230011-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Einrichtung einer Tempo 30-Zone in der Holzlarer Straße
Kerndaten
- Nummer
- 230011-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 19.01.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 230011-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I 30.12.2022 Bürgerantrag: Einrichtung einer Tempo 30-Zone in der Holzlarer Straße Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 15.03.2023 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Im vorliegenden Antrag wird eine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf der Holzlarer Straße auf Tempo 30 beantragt. Begründet wird dies mit der durch den Busverkehr (3 Linien) verursachten Lärmbelastung sowie der Unfalllage im Einmündungsbereich Gartenweg. Aufgrund der niedrigen durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke (DTV) von unter 1.500 Kfz/24h wurde die Holzlarer Straße im Rahmen der Umgebungslärmkartierung 2017 nicht kartiert, so dass der Stadt Bonn derzeit keine Schallpegel für diese Straße vorliegen. Sollte sich die Verkehrsstärke seitdem wesentlich erhöht haben, erfolgt eine Kartierung im Rahmen der derzeit laufenden Umgebungslärmkartierung, deren Ergebnisse voraussichtlich im Laufe diesen Jahres vorliegen werden. Aufgrund der vorliegenden Daten sieht das Amt für Umwelt und Stadtgrün derzeit keine Hinweise, dass an der Holzlarer Straße schädliche Umwelteinwirkungen i.S.d. Bundes-Immissionsschutzgesetzes durch Straßenverkehrslärm vorliegen. Eine Überschreitung der Richtwerte der Lärmschutz-Richtlinie-StV kann ausgeschlossen werden. Insoweit scheidet eine Reduzierung aus Lärmschutzgründen aus. Auch ist in der Holzlarer Straße keine qualifizierte Gefahrenlage bekannt, auf die eine Geschwindigkeitsreduzierung gestützt werden könnte. Nach Abfrage des Unfalllagebildes bei der Polizei ereignete sich in den letzten 4 Jahren an der Einmündung Gartenweg lediglich ein Unfall Ende 2021. Dieser hatte zudem keine geschwindigkeitsbedingte Ursache. Der Unfallbeteiligte 1 (Verursacher) verwechselte das Brems- mit dem Gaspedal. Im Ergebnis kann -auch aufgrund der gewünschten Beschleunigung des ÖPNV- dem Anliegen nicht entsprochen werden. Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Beuel: Der Bürgerantrag wird abgelehnt, der Antragstellende wird entsprechend den Ausführungen der Stellungnahme der Verwaltung über die hierfürSeite 1 von 2 Seite 2 maßgeblichen Gründe unterrichtet. Mit diesem Votum und der Beratung in der Bezirksvertretung Beuel ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:28 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de