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230013 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Kein Parkverbot in der Julius-Plücker-Straße

Nummer
230013
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
02.01.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 02.01.2023
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 31.01.2023

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 31.01.2023 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 661,7 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 230012 Bürgerantrag: Kein Parkverbot in der Julius-Plücker-Straße

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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
230013
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
01.01.2023
Bürgerantrag: Kein Parkverbot in der Julius-
Plücker-Straße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 31.01.2023 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag richtet sich gegen die Einführung eines Parkverbotes in der Julius-
Plücker-Straße (Bezug zu DS 222358)
Einzelheiten ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)
2 Bürgerantrag (öffentlich)Seite 1 von 2
Von:
Gesendet: Sonntag, 1. Januar 2023 16:26
An: VL_OB-11_buergerantrag <buergerantrag@bonn.de>
Betreff: 1. Bürgerantrag: Parkverbot für die südliche Seite der Julius-Plücker-Straße 2. Stellungnahme
der Verwaltung: Parkverbot für die südliche Seite der Julius-Plücker- Straße
Sehr geehrte Damen und Herren,
unser Anliegen ist, den Status quo der betroffen Straße zu erhalten.
Mit folgender Begründung lehnen wir den Bürgerantrag sowie die Beschlussfassung der
Verwaltung zur o.a. Thematik ab:
- Radfahrende haben die Möglichkeit, die Julius-Plücker-Straße über die Argelander- und die
parallele Luisenstraße zu umfahren.
- Die Durchfahrgeschwindigkeit von Kraftfahrzeugen wird durch die bestehende Parksituation
verringert und dadurch erhöht sich die Sicherheit anwohnender
Kinder.
- Bei Durchführung der im Betreff zu 1. und 2. genannten Maßnahmen stellt sich die Frage
nach Ersatzparkraum für die wegfallenden Parkmöglichkeiten mit
möglicherweise erheblichem Protestpotential.
Mit freundlichen GrüßenSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 22:12 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de