230014 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Kein Parkverbot in der Julius-Plücker-Straße
Kerndaten
- Nummer
- 230014
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 03.01.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 230014 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung Dezernat: Dez. OB 02.01.2023 Bürgerantrag: Kein Parkverbot in der Julius- Plücker-Straße Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 31.01.2023 Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages Der Antrag richtet sich gegen die Einführung eines Parkverbotes in der Julius- Plücker-Straße (Bezug zu DS 222358). Einzelheiten ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag (öffentlich) 2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 2 Von: Gesendet: Montag, 2. Januar 2023 13:54 An: VL_OB-11_buergerantrag <buergerantrag@bonn.de> Cc: Betreff: 222358 - Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich - Parkplätze an der Julius-Plücker-Straße Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit möchten wir dem o.g. Bürgerantrag und auch dem Vorschlag der Verwaltung zur Reduzierung der Parkmöglichkeiten in der Julius-Plücker-Straße widersprechen. Die vorgebrachte Argumentation ist nicht schlüssig, bzw. einmal geht es um die Behinderung von Fußgängern, andererseits um die Freigabe für den Radverkehr. Bei Betrachtung der Gesamtsituation schlagen wir vor, die Bedürfnisse der verschiedenen Verkehrsteilnehmer im ganzen Viertel zu analysieren, bevor hier voreilig einzelne Interessen bevorzugt werden und neue Probleme geschaffen werden. Als Anwohner*innen beobachten wir die Parksituation in der Straße täglich. Es kommt nicht regelmäßig vor, dass der Gehweg so zugeparkt ist, dass Kinderwagen etc. nicht passieren können. Gelegentliche Kontrollen könnten dies verifizieren bzw. Falschparker ahnden. Beim Wegfall von Parkplätzen befürchten wir, dass ständig Autofahrer*innen wiederholt auf der Suche nach einer Parkmöglichkeit durchfahren werden. Parkplätze in den anliegenden Straßen bestehen auch nur wenige, bzw. auch dort würde dann die Situation verschärft. Was die Radfahrer*innen betrifft, ist die Nichtdurchfahrt entgegen der Einbahnstraße mit geringem Umweg durch andere Routen ersetzbar. Alternativ könnten hier vielleicht auch andere Möglichkeiten gefunden werden, das Radfahren sicherer zu machen. Gerne stehen wir für eine weitere Beteiligung zur Verfügung. Mit freundlichen GrüßenSeite 2 von 2
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