beschrieben, angewandt.
Kosten für die Stadt Bonn
Kosten entstehen über den Personalaufwand hinaus keine.
Umwelt, Natur- und Artenschutz
Das Plangebiet liegt im Innenbereich, außerhalb von naturschutzfachlichenSeite 4 von 13
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Schutzgebieten oder gesetzlich geschützten Biotopen und nicht im
Geltungsbereich eines Landschaftsplans, eines Natura-2000, Natur- oder
Landschaftsschutzgebiets. Gesetzlich geschützte oder schutzwürdige Biotope
sowie Flächen mit besonderer Bedeutung für den Biotopverbund sind von der
Aufstellung des Bebauungsplans nicht betroffen. Nach § 13a (2) Nr. 4 BauGB
gelten Eingriffe in Boden, Natur und Landschaft, die auf Grund der Aufstellung
des Bebauungsplans zu erwarten sind, als im Sinne des § 1a (3) Satz 6 BauGB
vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig. Von der Abhandlung
der Eingriffsregelung mit Umweltprüfung und Umweltbericht (gem. § 2 (4)
BauGB) sowie einem naturschutzfachlichen Ausgleich kann auf dieser
Grundlage abgesehen werden. Ausgleich für satzungsgeschützen
Baumbestand wird im Plangebiet, außerhalb des Bereichs von Tiefgaragen auf
gewachsenem Boden, realisiert.
Grundsätzlich müssen bei allen Bauleitplanverfahren und baurechtlichen
Genehmigungsverfahren Artenschutzbelange beachtet werden. Dafür werden
im weiteren Verfahren entsprechende Gutachten erstellt, wie z.B. eine
Artenschutzprüfung (ASP) deren Notwendigkeit sich aus den Bestimmungen
des BNatSchG ergibt. Die Ergebnisse aller Fachgutachten werden in der
weiteren Planung berücksichtigt und eingebunden.
Das Plangebiet ist aufgrund seiner Lage an der B 9 bzw. Franz-Josef-Strauß-
Allee durch Verkehrslärm erheblich vorbelastet und erzeugt selbst motorisierten
Verkehr. Im weiteren Bebauungsplanverfahren sind Schallschutzmaßnahmen
zu definieren, die gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse im Plangebiet und
den daran angrenzenden Baugebieten, soweit diese durch das Vorhaben
berührt werden, gewährleisten. Eine schalltechnische Prognose wird im
weiteren Verfahren erstellt.
Boden
Bei der Umsetzung des Planvorhabens werden keine natürlichen Böden
zerstört. Schützenswürdige Böden in diesem „Einzelfall“ haben keine
Bedeutung. Das Plangebiet ist Bestandteil des Altstandortes 7820-083, einer
ehemaligen Bahntrasse. Das gesamte Plangebiet wird von der Altablagerung
7820-012, einer ehemaligen Sandgrube, eingenommen. Im weiteren
Planungsverlauf ist nachzuweisen, dass diese Situation den Anforderungen an
gesundes Arbeiten und Wohnen nicht entgegensteht.
Stadtklima
Das weitgehend versiegelte Plangebiet weist an Tag und Nacht eine günstige
humanbioklimatische Situation auf. Das Areal ist nicht Teil einer Kaltluftleitbahn
oder eines ausgewiesenen Kaltluftentstehungsgebietes.
Vor dem Hintergrund der stadtklimatischen Situation im Planungsraum ist bei
der Planung und Bauausführung der thermische Komfort am Tag und in der
Nacht, gerade auch im Hinblick auf den sich weiter intensivierenden
Klimawandel und dem damit einhergehenden Trend zur weiteren Zunahme der
jährlichen Anzahl von Hitzetagen und Tropennächten relevant und zu
berücksichtigen. Die Schaffung selbst kleiner Klimaanpassungszonen in Form
begrünter, unversiegelter Flächen und Gebäudebegrünungsmaßnahmen
können dazu einen wertvollen Beitrag leisten.Seite 5 von 13
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Klimaschutz und Klimaanpassung
Die Stadt Bonn beabsichtigt bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu werden, sich
kontinuierlich zur klimaresilienten Stadt weiterzuentwickeln und Vulnerabilitäten
im Zusammenhang mit dem Klimawandel zu reduzieren. Diese Zielsetzungen
wurden 2019 mit dem Leitbild der Stadt Bonn zu Klimaschutz und
Klimaanpassung (DS190114), welches sich als Teil der
Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt Bonn versteht, durch den Rat beschlossen.
Vor diesem Hintergrund werden Anforderungen und Maßgaben zu Klimaschutz
(z.B. Energieeffizienzstandard, Energieversorgung, solarenergetische
Optimierung, Solarverpflichtung) und Klimaanpassung (z.B. Optimierung der
Durchlüftung, Gebäudebegrünung) formuliert, die im weiteren Verfahren zu
berücksichtigen sind.
Das Vorhaben im Kontext der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie
Nachhaltige Entwicklung ist eine Gemeinschaftsaufgabe aller an der
Bauleitplanung beteiligten Akteure. Einzelne Belange sollen insbesondere im
Hinblick auf die Ziele der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie (DS-Nummer:
1812770) sowie das Leitbild zu Klimaschutz und Klimaanpassung (das das Ziel
hat, bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu werden) in der Bauleitplanung
bestmöglich in Einklang gebracht werden bzw. bei Interessenskonflikten
abgewogen werden. Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen wird
entsprechend der Mehrstufigkeit von Planverfahren ein ebenfalls mehrstufiger
Nachhaltigkeitscheck durchgeführt (DS-Nummer: 220501).
Für den vorliegenden Zielbeschluss wurden zum frühestmöglichen Zeitpunkt
zentrale Themen der Nachhaltigkeitsstrategie identifiziert und soweit möglich
bereits zu diesem frühen Planungsstadium geprüft. Die erste Stufe der
Checkliste „Nachhaltiges Planen“ (DS-Nummer: 220501) wurde für diesen
Beschluss angewendet und ist als Anlage beigefügt.
Hinweis: Die angehängte Übersicht des Nachhaltigkeitschecks Stufe I stellt
keine „Nachhaltigkeitsbescheinigung“ dar, sondern stellt das beabsichtigte
Vorhaben im Kontext der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie dar.
Priorität
Die erhebliche Anzahl von parallel laufenden Verfahren und Projekten mit einer
unterschiedlichen Bedeutung für die Gesamtstadt erfordern eine
Prioritätensetzung. Aufgrund der Schaffung von Wohnraum in integrierter Lage
und der Weiterentwicklung des Bundesviertel als wichtigster Bürostandort für
Bonn wird das Vorhaben prioritär eingestuft.
Anlage/nSeite 6 von 13
Seite 7
1 Übersichtsplan Franz-Josef-Strauße-Allee 2 (öffentlich)
2 Checkliste-Zielbeschluss Franz-Josef-Strauß-Allee (öffentlich)Seite 7 von 13
Übersichtsplan zum Bebauungsplan Nr. 6719-1
Stadtbezirk Bonn
Ortsteil Gronau
„Franz-Josef-Strauß-Allee 2“
Bundesstadt Bonn Amt 61-23
M. 1:2500Seite 8 von 13
Zum Zielbeschluss
Prüffragencheckliste Nachhaltige Planung
Bauleitplanverfahren:
Gebiet:
Planungsziele:
Stufe 1
Zielbeschluss (entwickelt aus den strategischen Zielen der BNHS)
Fragestellung: Lassen sich bereits zu diesem frühen Zeitpunkt zentrale Themen der NachhalƟgkeitsstrategie idenƟfizieren? Welche Themenfelder sind durch das Vorhaben berührt?
Handlungsfelder der Bonner
Nachhaltigkeitsstrategie
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Mobilität Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Ein Beitrag zu den SDG's : Verkehr: Welche voraussichtlichen verkehrlichen Auswirkungen
des Vorhabens auf das Umfeld des Plangebietes wird
es geben?
Eine Verkehrszunahme ist anzunehmen, aufgrund Nachverdichtung / höherer
Ausnutzung des Grundstücks. Weitere Auswirkungen werden im Rahmen des
BPVerfahrens untersucht.
Ist eine Verkehrsvermeidung durch Nutzungsmischung
im Projekt / für das Quartier möglich?
Eine Nutzungsmischung aus Büro und Wohnen ist geplant, wodurch eine
Verkehrsvermeidung möglich ist.
Kann im weiteren Verfahren voraussichtlich ein
zielführendes Mobilitätskonzept vereinbart/realisiert
werden, um Verkehre nach Möglichkeit auf den
Umweltverbund zu verlagern?
Ja, es kann vereinbart werden.
Umweltverbund: Ist die Erschließung des Plangebietes durch den
Umweltverbund (Fuß-, Radverkehr und ÖPNV/SPNV)
grundsätzlich gegeben?
Ja, das Plangebiet liegt in unmittelbarer Nähe zu Bus- und
Stadtbahnhaltestellen (ca, 50 m bzw. ca. 600 m). Auch über das öffentliche
Straßen- und Radwegenetz ist die Liegenschaft erreichbar.
Ortsteil Gronau, Stadtbezirk Bonn
Bebauungsplan Nr. 6719-1 "Franz-Josef-Strauß-Allee 2"
Errichtung einer Bebauung mit Wohn-, Büro- und öffentlichkeitsrelevanter EG-Nutzung
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Zum Zielbeschluss
Handlungsfelder der Bonner
Nachhaltigkeitsstrategie
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Klima und Energie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Ein Beitrag zu den SDG's : Klimaanpassung: Ist eine Ersteinschätzung des Vorhabens unter
klimarelevanten Aspekten insbesondere unter der
Berücksichtigung folgender Fragestellung erfolgt?
Ja
Wird das Ziel des Freihaltens von Kaltluftleitbahnen
beachtet? Der Planungsraum ist nicht Teil einer Kaltluftbahn
Werden im weiteren Verfahren voraussichtlich zu
klimafachlichen Fragestellungen Detailgutachten
notwendig?
Ja
Ist eine Bestandsaufnahme der allgemeinen
Rahmenbedingungen zu den Themen Gewässer,
Niederschlagswasser und Starkregen erfolgt mit
Berücksichtigung folgender Fragestellungen: Ja
Gibt es Starkregengefährdung im Gebiet? Ein entsprechendes Gutachten wird im weiteren Verfahren erstellt
Gibt es Hochwassergefährdung im Gebiet? 
Hochwassergefahren- und
Hochwasserrisikokarten geben darüber
Aufschluss
Nein
Gibt es Fließgewässer im Gebiet? Nein
Besteht Pflicht der Offenlegung/Renaturierung im
Rahmen der EU-Wasserrahmenrichtlinie?
Nein
Welche Bereiche deckt das gesetzlich festgelegte
/vorläufige gesicherte Überschwemmungsgebiet
ab?
Nicht betroffen
Sind für die Planung relevante
Wasserschutzzonen betroffen?
Nein
Klimaschutz und Energie: Sind dem Vorhabenträger zu beachtende
Ratsbeschlüsse aus den Bereichen Klimaschutz/Energie
(Bsp.: DS9500876NV2,DS1512547,DS210919)
kommuniziert worden?
Ja
Wurde dem Vorhabenträger das Leitbild der Stadt
Bonn zu Klimaschutz und Klimaanpassung
kommuniziert?
Ja
Wurde geprüft, ob der Bestand nachhaltig saniert und
umgenutzt werden kann? (bei -Teil-Abriss/Neubau)
Wird im weiteren Verfahren geprüft.
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Zum Zielbeschluss
Handlungsfelder der Bonner
Nachhaltigkeitsstrategie
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Natürliche Ressourcen und
Umwelt, kulturelles Erbe und
graue Energie
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Ein Beitrag zu den SDG's : Flächeninanspruchnahme: Ist zu erwarten, dass die Planung/das Vorhaben
Auswirkungen auf Natur und Umwelt hat? Grundsätzlich hat jedes Vorhaben Auswirkungen auf Natur und Umwelt. Die
Auswirkungen und deren Erheblichkeit sind im weiteren Verfahren zu prüfen.
Ist die Planung / das Vorhaben mit erheblichen
Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden? Da es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung auf einem bereits
bebauten Grundstück handelt, ist das Auslösen erheblicher Eingriffe
unwahrscheinlich. Eine Prüfung wird durch Fachgutachten erfolgen.
Finden Flächeninanspruchnahmen von
Schutzgebieten statt oder können Auswirkungen
auf Schutzgebiete nicht ausgeschlossen werden?
(FFH-Gebiete, NSG, LSG, geschützte oder
schutzwürdige Biotope, Naturdenkmale,
geschützte LS-Bestandteile z.B. Alleen)
Nicht betroffen
Ist der Planungsraum bislang unversiegelt? Nein
Welche Entscheidung über die Art des B-Plan
Verfahrens wurde getroffen?
§ 13a BauGB ohne Eingriffsermittlung und ohne
Kompensationsmaßnahmen oder im
Vollverfahren mit Eingriffskompensation?
Die Verwaltung schlägt vor, dass das Bebauungsplanverfahren als Maßnahme
der Innenentwicklung auf Grundlage des § 13a BauGB erfolgt.
Wird dem Primat der Innenentwicklung gefolgt? Ja
Handelt es sich um eine Arrondierung? Nein
Handelt es sich um Konversion bzw. Abriss und Neubau
statt erstmaliger baulicher Inanspruchnahmen?
Ja
Handelt es sich um eine Intensivierung der Nutzung
derzeit bebauter Flächen?
Ja
Vegetation: Ist im Plan- / Vorhabengebiet Baumbestand
vorhanden, der ggf. satzungsgeschützt sein kann?
Ja, eine entsprechende Baumbewertung wird im weiteren Verfahren erarbeitet
Kulturelles Erbe: Sind die Belange von Baukultur, Denkmalschutz,
erhaltenswerten Gebäuden / Ortsteilen, Gestaltung
des Orts- und Landschaftsbildes allgemein
angesprochen?
Ja, eine tentative (vorläufige) Denkmalwertuntersuchung des
Bestandsgebäudes ist in Erarbeitung.
Arbeit und Wirtschaft Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Ein Beitrag zu den SDG's : Arbeitsplätze: Lässt sich im Plangebiet Arbeiten und Wohnen
vereinbaren?
Ja
Gewerbeansiedlung und
Bestand:
Werden Möglichkeiten für die Ansiedlung von
Gewerbebetrieben geschaffen?
Es ist eine Büro- und Wohnnutzung evtl. mit einer ergänzenden
gastronomischen Nutzung geplant.
Gesellschaftliche Teilhabe und
Gender
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Ein Beitrag zu den SDG's : Soziale Infrastruktur: Führt das Vorhaben zu einer Stärkung oder Ergänzung
sozialer Infrastruktur, z.B. durch Bau einer Kita oder
eines öffentlichen Spielplatzes?
Wird im weiteren Verfahren geprüft.
Trägt das Vorhaben zum bedarfsgerechten Ausbau des
Bildungsbereichs bei (Elementarbereichs,
Ganztagsschule und außerschulische
Bildungseinrichtungen)?
Nein
Strukturen: Wird eine kleinteilige Nutzungsmischung
(Wo/Arbeit/Versorgung/Freizeit) angestrebt?
Ja
Hat das Vorhaben Innovations- und Modellcharakter? Nein
Welchen Bonner Bedarfen dient das Vorhaben?
(Wohnen, Gewerbe, Infrastruktur …)
Wohnen, Arbeiten, ggf. Infrastuktur
Inwiefern besteht eine Adaptabilität der Gebäude für
eine möglichst lange (Um)Nutzung und Lebensdauer?
Die Adabtilität der Bebauung (Architektur, Materialien, …) wird im weiteren
Verfahren definiert.
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Zum Zielbeschluss
Handlungsfelder der Bonner
Nachhaltigkeitsstrategie
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Wohnungsbau Kommt das Bonner Baulandmodell zur Anwendung? Ja
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Zum Zielbeschluss
Handlungsfelder der Bonner
Nachhaltigkeitsstrategie
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Globale Verantwortung und Eine
Welt
Bewusstsein für globale Verantwortung auch bei der
kommunalen Bauleitplanung durch Berücksichtigung
von Zielen der anderen Handlungsfelder
Ja
Ein Beitrag zu den SDG's :
Nachhaltigkeitscheck im Sinne
der BNHS Stufe I
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Datenstand: 02.11.2026, 20:51 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de