230017-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Verkehrsregelungen Einmündung Nipkowstraße/Köhlstraße zur Reaumurstraße im Ortsteil Brüser Berg
Kerndaten
- Nummer
- 230017-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 25.01.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 230017-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Verkehrsregelungen Einmündung Nipkowstraße/Köhlstraße zur Reaumurstraße im Ortsteil Brüser Berg Beratungsfolge Bezirksvertretung Hardtberg 24.01.2023 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung geht davon aus, das es sich bei dem im Antrag genannten Verkehrszeichen nicht um das Verkehrszeichen 101 („Gefahrstelle“), sondern um das Verkehrszeichen 102 („Kreuzung oder Einmündung“) handelt. Dieses Zeichen bedeutet, dass derjenige Vorfahrt hat, der von rechts kommt. Es gelten vorliegend allerdings die Vorfahrtsregelungen aus § 10 der Straßenverkehrsordnung im Zusammenhang von verkehrsberuhigten Bereichen. Denn sofern das Verkehrszeichen 325 („verkehrsberuhigter Bereich“) bis zu 30m abgesetzt ist (BGH vom 20.11.2007 - VI ZR 0/07), hat der Verkehr aus dem verkehrsberuhigten Bereich die Vorfahrt zu beachten. Darüber hinaus haben sowohl die Nipkowstraße als auch die Köhlstraße bereits Wartelinien an der Einmündung markiert, die auf eine Wartepflicht hinweisen. Es besteht daher aus Sicht der Verwaltung kein weiterer Regelungsbedarf. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:47 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de