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230017-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Verkehrsregelungen Einmündung Nipkowstraße/Köhlstraße zur Reaumurstraße im Ortsteil Brüser Berg

Nummer
230017-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
25.01.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg 28.02.2023 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 55,6 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 230017 CDU-Antrag: Verkehrsregelungen Einmündung Nipkowstraße/Köhlstraße zur Reaumurstraße im Ortsteil Brüser Berg

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
230017-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Verkehrsregelungen Einmündung
Nipkowstraße/Köhlstraße zur Reaumurstraße im
Ortsteil Brüser Berg
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Hardtberg 24.01.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung geht davon aus, das es sich bei dem im Antrag genannten
Verkehrszeichen nicht um das Verkehrszeichen 101 („Gefahrstelle“), sondern
um das Verkehrszeichen 102 („Kreuzung oder Einmündung“) handelt. Dieses
Zeichen bedeutet, dass derjenige Vorfahrt hat, der von rechts kommt.
Es gelten vorliegend allerdings die Vorfahrtsregelungen aus § 10 der
Straßenverkehrsordnung im Zusammenhang von verkehrsberuhigten
Bereichen. Denn sofern das Verkehrszeichen 325 („verkehrsberuhigter
Bereich“) bis zu 30m abgesetzt ist (BGH vom 20.11.2007 - VI ZR 0/07), hat der
Verkehr aus dem verkehrsberuhigten Bereich die Vorfahrt zu beachten.
Darüber hinaus haben sowohl die Nipkowstraße als auch die Köhlstraße bereits
Wartelinien an der Einmündung markiert, die auf eine Wartepflicht hinweisen.
Es besteht daher aus Sicht der Verwaltung kein weiterer Regelungsbedarf.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 00:47 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de