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230012-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Kein Parkverbot in der Julius-Plücker-Straße

Nummer
230012-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
20.01.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 31.01.2023 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 56 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 230012 Bürgerantrag: Kein Parkverbot in der Julius-Plücker-Straße

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
230012-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Kein Parkverbot in der Julius-Plücker-Straße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 31.01.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung bezieht sich bzgl. der aktuellen Sach- und Rechtslage auf die
Stellungnahme zum vorangegangenen Bürgerantrag (s. DS-Nr. 222358-01).
Die Verwaltung weist zudem darauf hin, dass es sich bei der mit Bordstein
versehene Fläche nicht um eine angelegte Parkfläche, einen Gehweg oder eine
sonstige Verkehrsfläche, sondern um eine als Grünfläche bewilligte
Nebenanlage handelt, die gemäß der ordnungsbehördlichen Verordnung über
die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der
Bundesstadt Bonn (Bonner Straßenordnung – StrO) unabhängig der
Eigentumsverhältnisse nicht befahren und somit nicht beparkt werden darf.
Daher stellt die Verwaltung mit dem e.g. Beschlussvorschlag nur legale
Verhältnisse wieder her.
Bei den Anträgen, die über das Thema: „Kein Parkverbot in der Julius-Plücker-
Str.“ hinausgehen, wird die Verwaltung sich mit den Antragstellenden in
Verbindung setzen.
Anlage/n
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