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230005-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Große Anfrage der CDU-Fraktion: Neubau Lingsgasse/Hüntenhof in Bonn-Lengsdorf

Nummer
230005-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
19.01.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg 24.01.2023 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 230005 Große Anfrage der CDU-Fraktion: Neubau Lingsgasse/Hüntenhof in Bonn-Lengsdorf

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
230005-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
Große Anfrage der CDU-Fraktion: Neubau
Lingsgasse/Hüntenhof in Bonn-Lengsdorf
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Hardtberg 24.01.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
1. In welchem Umfang und welcher Art sollen Wohneinheiten in dem
Neubau entlang der Lingsgasse/Hüntenhof entstehen?
Im Neubau sollen fünf Wohneinheiten entstehen. Das Gebäude
erstreckt sich dabei über eine Tiefgarage, zwei Vollgeschosse und ein
Staffelgeschoss. Das Gebäudedach soll begrünt werden.
2. Wie sieht das Mobilitätskonzept für den Neubau aus? In welchem
Umfang werden Stellplätze für Pkw und Fahrräder realisiert? Gibt es
Elektroladestationen für die Fahrzeuge?
In der Tiefgarage sind 13 PKW-Stellplätze sowie Fahrradabstellplätze
geplant. Sechs der geplanten PKW-Stellplätze sind für das
Nachbargebäude „Uhlgasse 44“ vorgesehen, was durch eine Baulast
gesichert ist. Elektroladestationen sind nicht geplant. Ein
Mobilitätskonzept war nicht erforderlich. Insgesamt müssen auf dem
Grundstück 19 Fahrradabstellplätze angelegt werden.
3. Wie ist die Energieversorgung geplant? Wird Photovoltaik/Solarthermie
realisiert?
Zur Energieversorgung wird eine Luft-Wärmepumpe im Dachgeschoss
des Gebäudes installiert. Photovoltaik/Solarthermie ist bislang nicht
dargestellt und ist im Übrigen auch genehmigungsfrei.
4. Nach derzeitigem Stand ist von einer Böschung zur Lingsgasse nichts
mehr zu sehen. Wie sehen die Planungen zur Fassadengestaltung,
möglichst mit Begrünung entlang der Lingsgasse aus?
Zum Ausbau und der Verbreiterung der Straße hätte die Stadt eine
Spundwand zur Abfangung der Böschung des Privatgrundstückes
errichten müssen. Durch die genehmigte Planung wird diese
Spundwand jetzt durch die Abschlusswand des Untergeschosses der
geplanten Bebauung ersetzt. Eine „erweiterte Böschungslösung“ war
nur während der Bauzeit der Straße erforderlich, um den Bau einerSeite 1 von 2
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Spundwand seitens des Tiefbauamtes zu umgehen. Die hier nun
straßenseitig vorgesehene Außenwand des Gebäudes umfasst
rückspringende Bereiche, in denen auch Begrünungen vorgesehen
sind.
5. Wann ist mit der Fertigstellung des Neubaus zu rechnen?
Als Baubeginn wurde der 14.09.2022 angezeigt, bislang sind allerdings
nur Erdarbeiten erfolgt. Grundsätzlich ist die Fertigstellung von
Baumaßnahmen schwer absehbar. Beim gegenständlichen Vorhaben
ist vermutlich nicht mit einer Fertigstellung in diesem Jahr zu rechnen.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 06:57 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de