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230018 · Antrag

CDU-Antrag: Ladezone – Villemombler Straße 59

Nummer
230018
Art
Antrag
Veröffentlicht
04.01.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 04.01.2023
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 28.02.2023

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg 28.02.2023 Anregung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 62 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 230018-01 ST Ladezone – Villemombler Straße 59

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Antrag
öffentlich
230018
Antragsteller/in:
Enno Schaumburg
Bert Moll
CDU Bezirksfraktion Hardtberg
03.01.2023 gez. Trützler
CDU-Antrag: Ladezone – Villemombler Straße 59
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Hardtberg 24.01.2023 Anregung
Inhalt des Antrags
Die Verwaltung wird beauftragt,
1. in der Villemombler Straße 59 in Bonn-Duisdorf eine Lade/Servicezone für
den dort ansässigen Handwerksbetrieb einzurichten,
2. hilfsweise eine Änderung des absoluten Halteverbots in ein eingeschränktes
Halteverbot vorzunehmen.
Begründung:
Die aktuell in der Villemombler Straße durchgeführten Umstrukturierungen der
Aufteilung des öffentlichen Raumes für ruhende und fließende Verkehre im
Rahmen der Umsetzung von Maßnahmen auf dem Weg der Buslinien 608 und
609 hat erhebliche Auswirkungen auf die handwerkliche Mobilität des dort, in
der Villemombler Straße 59, ansässigen mittelständischen
Handwerksbetriebes. Zusätzlich sind hier Büroräume und Lagermöglichkeiten
für den Ortsfestausschuss Duisdorf und den 1. FC Hardtberg kostenfrei
gegeben.
Angesichts der Umstrukturierung des Straßenraums sind im Bereich der
Villemombler Straße 57 bis 61 fünf Stellmöglichkeiten entfallen. Damit stellt
zurzeit das Parken am Betriebssitz ein massives Problem dar, da ein Beladen
des Firmenfahrzeugs mit zu transportierenden Lasten, Werkzeug und
Maschinen ohne die entsprechende Stellmöglichkeit nicht erfolgen kann. Durch
Lieferungen für die Duisdorfer Vereine und Lagermöglichkeiten ohne
entsprechende Halte- bzw. Parkmöglichkeiten, ist die Nutzung kaum möglich.
Der ansässige Handwerksbetrieb wird durch den Wegfall bzw. die massive
Erschwerung von Parkmöglichkeiten in dem dortigen öffentlichen Raum in
seiner Existenz gefährdet und ggf. aus seiner angestammten Lage verdrängt.
Die Begegnungsmöglichkeiten für den Busverkehr und die Zuverlässigkeit und
Pünktlichkeit des Busverkehrs werden durch die Einrichtung der Ladezone
nicht beeinträchtigt, da die Ladezone nur sporadisch zum Abstellen und Be-
bzw. Entladen des Betriebsfahrzeugs genutzt wird und nicht zum dauerhaften
Parken.Seite 1 von 2
Seite 2
Die wichtige Rolle des Handwerks für die Lebensfähigkeit der Städte und die
Angewiesenheit der Unternehmen auf Fahrzeuge muss auch für das in der
Villemombler Straße 59 ansässige Unternehmen anerkannt werden. Nur mit
den Qualifikationen des Handwerks ist ein nachhaltiger Städtebau und die
Erreichung von Klimazielen möglich. Die Sicherung von in den Innenstädten
ansässigen Betrieben ist zudem für die Entwicklung einer gewünschten „Stadt
der kurzen Wege“ essenziell.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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