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230016 · Mitteilungsvorlage

Planfeststellung nach dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG) i. V. m. dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) für den 8-streifigen Ausbau der Bundesautobahn 59 (A 59) zwischen dem Autobahndreieck Sankt Augustin-West und dem Autobahndreieck Bonn-Nordost, von Bau-km 23+440 bis Bau-km 26+650, einschließlich der notwendigen Folgemaßnahmen an Verkehrswegen und Anlagen Dritter sowie der erforderlichen Kompensationsmaßnahmen auf den Gebieten der Städte Bonn und Sankt Augustin

Nummer
230016
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
09.01.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 25.01.2023 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 26.01.2023 Kenntnisnahme
  3. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 25.01.2023 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
230016
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Planfeststellung nach dem
Bundesfernstraßengesetz (FStrG) i. V. m. dem
Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) für den 8-
streifigen Ausbau der Bundesautobahn 59 (A 59)
zwischen dem Autobahndreieck Sankt Augustin-
West und dem Autobahndreieck Bonn-Nordost, von
Bau-km 23+440 bis Bau-km 26+650, einschließlich
der notwendigen Folgemaßnahmen an
Verkehrswegen und Anlagen Dritter sowie der
erforderlichen Kompensationsmaßnahmen auf den
Gebieten der Städte Bonn und Sankt Augustin
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 25.01.2023 Kenntnisnahme
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 25.01.2023 Kenntnisnahme
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 26.01.2023 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland beabsichtigt die Autobahn GmbH
des Bundes, Niederlassung Rheinland, Außenstelle Köln, den Ausbau der
Bundesautobahn A 59 zwischen dem Autobahndreieck Sankt Augustin-West
und dem Autobahndreieck Bonn-Nordost. Das Straßenbauvorhaben hat
Auswirkungen auf Gebiete der Städte Bonn und Sankt Augustin.
Zur Erlangung des Baurechts für diese Maßnahme hat der Landesbetrieb
Straßenbau NRW (jetzt zuständig: die Autobahn GmbH des Bundes) bei der
Bezirksregierung Köln (Anhörungsbehörde) die Durchführung des
Planfeststellungsverfahrens nach § 17a Bundesfernstraßengesetz (FStrG) in
Verbindung mit § 73 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) beantragt.
Das für das Bauvorhaben durchzuführende Planfeststellungsverfahren wurde
am 13.01.2016 eingeleitet. Die abgegebenen Stellungnahmen der Träger
öffentlicher Belange sowie die Einwendungen der betroffenen Privaten zu den
Anfang 2016 offen gelegten Planunterlagen sowie zu der Offenlage des 1.Seite 1 von 11
Seite 2
Deckblattes im Jahr 2019 haben dazu geführt, dass die Ausgangsplanung von
der Autobahn GmbH des Bundes überarbeitet worden ist. Die Planunterlagen
für das 2. Deckblatt haben in der Zeit vom 15.08.2022 bis einschließlich
14.09.2022 öffentlich ausgelegen.
Aufgrund eines redaktionellen Fehlers im Veröffentlichungstext für die
Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Köln geht die Anhörungsbehörde
davon aus, dass die notwendige Anstoßwirkung der Bekanntmachung u.U.
nicht gegeben ist.
Vor diesem Hintergrund hat die Bezirksregierung darum gebeten, die
ortsübliche Bekanntmachung einschließlich der öffentlichen Auslegung der
Planfeststellungsunterlagen in allen durch die Planung berührten Städten zu
wiederholen.
Die erneute Bekanntmachung im Amtsblatt der Bundesstadt Bonn erfolgt am
18.01.2023. Die öffentliche Auslegung der Planfeststellungsunterlagen findet in
der Zeit vom 23.01.2023 bis einschließlich 22.02.2023 statt.
Da die erneute Bekanntmachung und öffentliche Auslegung der inhaltlich
unveränderten Planfeststellungsunterlagen ausschließlich aus formalen
Gründen erfolgt und die in dem bisherigen Verfahren vorgetragenen
Einwendungen vollumfänglich Berücksichtigung finden sollen, bedarf es keiner
weiteren, über das Schreiben vom 27.10.2022 (siehe Anlage) hinausgehenden
Stellungnahme seitens der Stadt Bonn.
Anlage/n
1 Übersichtslageplan (öffentlich)
2 Gesamtstellungnahme mit Resulotion A59 (öffentlich)Seite 2 von 11
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Datenstand: 02.11.2026, 18:04 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de