230015 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Kein Parkverbot in der Julius-Plücker-Straße
Kerndaten
- Nummer
- 230015
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 10.01.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 230015 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung Dezernat: Dez. OB 02.01.2023 Bürgerantrag: Kein Parkverbot in der Julius- Plücker-Straße Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 31.01.2023 Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages Der Antrag richtet sich gegen die Einführung eines Parkverbotes in der Julius- Plücker-Straße (Bezug zu DS 222358). Einzelheiten ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag (öffentlich) 2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 2 Datum 02.01.2023 Anrede Frau Herr ohne Anrede Vorname Nachname Straße Hausnummer Postleitzahl Ort Telefon E-Mail Betreff Kein Parkverbot in der Julius-Plücker-Str. Ihr Antrag Bitte sehen Sie davon ab in der Julius-Plücker-Str. ein Parkverbot einzurichten. Begründung des Antrags Schon jetzt ist die Parksituation auf Grund der fehlenden privaten Alternativen, insbesondere in den Abendstunden, sehr angespannt. Bei einem Wegfall würde diese sich unnötig weiter verschärfen und sich deutlich auf die umliegenden Straßen auswirken. Des Weiteren besteht kein dringender Grund die Julius-Plücker-Str. in beide Richtungen für Fahrradfahrer zu öffnen, da die alternative Strecke über die Argelanderstr. und Luisenstr. genauso lang ist. Ausserdem kommt es insbesondere in der Kurve zur Geißlerstr. immer wieder zu gefährlichen Begegnungen, da Radfahrer hier gerne die Kurve schneiden. Diese Gefahr würde auch bei einem Parkverbot weiter Bestand haben. Sehen Sie bitte von einem Parkverbot ab, da die Parksituation hierdurch unnötig verschärft wird und es für die Fahrradfahrer keine Nachteile gibt, die alternative Strecke zu wählen. Mit freundlichen Grüßen Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne. PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002 ID=KFAS__ wqjdEsgw Seite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:29 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de