230011-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Einrichtung einer Tempo 30-Zone in der Holzlarer Straße
Kerndaten
- Nummer
- 230011-02 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 21.11.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 230011-02 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Bürgerantrag: Einrichtung einer Tempo 30-Zone in der Holzlarer Straße Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 06.12.2023 Anregung Inhalt der ergänzenden Stellungnahme: Der Durchgangsverkehr im Bereich der Holzlarer Straße / Paul-Langen-Straße/ Müldorfer Straße / Hauptstraße wurde durch eine Kennzeichenverfolgung ermittelt. Der Erhebungszeitraum erstreckte sich von 6 bis 19 Uhr. Als Durchgangsverkehr sind nur solche Verkehre gewertet worden, die innerhalb der Fahrzeit inkl. eines Zeitpuffers zwei unterschiedliche Querschnitte passierten. Somit waren z. B. Lieferverkehre, die innerhalb des Gebietes anliefern und an einem anderen Querschnitt aus dem Gebiet herausfahren, nicht als Durchgangsverkehr erfasst. Die Auswertung der Daten ergibt auf dem zu betrachtenden Ast zwischen Müldorfer Straße und Holzlarer Straße folgende Durchgangsverkehre: In Fahrtrichtung Müldorfer Straße beträgt der Durchgangsverkehr 198 Kfz. und der Schwerverkehr 47. In Fahrtrichtung Holzlarer Straße liegt der Durchgangsverkehr bei 218 Kfz. und der Schwerverkehr bei 83. Diese Zahl ist aus Sicht der Verwaltung -auch für eine Tempo 30 Zone- noch als verträglich anzusehen. Im Querschnitt ergibt sich, dass 23,9 % des Kfz.-Verkehrs und 75,1 % des Schwerverkehrs zwischen der Holzlarer Straße und der Müldorfer Straße Durchgangsverkehr ist. Aus verkehrsplanerischer und verkehrlicher Sicht stehen diese Ergebnisse entgegen der ersten Stellungnahme der Verwaltung der Einrichtung von Tempo 30 nicht entgegen, so dass die Verwaltung bei positivem Votum der Bezirksvertretung die Tempo 30 Zone erweitern würde. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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