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230010-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Geplante Preiserhöhung Anwohnerparken auf dem Venusberg (Zone "K")

Nummer
230010-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
17.01.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 08.02.2023 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 230010 Bürgerantrag: Geplante Preiserhöhung Anwohnerparken auf dem Venusberg (Zone "K")

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
230010-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Geplante Preiserhöhung Anwohnerparken auf dem
Venusberg (Zone "K")
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
08.02.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Mit Datum vom 27.10.2022 hat der Rat der Stadt Bonn die Satzung und die
Verordnung über die Erhebung von Gebühren für Bewohnerparkausweise
beschlossen. Grundlage für die Gebührenbemessung bilden, wie in der
öffentlichen Beschlussvorlage 221847 ausführlich erläutert, die Kosten, die in
Zusammenhang mit der Nutzung des öffentlichen Verkehrsraums für die
Verwaltung entstehen. Als Kostenfaktoren wurden anhand von
Durchschnittswerten die auf 25 Jahre verteilten Herstellungs-, Unterhaltungs-
und Verwaltungskosten sowie der Kontrollaufwand ermittelt. Es handelt sich
demnach um Kosten, die sich in den einzelnen städtischen Quartieren nicht
unterschiedlich verhalten, sodass der Gesamtpreis in Höhe von 360 Euro pro
Jahr für alle Bewohnerparkzonen einheitlich gültig ist. Aus
Gleichbehandlungsgründen verbieten sich daher individuelle Regelungen für
einzelne Gebiete, zumal es dann gerade an den Gebietsgrenzen zu
Ungleichbehandlungen kommen könnte.
Die neue Höhe der Bewohnerparkausweisgebühr dient indes nicht nur der
Kostendeckung des Bewohnerparkens durch die Nutzer*innen, sondern es wird
mit ihr der besondere Vorteil ausgeglichen, der den Bewohner*innen dadurch
geboten wird, dass sie den öffentlichen Parkraum unter Befreiung von der
Pflicht zur Zahlung allgemeiner Parkgebühren und der Einhaltung von
Parkzeitbegrenzungen nutzen können.
Darüber hinaus wird mit der Gebührenregelung mit Blick auf das staatliche
Klimaschutzziel, den Gefahren des Klimawandels zu begegnen, der
Lenkungszweck verfolgt, den KFZ-Verkehr im innerstädtischen Bereich (zu
dem auch der Venusberg gehört) zu reduzieren und dadurch eine Reduktion
von Treibhausgasen zu bewirken. Aufgrund der weiterhin steigenden
Zulassungszahlen für private Kfz und immer größer werdenden Fahrzeugen
nimmt die Verkehrsbelastung in innerstädtischen Bereichen stetig zu. Der
ruhende Kfz-Verkehr nimmt dabei, u.a. auch durch größere Fahrzeuge, einen
immer größeren Raum ein, sodass mittlerweile weite Teile des öffentlichen
Straßenraums als Parkflächen genutzt werden. Diese Situation trifft, wie der
Antragsteller selbst angibt, gerade auch für die Bewohnerparkzone „K“
(Venusberg) zu.Seite 1 von 2
Seite 2
Beschlussvorschlag für den Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger:
Der Bürgerantrag wird abgelehnt, der Antragstellende wird entsprechend den
Ausführungen der Stellungnahme der Verwaltung über die hierfür
maßgeblichen Gründe unterrichtet. Mit diesem Votum und der Beratung im
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger ist das in § 24 GO NRW
für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum
Abschluss gelangt.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 10:29 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de