230005-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Große Anfrage der CDU-Fraktion: Neubau Lingsgasse/Hüntenhof in Bonn-Lengsdorf
Kerndaten
- Nummer
- 230005-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 19.01.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 230005-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III Große Anfrage der CDU-Fraktion: Neubau Lingsgasse/Hüntenhof in Bonn-Lengsdorf Beratungsfolge Bezirksvertretung Hardtberg 24.01.2023 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: 1. In welchem Umfang und welcher Art sollen Wohneinheiten in dem Neubau entlang der Lingsgasse/Hüntenhof entstehen? Im Neubau sollen fünf Wohneinheiten entstehen. Das Gebäude erstreckt sich dabei über eine Tiefgarage, zwei Vollgeschosse und ein Staffelgeschoss. Das Gebäudedach soll begrünt werden. 2. Wie sieht das Mobilitätskonzept für den Neubau aus? In welchem Umfang werden Stellplätze für Pkw und Fahrräder realisiert? Gibt es Elektroladestationen für die Fahrzeuge? In der Tiefgarage sind 13 PKW-Stellplätze sowie Fahrradabstellplätze geplant. Sechs der geplanten PKW-Stellplätze sind für das Nachbargebäude „Uhlgasse 44“ vorgesehen, was durch eine Baulast gesichert ist. Elektroladestationen sind nicht geplant. Ein Mobilitätskonzept war nicht erforderlich. Insgesamt müssen auf dem Grundstück 19 Fahrradabstellplätze angelegt werden. 3. Wie ist die Energieversorgung geplant? Wird Photovoltaik/Solarthermie realisiert? Zur Energieversorgung wird eine Luft-Wärmepumpe im Dachgeschoss des Gebäudes installiert. Photovoltaik/Solarthermie ist bislang nicht dargestellt und ist im Übrigen auch genehmigungsfrei. 4. Nach derzeitigem Stand ist von einer Böschung zur Lingsgasse nichts mehr zu sehen. Wie sehen die Planungen zur Fassadengestaltung, möglichst mit Begrünung entlang der Lingsgasse aus? Zum Ausbau und der Verbreiterung der Straße hätte die Stadt eine Spundwand zur Abfangung der Böschung des Privatgrundstückes errichten müssen. Durch die genehmigte Planung wird diese Spundwand jetzt durch die Abschlusswand des Untergeschosses der geplanten Bebauung ersetzt. Eine „erweiterte Böschungslösung“ war nur während der Bauzeit der Straße erforderlich, um den Bau einerSeite 1 von 2 Seite 2 Spundwand seitens des Tiefbauamtes zu umgehen. Die hier nun straßenseitig vorgesehene Außenwand des Gebäudes umfasst rückspringende Bereiche, in denen auch Begrünungen vorgesehen sind. 5. Wann ist mit der Fertigstellung des Neubaus zu rechnen? Als Baubeginn wurde der 14.09.2022 angezeigt, bislang sind allerdings nur Erdarbeiten erfolgt. Grundsätzlich ist die Fertigstellung von Baumaßnahmen schwer absehbar. Beim gegenständlichen Vorhaben ist vermutlich nicht mit einer Fertigstellung in diesem Jahr zu rechnen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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