230017 · Antrag
CDU-Antrag: Verkehrsregelungen Einmündung Nipkowstraße/Köhlstraße zur Reaumurstraße im Ortsteil Brüser Berg
Kerndaten
- Nummer
- 230017
- Art
- Antrag
- Veröffentlicht
- 04.01.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Volltext
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Antrag öffentlich 230017 Antragsteller/in: Bert Moll CDU Bezirksfraktion Hardtberg 03.01.2023 gez. Trützler CDU-Antrag: Verkehrsregelungen Einmündung Nipkowstraße/Köhlstraße zur Reaumurstraße im Ortsteil Brüser Berg Beratungsfolge Bezirksvertretung Hardtberg 24.01.2023 Entscheidung Inhalt des Antrags Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob und wie die Verkehrsregelungen an der Einmündung der Nipkowstraße/Köhlstraße zur Reaumurstraße optimiert werden können. Begründung Die Nipkowstraße im Ortsteil Brüser Berg ist ebenso wie die parallel verlaufende Köhlstraße als Spielstraße/verkehrsberuhigter Bereich mit dem Verkehrsschildzeichen 325.1 der Anlage 3 zur Straßenverkehrsordnung ausgewiesen. Die Schilder stehen etwas rückversetzt 4,80 m von der Einmündung in die Reaumurstraße entfernt. Nach § 10 der Straßenverkehrsordnung ist eine verkehrsberuhigte Straße, die in eine Straße ohne diese Beschränkung einmündet, nachrangig. Auf den ersten Blick wären also die Nipkowstraße und die Köhlstraße nachrangig gegenüber der Reaumurstraße. Ein Verkehrsschild, also auch das mit dem Zeichen 325.1, entfaltet und beendet seine Wirkung von seinem Standort an. Daraus folgt, dass bei den Ausfahrten aus der Nipkowstraße und der Köhlstraße auf die Reamurstraße jeweils eine Strecke von 4,80 m rechtlich nicht mehr als verkehrsberuhigte und damit nachrangige Straße zu bewerten ist. Die für die Nipkowstraße und Köhlstraße getroffene Regelung birgt somit durch den zur vorrangigen Straße gelegenen Aufstellort des Verkehrsschildes 325.1. Gefahren für die Verkehrsteilnehmer, weil diese irrtümlich davon ausgehen könnten, diese Straßen seien im Ausfahrtbereich zur Reaumurstraße noch nachrangig. Dieses Gefahrenpotential wird dadurch verstärkt, dass an der Einmündung der gegenüberliegenden Lilienthalstraße das Rechtsfahrgebot gilt. Außerdem ist zuSeite 1 von 2 Seite 2 beobachten, dass ortskundige Verkehrsteilnehmer, die fälschlicherweise von einer Nachrangigkeit der Nipkowstraße und Köhlstraße ausgehen, auf der Reaurmurstraße in noch höherem Maße die Höchstgeschwindigkeit überschreiten. Es bietet sich daher an, durch die Anbringung des Schildes Zeichen 101 der Anlage 1 zur Straßenverkehrsordnung (Kreuzung oder Einmündung mit Vorfahrt von rechts) an den Einmündungen von Nipkowstraße und Köhlstraße zur Reaumurstraße für eine rechtlich eindeutige Situation zu sorgen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:56 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de