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230015 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Kein Parkverbot in der Julius-Plücker-Straße

Nummer
230015
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
10.01.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 10.01.2023
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 31.01.2023

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 31.01.2023 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 230012 Bürgerantrag: Kein Parkverbot in der Julius-Plücker-Straße

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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
230015
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
02.01.2023
Bürgerantrag: Kein Parkverbot in der Julius-
Plücker-Straße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 31.01.2023 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag richtet sich gegen die Einführung eines Parkverbotes in der Julius-
Plücker-Straße (Bezug zu DS 222358).
Einzelheiten ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag (öffentlich)
2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 2
Datum
02.01.2023
Anrede
Frau
Herr
ohne Anrede
Vorname Nachname
Straße Hausnummer
Postleitzahl Ort
Telefon E-Mail
Betreff
Kein Parkverbot in der Julius-Plücker-Str.
Ihr Antrag
Bitte sehen Sie davon ab in der Julius-Plücker-Str. ein Parkverbot einzurichten.
Begründung des Antrags
Schon jetzt ist die Parksituation auf Grund der fehlenden privaten Alternativen, insbesondere in den
Abendstunden, sehr angespannt. Bei einem Wegfall würde diese sich unnötig weiter verschärfen und sich
deutlich auf die umliegenden Straßen auswirken.
Des Weiteren besteht kein dringender Grund die Julius-Plücker-Str. in beide Richtungen für Fahrradfahrer zu
öffnen, da die alternative Strecke über die Argelanderstr. und Luisenstr. genauso lang ist. Ausserdem kommt es
insbesondere in der Kurve zur Geißlerstr. immer wieder zu gefährlichen Begegnungen, da Radfahrer hier gerne
die Kurve schneiden. Diese Gefahr würde auch bei einem Parkverbot weiter Bestand haben.
Sehen Sie bitte von einem Parkverbot ab, da die Parksituation hierdurch unnötig verschärft wird und es für die
Fahrradfahrer keine Nachteile gibt, die alternative Strecke zu wählen.
Mit freundlichen Grüßen
Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne.
PDF erstellt mit: www.form-solutions.de
Artikel-Nr.: KFAS_01_002
ID=KFAS__
wqjdEsgw
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