230008 · Beschlussvorlage
Sicherstellung der Finanzierung von Maßnahmen für Menschen mit Behinderung im Rahmen der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes
Kerndaten
- Nummer
- 230008
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 06.01.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage öffentlich 230008 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 50 Amt für Soziales und Wohnen Dezernat: Dez. V Sicherstellung der Finanzierung von Maßnahmen für Menschen mit Behinderung im Rahmen der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes Beratungsfolge Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit 24.01.2023 Entscheidung Beschlussvorschlag In den Jahren 2023/2024 werden die in der Anlage aufgeführten Angebote für Menschen mit Behinderungen, die bisher im Rahmen der Leistungen zur Teilhabe nach dem SGB IX finanziert wurden, aufrechterhalten. Die Finanzierung der Angebote erfolgt unter Berücksichtigung der Möglichkeiten einer Übernahme der Kosten durch andere Kostenträger, wie z.B. den Landschaftsverband Rheinland als nun zuständigen Träger der Eingliederungshilfe. Die beiden Haushaltsjahre werden genutzt, um fundierte Entscheidungen über eine zukünftige Finanzierung zu treffen oder notwendige Ausstiegsszenarien zu ermöglichen. Begründung Mit dem Inkrafttreten des 2. Kapitels des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) am 01.01.2020 und der Überführung der Leistungen zur Teilhabe von Menschen mit Behinderung in das Neunte Sozialgesetzbuch (SGB IX) haben sich die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Angebote für Menschen mit Behinderung verändert. Mit dem Ausführungsgesetz zum Neunten Buch Sozialgesetzbuch für das Land Nordrhein-Westfalen (AG-SGB IX NRW) haben sich die Zuständigkeiten der Kommune für diese Leistungen reduziert. Die Sozialverwaltung hatte den Ausschuss hierzu am 12.02.2019 informiert (DS 1910229). Wie bereits am 28.09.2022 mitgeteilt (DS 221643) ist der Erhalt der Bonner Angebote für Menschen mit Behinderung durch folgende Änderungen des SGB IX und des entsprechenden Ausführungsgesetzes für das Land NRWSeite 1 von 5 Seite 2 erschwert: • Leistungen zur Teilhabe für Menschen mit Behinderung, die ihre Schulbildung abgeschlossen haben, fallen in die Zuständigkeit des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) als Träger der Eingliederungshilfe • Beratungsleistungen nach § 106 SGB IX durch den Träger der Eingliederungshilfe: Beratungsangebote von freien Trägern werden nicht mehr im Rahmen des SGB IX finanziert • Antragserfordernis nach § 108 SGB IX: niederschwellige Leistungen sind nicht mehr im Rahmen des SGB IX finanzierbar • Gesamtplanverfahren nach §§ 117 und 118 SGB IX: das Bedarfsermittlungsinstrument, das vom LVR entwickelt wurde, ist insbesondere für Menschen mit einer psychischen Behinderung oder einer Suchterkrankung zu hochschwellig • Leistungen zur Beschäftigung/Teilhabe am Arbeitsleben sind nach § 111 SGB IX auf bestimmte Leistungen begrenzt, die in Bonn bestehenden Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben finden sich hier nicht wieder. Mit dem Landschaftsverband Rheinland als gesetzlichem Kostenträger für die Eingliederungshilfe konnte vereinbart werden, die Übergangsfrist zu verlängern und damit die Finanzierung der Angebote auch über das Jahr 2023 sicherzustellen. Es ist jedoch bereits abzusehen, dass nicht alle Angebote in die Kostenträgerschaft des LVR übergehen können. Mit diesem Beschluss möchte die Verwaltung den Nutzer*innen der Angebote und Maßnahmen die Sicherheit bieten, die Angebote auch in den kommenden Monaten in Anspruch nehmen zu können und gleichzeitig Verhandlungsraum schaffen, um mit den Leistungserbringern und/oder dem LVR notwendige Vereinbarungen zu treffen. Der beigefügten Aufstellung ist zu entnehmen: • Bereich A: Die aufgeführten Maßnahmen sind mit dem LVR abschließend verhandelt und sollen dauerhaft in der dargestellten Quotierung finanziert werden. • Bereich B: Enthält alle Maßnahmen, die sich nicht unter die Eingliederungshilfe subsummieren lassen und bei denen Verhandlungen über den Fortbestand zwischen Stadt und Leistungserbringer aufgenommen werden müssen. Sollten diese im freiwilligen Bereich fortgesetzt werden, legt die Verwaltung hierfür entsprechende Beschlussvorlagen zur Entscheidung vor.Seite 2 von 5 Seite 3 Sollten Maßnahmen nicht über die Jahre 2023/2024 hinaus finanziert werden können, soll dieser Zeitraum genutzt werden, angemessene „Ausstiegsszenarien“ zu entwickeln. Hierbei müssen die Belange der Menschen mit Behinderung, die diese Angebote derzeit nutzen, berücksichtigt werden. • Bereich C: Die aufgeführten Maßnahmen sind die offenen Angebote, bei denen noch keine abschließende Einigung mit dem LVR herbeigeführt werden konnte. Diese sollen in der angegebenen Quotierung von LVR und Stadt finanziert werden. Die Verhandlungen mit dem LVR werden Anfang 2023 fortgesetzt. Die hierfür notwendigen Finanzmittel wurden in der Haushaltsplanung 2023/2024 berücksichtigt. Finanzielle Auswirkungen: Die Beträge des Finanzkastens für die Produktgruppe 1.05.11 setzen sich folgendermaßen zusammen (siehe zum Vergleich Anlage): Auszahlung/Einzahlung 2.791.360,41 Euro (=Summe Anteil LVR Bereich A abzgl. Externes Arbeitstraining + Summe Anteil LVR Bereich C) Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.05.11 Schwerbehindertenrecht n. SGB IX 1.50.00.05.11.01 Schwerbehindertenrecht n. SGB IX Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 2.791.630,41 EUR 150000511 / 73.3000 2023 0,00 EUR Einzahlungen / Erträge 2.791.630,41 EUR 150000511 / 64.200 2023 0,00 EUR Haushaltsbelastung jährlich 0,00 EUR Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.05.11 Schwerbehindertenrecht n. SGB IX 1.50.00.05.11.01 Schwerbehindertenrecht n. SGB IX Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 2.791.630,41 EUR 150000511 / 73.3000 2024 0,00 EUR Einzahlungen / Erträge 2.791.630,41 EUR 150000511 / 64.200 2024 0,00 EUR Haushaltsbelastung jährlich 0,00 EUR Die Beträge des Finanzkastens für die Produktgruppe 1.05.06 setzen sich folgendermaßen zusammen (siehe zum Vergleich Anlage): 1.821.419,59 Euro (= Summe Anteil Stadt Bonn Bereich A, B und C) Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.05.06 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine,sonst.Träg. 1.50.00.05.06.01 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine,sonst.Träg.Seite 3 von 5 Seite 4 Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 1.821.419,59 EUR 150000506 / 73.1000 2023 0,00 EUR Einzahlungen / Erträge 0,00 EUR 2023 Haushaltsbelastung jährlich 1.821.419,59 EUR Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.05.06 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine,sonst.Träg. 1.50.00.05.06.01 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine,sonst.Träg. Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 1.821.419,59 EUR 150000506 / 73.1000 2024 0,00 EUR Einzahlungen / Erträge 0,00 EUR 2024 Haushaltsbelastung jährlich 1.821.419,59 EUR Anlage/n 1 BV BTHG 2023_2024-Anlage (öffentlich)Seite 4 von 5 Übersicht über die BTHG-Maßnahmen A Gemeinschaftliche Finanzierung LVR + Stadt und/oder Dritte (dauerhaft geplant) LVR § Bonn § 50% 50% 19.577,50 € 19.577,50 € 90% 10% 6.642,00 € 738,00 € 100% 0% 536.902,00 € - € 5 Externes Arbeitstraining Menschen mit einer psychischen Behinderung Arbeitsangebot in Kooperation mit Arbeitgebern auf dem regulären Arbeitsmarkt Hilfe für psychisch Kranke e.V. 208.793,00 € nachrichtliche Info 792.230,00 € 771.914,50 € 20.315,50 € B Von der Stadt zu übernehmende Leistungen 6 Ausuchender Dienst Menschen mit einer psychischen Behinderung Gemeindepsychiatrie Bonn/Rhein- Sieg 7 Offene Beratung Menschen mit einer psychischen Behinderung Gemeindepsychiatrie Bonn/Rhein- Sieg 8 Koordination und Netzwerk Menschen mit einer psychischen Behinderung Koordinations- und Netzwerkarbeit Gemeindepsychiatrie Bonn/Rhein- Sieg 245.590,00 € 9 Kontakt- und Beratungsstellen Menschen mit einer psychischen Behinderung Niederschwelliges Kontaktangebot mit tagesstrukturierenden Anteilen Gemeindepsychiatrie Bonn/Rhein- Sieg 505.633,00 € 10 Wohnungswirtschaft (Leerstand) Menschen mit einer psychischen Behinderung Gemeindepsychiatrie Bonn/Rhein- Sieg 92.558,00 € 11 CaTZ Menschen mit einer psychischen Behinderung Niederschwelliges Kontaktangebot mit tagesstrukturierenden Anteilen Caritasverband Bonn 170.048,00 € 1.437.565,00 € C Offene Maßnahmen (noch keine Entscheidung durch den LVR getroffen) LVR § Bonn § 70% 30% 53.382,00 € 22.878,00 € 62% 38% 377.487,00 € 231.363,00 € 100% 0% 321.133,00 € - € 100% 0% 252.355,00 € - € 100% 0% 74.810,00 € - € 75% 25% 52.485,00 € 17.495,00 € 75% 25% 125.655,00 € 41.885,00 € 89% 11% 219.935,91 € 27.183,09 € 75% 25% 68.205,00 € 22.735,00 € 100% 0% 136.633,00 € - € 100% 0% 546.428,00 € - € 2.592.048,00 € 2.228.508,91 € 363.539,09 € Entscheidung 1 Aufsuchender Dienst Menschen mit einer Sehbehinderung Beratungs- und Unterstützungsangebot Blinden- und Sehbehindertenverein Bonn 39.155,00 € lfd. Nr. Maßnahme Zielgruppe Kurzbeschreibung Träger Finanzierungsumfang Quotierung und gesetzliche Grundlagen SGB IX ASMG um Zustimmung für Quotierung bitten SGB IX ASMG um Zustimmung für Quotierung bitten freiwillig freiwillig Bei Stadt verbleiben nur SGB II- Leistungsempfänger SGB IX & SGB XII 2 Aufsuchender Dienst Menschen mit einer Hörbehinderung Einzelfallberatung Verband zur Förderung Hörgeschädigter 7.380,00 € 4 PSB Ambulante Suchthilfe Menschen mit einer Suchterkrankung Psychosoziale Begleitung bei der Substitutionsbehandlung Caritasverband Bonn und Diakonisches Werk Bonn 536.902,00 € Entscheidung 608.850,00 € ASMG wird um grds. Zustimmung zur Weiterführung gebeten, nachlaufend Verhandlungen mit Trägern zum Abschluss der LVen mit separaten Beschlussvorlagen (oder MV falls gesetzlich). lfd. Nr. Maßnahme Zielgruppe Kurzbeschreibung Träger Finanzierungsumfang Die Verhandlungen mit dem LVR über die offenen Angebote werden Anfang 2023 fortgesetzt. Der LVR hat zugesagt, weiterhin in die bestehenden Leistungsvereinbarungen zwischen Stadt und Träger über den 31.12.2022 hinaus einzutreten und in Höhe der nebenstehenden Quotierungen die Kosten auch in 2023 an die Stadt zu erstatten. Die Quotierungen entsprechen den Absprachen zwischen Verwaltung und LVR für den Übergangszeitraum seit 01.01.2020. Ausnahme: PSB. Die Quotierungen wurden neu abgestimmt, da nicht alle Klienten das Bedarfsermittlungsinstrument bedienen können und somit feststeht, dass der LVR langfristig nicht 100% des Angebots tragen wird. (Entscheidung notwendig) 3 PSB VfG Menschen mit einer Suchterkrankung Psychosoziale Begleitung bei der Substitutionsbehandlung Verein für Gefährdetenhilfe (VfG) 90.940,00 € 21 Clearing Allgemeinpsychiatrie Menschen mit einer psychischen Behinderung 546.428,00 € 76.260,00 €Verein für Behindertensport (VfB) Beratungs- und Assistenzangebot mit dem Schwerpunkt Sport und Freizeit Menschen mit einer Behinderung Entscheidung Niederschwelliges Beratungsangebot 423.736,00 € lfd. Nr. Maßnahme Zielgruppe Kurzbeschreibung Träger Finanzierungsumfang Beratung und Assistenz12 Die Finanzierung des Angebots wird durch den LVR und das Jobcenter sichergestellt. Quotierung und gesetzliche Grundlagen Die Bundesstadt Bonn finanziert die Maßnahmen vorerst aus freiwilligen Mitteln und verhandelt mit den Trägern über die Fortführung der Angebote. Die dafür benötigten Haushaltsmittel sind im Haushalt 2023/2024 eingestellt worden. Quotierung und gesetzliche Grundlagen Übergangsfrist Landesrahmenvertrag Übergangsfrist Landesrahmenvertrag 20 cma Wohnclearing Menschen mit einer psychischen Behinderung + Suchterkrankung Betreuungsangebot/Assistenzangebo t mit Wohnraum Gemeindepsychiatrie Bonn/Rhein- Sieg 136.633,00 € 74.810,00 €AIDS-Hilfe / AIDS InitiativeBeratung, Betreuung und BegleitungMenschen mit HIV/AidsEinzelfallhilfen AIDS16 Menschen mit einer Behinderung Arbeitsangebote mit niederschwelliger Zugangsphase "Spontanarbeitsangebot" und dazugehöriger Sozialer Dienst Gemeindepsychiatrie Bonn/Rhein- Sieg 321.133,00 € 15 Internes Arbeitstraining Menschen mit einer psychischen Behinderung Arbeitsangebot Caritasverband Bonn 252.355,00 € Niederschwellige Werkstatt13 Fachdienst Arbeit14 19 167.540,00 €LVR-Klinik Psychosoziale Begleitung bei der Substitutionsbehandlung Menschen mit einer SuchterkrankungPSB LVR Klinik18 69.980,00 €Praxis Lichtermann Psychosoziale Begleitung bei der Substitutionsbehandlung Menschen mit einer SuchterkrankungPSB Praxis Lichtermann17 247.119,00 €Bonn Lighthouse e.V. Psychosoziale Begleitung bei der Substitutionsbehandlung Menschen mit Behinderung und einer lebensverkürzenden Erkrankung Bonn LighthouseSeite 5 von 5
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 05:38 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de