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230008 · Beschlussvorlage

Sicherstellung der Finanzierung von Maßnahmen für Menschen mit Behinderung im Rahmen der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes

Nummer
230008
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
06.01.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 24.01.2023 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
230008
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
50 Amt für Soziales und Wohnen
Dezernat:
Dez. V
Sicherstellung der Finanzierung von Maßnahmen
für Menschen mit Behinderung im Rahmen der
Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration und
Gesundheit
24.01.2023 Entscheidung
Beschlussvorschlag
In den Jahren 2023/2024 werden die in der Anlage aufgeführten Angebote für
Menschen mit Behinderungen, die bisher im Rahmen der Leistungen zur
Teilhabe nach dem SGB IX finanziert wurden, aufrechterhalten.
Die Finanzierung der Angebote erfolgt unter Berücksichtigung der
Möglichkeiten einer Übernahme der Kosten durch andere Kostenträger, wie
z.B. den Landschaftsverband Rheinland als nun zuständigen Träger der
Eingliederungshilfe.
Die beiden Haushaltsjahre werden genutzt, um fundierte Entscheidungen über
eine zukünftige Finanzierung zu treffen oder notwendige Ausstiegsszenarien zu
ermöglichen.
Begründung
Mit dem Inkrafttreten des 2. Kapitels des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) am
01.01.2020 und der Überführung der Leistungen zur Teilhabe von Menschen
mit Behinderung in das Neunte Sozialgesetzbuch (SGB IX) haben sich die
rechtlichen Rahmenbedingungen für die Angebote für Menschen mit
Behinderung verändert.
Mit dem Ausführungsgesetz zum Neunten Buch Sozialgesetzbuch für das Land
Nordrhein-Westfalen (AG-SGB IX NRW) haben sich die Zuständigkeiten der
Kommune für diese Leistungen reduziert. Die Sozialverwaltung hatte den
Ausschuss hierzu am 12.02.2019 informiert (DS 1910229).
Wie bereits am 28.09.2022 mitgeteilt (DS 221643) ist der Erhalt der Bonner
Angebote für Menschen mit Behinderung durch folgende Änderungen des SGB
IX und des entsprechenden Ausführungsgesetzes für das Land NRWSeite 1 von 5
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erschwert:
• Leistungen zur Teilhabe für Menschen mit Behinderung, die ihre
Schulbildung abgeschlossen haben, fallen in die Zuständigkeit des
Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) als Träger der Eingliederungshilfe
• Beratungsleistungen nach § 106 SGB IX durch den Träger der
Eingliederungshilfe:
Beratungsangebote von freien Trägern werden nicht mehr im Rahmen des
SGB IX finanziert
• Antragserfordernis nach § 108 SGB IX:
niederschwellige Leistungen sind nicht mehr im Rahmen des SGB IX
finanzierbar
• Gesamtplanverfahren nach §§ 117 und 118 SGB IX:
das Bedarfsermittlungsinstrument, das vom LVR entwickelt wurde, ist
insbesondere für Menschen mit einer psychischen Behinderung oder einer
Suchterkrankung zu hochschwellig
• Leistungen zur Beschäftigung/Teilhabe am Arbeitsleben sind nach §
111 SGB IX auf bestimmte Leistungen begrenzt, die in Bonn bestehenden
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben finden sich hier nicht wieder.
Mit dem Landschaftsverband Rheinland als gesetzlichem Kostenträger für die
Eingliederungshilfe konnte vereinbart werden, die Übergangsfrist zu verlängern
und damit die Finanzierung der Angebote auch über das Jahr 2023
sicherzustellen.
Es ist jedoch bereits abzusehen, dass nicht alle Angebote in die
Kostenträgerschaft des LVR übergehen können.
Mit diesem Beschluss möchte die Verwaltung den Nutzer*innen der Angebote
und Maßnahmen die Sicherheit bieten, die Angebote auch in den kommenden
Monaten in Anspruch nehmen zu können und gleichzeitig Verhandlungsraum
schaffen, um mit den Leistungserbringern und/oder dem LVR notwendige
Vereinbarungen zu treffen.
Der beigefügten Aufstellung ist zu entnehmen:
• Bereich A: Die aufgeführten Maßnahmen sind mit dem LVR
abschließend verhandelt und sollen dauerhaft in der dargestellten Quotierung
finanziert werden.
• Bereich B: Enthält alle Maßnahmen, die sich nicht unter die
Eingliederungshilfe subsummieren lassen und bei denen Verhandlungen über
den Fortbestand zwischen Stadt und Leistungserbringer aufgenommen werden
müssen. Sollten diese im freiwilligen Bereich fortgesetzt werden, legt die
Verwaltung hierfür entsprechende Beschlussvorlagen zur Entscheidung vor.Seite 2 von 5
Seite 3
Sollten Maßnahmen nicht über die Jahre 2023/2024 hinaus finanziert werden
können, soll dieser Zeitraum genutzt werden, angemessene
„Ausstiegsszenarien“ zu entwickeln. Hierbei müssen die Belange der Menschen
mit Behinderung, die diese Angebote derzeit nutzen, berücksichtigt werden.
• Bereich C: Die aufgeführten Maßnahmen sind die offenen Angebote, bei
denen noch keine abschließende Einigung mit dem LVR herbeigeführt werden
konnte. Diese sollen in der angegebenen Quotierung von LVR und Stadt
finanziert werden. Die Verhandlungen mit dem LVR werden Anfang 2023
fortgesetzt.
Die hierfür notwendigen Finanzmittel wurden in der Haushaltsplanung
2023/2024 berücksichtigt.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Beträge des Finanzkastens für die Produktgruppe 1.05.11 setzen sich
folgendermaßen zusammen (siehe zum Vergleich Anlage):
Auszahlung/Einzahlung 2.791.360,41 Euro (=Summe Anteil LVR Bereich A
abzgl. Externes Arbeitstraining + Summe Anteil LVR Bereich C)
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.05.11 Schwerbehindertenrecht n.
SGB IX
1.50.00.05.11.01 Schwerbehindertenrecht n. SGB IX
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle
/ FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
2.791.630,41
EUR
150000511 /
73.3000
2023 0,00 EUR
Einzahlungen /
Erträge
2.791.630,41
EUR
150000511 /
64.200
2023 0,00 EUR
Haushaltsbelastung
jährlich
0,00
EUR
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.05.11 Schwerbehindertenrecht n.
SGB IX
1.50.00.05.11.01 Schwerbehindertenrecht n. SGB IX
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle
/ FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
2.791.630,41
EUR
150000511 /
73.3000
2024 0,00 EUR
Einzahlungen /
Erträge
2.791.630,41
EUR
150000511 /
64.200
2024 0,00 EUR
Haushaltsbelastung
jährlich
0,00
EUR
Die Beträge des Finanzkastens für die Produktgruppe 1.05.06 setzen sich
folgendermaßen zusammen (siehe zum Vergleich Anlage):
1.821.419,59 Euro (= Summe Anteil Stadt Bonn Bereich A, B und C)
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.05.06 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine,sonst.Träg. 1.50.00.05.06.01 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine,sonst.Träg.Seite 3 von 5
Seite 4
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle
/ FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
1.821.419,59
EUR
150000506 /
73.1000
2023 0,00 EUR
Einzahlungen /
Erträge
0,00 EUR 2023
Haushaltsbelastung
jährlich
1.821.419,59
EUR
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.05.06 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine,sonst.Träg. 1.50.00.05.06.01 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine,sonst.Träg.
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle
/ FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
1.821.419,59
EUR
150000506 /
73.1000
2024 0,00 EUR
Einzahlungen /
Erträge
0,00 EUR 2024
Haushaltsbelastung
jährlich
1.821.419,59
EUR
Anlage/n
1 BV BTHG 2023_2024-Anlage (öffentlich)Seite 4 von 5
Übersicht über die BTHG-Maßnahmen
A Gemeinschaftliche Finanzierung LVR + Stadt und/oder Dritte (dauerhaft geplant)
LVR § Bonn §
50% 50%
19.577,50 € 19.577,50 €
90% 10%
6.642,00 € 738,00 €
100% 0%
536.902,00 € - €
5 Externes Arbeitstraining Menschen mit einer psychischen
Behinderung
Arbeitsangebot in Kooperation mit
Arbeitgebern auf dem regulären
Arbeitsmarkt
Hilfe für psychisch Kranke e.V. 208.793,00 € nachrichtliche Info
792.230,00 € 771.914,50 € 20.315,50 €
B Von der Stadt zu übernehmende Leistungen
6 Ausuchender Dienst Menschen mit einer psychischen
Behinderung
Gemeindepsychiatrie Bonn/Rhein-
Sieg
7 Offene Beratung Menschen mit einer psychischen
Behinderung
Gemeindepsychiatrie Bonn/Rhein-
Sieg
8 Koordination und Netzwerk Menschen mit einer psychischen
Behinderung Koordinations- und Netzwerkarbeit Gemeindepsychiatrie Bonn/Rhein-
Sieg 245.590,00 €
9 Kontakt- und Beratungsstellen Menschen mit einer psychischen
Behinderung
Niederschwelliges Kontaktangebot
mit tagesstrukturierenden Anteilen
Gemeindepsychiatrie Bonn/Rhein-
Sieg 505.633,00 €
10 Wohnungswirtschaft (Leerstand) Menschen mit einer psychischen
Behinderung
Gemeindepsychiatrie Bonn/Rhein-
Sieg 92.558,00 €
11 CaTZ Menschen mit einer psychischen
Behinderung
Niederschwelliges Kontaktangebot
mit tagesstrukturierenden Anteilen Caritasverband Bonn 170.048,00 €
1.437.565,00 €
C Offene Maßnahmen (noch keine Entscheidung durch den LVR getroffen)
LVR § Bonn §
70% 30%
53.382,00 € 22.878,00 €
62% 38%
377.487,00 € 231.363,00 €
100% 0%
321.133,00 € - €
100% 0%
252.355,00 € - €
100% 0%
74.810,00 € - €
75% 25%
52.485,00 € 17.495,00 €
75% 25%
125.655,00 € 41.885,00 €
89% 11%
219.935,91 € 27.183,09 €
75% 25%
68.205,00 € 22.735,00 €
100% 0%
136.633,00 € - €
100% 0%
546.428,00 € - €
2.592.048,00 € 2.228.508,91 € 363.539,09 €
Entscheidung
1 Aufsuchender Dienst Menschen mit einer Sehbehinderung Beratungs- und
Unterstützungsangebot
Blinden- und Sehbehindertenverein
Bonn 39.155,00 €
lfd. Nr. Maßnahme Zielgruppe Kurzbeschreibung Träger Finanzierungsumfang Quotierung und gesetzliche Grundlagen
SGB IX ASMG um Zustimmung für
Quotierung bitten
SGB IX ASMG um Zustimmung für
Quotierung bitten
freiwillig
freiwillig
Bei Stadt verbleiben nur SGB II-
Leistungsempfänger
SGB IX & SGB XII
2 Aufsuchender Dienst Menschen mit einer Hörbehinderung Einzelfallberatung Verband zur Förderung
Hörgeschädigter 7.380,00 €
4 PSB Ambulante Suchthilfe Menschen mit einer Suchterkrankung Psychosoziale Begleitung bei der
Substitutionsbehandlung
Caritasverband Bonn und
Diakonisches Werk Bonn 536.902,00 €
Entscheidung
608.850,00 €
ASMG wird um grds. Zustimmung
zur Weiterführung gebeten,
nachlaufend Verhandlungen mit
Trägern zum Abschluss der LVen
mit separaten Beschlussvorlagen
(oder MV falls gesetzlich).
lfd. Nr. Maßnahme Zielgruppe Kurzbeschreibung Träger Finanzierungsumfang
Die Verhandlungen mit dem LVR
über die offenen Angebote werden
Anfang 2023 fortgesetzt. Der LVR
hat zugesagt, weiterhin in die
bestehenden
Leistungsvereinbarungen zwischen
Stadt und Träger über den
31.12.2022 hinaus einzutreten und
in Höhe der nebenstehenden
Quotierungen die Kosten auch in
2023 an die Stadt zu erstatten.
Die Quotierungen entsprechen den
Absprachen zwischen Verwaltung
und LVR für den
Übergangszeitraum seit 01.01.2020.
Ausnahme: PSB. Die Quotierungen
wurden neu abgestimmt, da nicht
alle Klienten das
Bedarfsermittlungsinstrument
bedienen können und somit
feststeht, dass der LVR langfristig
nicht 100% des Angebots tragen
wird. (Entscheidung notwendig)
3 PSB VfG Menschen mit einer Suchterkrankung Psychosoziale Begleitung bei der
Substitutionsbehandlung Verein für Gefährdetenhilfe (VfG) 90.940,00 €
21 Clearing Allgemeinpsychiatrie Menschen mit einer psychischen
Behinderung 546.428,00 €
76.260,00 €Verein für Behindertensport (VfB)
Beratungs- und Assistenzangebot mit
dem Schwerpunkt Sport und Freizeit
Menschen mit einer Behinderung
Entscheidung
Niederschwelliges Beratungsangebot 423.736,00 €
lfd. Nr. Maßnahme Zielgruppe Kurzbeschreibung Träger Finanzierungsumfang
Beratung und Assistenz12
Die Finanzierung des Angebots wird durch den LVR und das Jobcenter sichergestellt.
Quotierung und gesetzliche Grundlagen
Die Bundesstadt Bonn finanziert die Maßnahmen vorerst aus freiwilligen Mitteln und verhandelt mit
den Trägern über die Fortführung der Angebote. Die dafür benötigten Haushaltsmittel sind im
Haushalt 2023/2024 eingestellt worden.
Quotierung und gesetzliche Grundlagen
Übergangsfrist
Landesrahmenvertrag
Übergangsfrist
Landesrahmenvertrag
20 cma Wohnclearing Menschen mit einer psychischen
Behinderung + Suchterkrankung Betreuungsangebot/Assistenzangebo
t mit Wohnraum
Gemeindepsychiatrie Bonn/Rhein-
Sieg
136.633,00 €
74.810,00 €AIDS-Hilfe / AIDS InitiativeBeratung, Betreuung und BegleitungMenschen mit HIV/AidsEinzelfallhilfen AIDS16
Menschen mit einer Behinderung
Arbeitsangebote mit
niederschwelliger Zugangsphase
"Spontanarbeitsangebot" und
dazugehöriger Sozialer Dienst
Gemeindepsychiatrie Bonn/Rhein-
Sieg 321.133,00 €
15 Internes Arbeitstraining Menschen mit einer psychischen
Behinderung Arbeitsangebot Caritasverband Bonn 252.355,00 €
Niederschwellige Werkstatt13
Fachdienst Arbeit14
19
167.540,00 €LVR-Klinik
Psychosoziale Begleitung bei der
Substitutionsbehandlung
Menschen mit einer SuchterkrankungPSB LVR Klinik18
69.980,00 €Praxis Lichtermann
Psychosoziale Begleitung bei der
Substitutionsbehandlung
Menschen mit einer SuchterkrankungPSB Praxis Lichtermann17
247.119,00 €Bonn Lighthouse e.V.
Psychosoziale Begleitung bei der
Substitutionsbehandlung
Menschen mit Behinderung und einer
lebensverkürzenden Erkrankung
Bonn LighthouseSeite 5 von 5

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Datenstand: 03.11.2026, 05:38 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de