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230004-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung

BBB-Anfrage: Straßenbeleuchtung, Entwicklung Energieverbrauch und Kosten

Nummer
230004-02 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
17.03.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 07.06.2023 Kenntnisnahme
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  1. 230004 BBB-Anfrage: Straßenbeleuchtung, Entwicklung Energieverbrauch und Kosten

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
230004-02 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
BBB-Anfrage: Straßenbeleuchtung, Entwicklung
Energieverbrauch und Kosten
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
22.03.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der ergänzenden Stellungnahme:
Zu den weitergehenden Fragen teilen die SWB in Abstimmung mit der Verwal-
tung Folgendes mit:
1. Wie erklärt sich die Divergenz zwischen dem in Antwort 1 darge-
legten Gesamtbestand an Lampen (rd. 36.500) und den in Antwort
4 mitgeteilten 35.218 Leuchtenstandorten?
Hierbei handelt es sich um eine definitionsbedingte Differenz.
Folgende Begriffe sind u.a. im Bereich der Straßenbeleuchtung definiert:
Eine Leuchtstelle besteht aus einem Tragsystem (z.B. Mast oder Seil) und
einer oder mehrerer Leuchten. Als Lampe wird das Leuchtmittel bezeichnet,
das innerhalb einer Leuchte montiert ist. Eine Leuchte kann mehrere Lampen
beinhalten. Zur Abrechnung der Pauschale wird die Anzahl der Leuchten her-
angezogen.
2. Welcher Preis für die Kilowattstunde Strom wird der Stadt Bonn
von den Stadtwerken in deren Kalkulation berechnet bzw. in
Rechnung gestellt?
Der Vertragspartner der Stadt Bonn im Rahmen des Straßenbeleuchtungsver-
trags ist die Stadtwerke Bonn GmbH. In diesem Vertragsverhältnis haben sich
die beiden Parteien auf einen Pauschalpreis je Leuchte geeinigt, der aus einem
Index-Wert für Energie, einem Index-Wert für Investitionsgüter, einem tarifierten
Wert für Personaleinsatz und seit der Ergänzungsvereinbarung zum Straßen-
beleuchtungsvertrag in 2018 auch aus einer Energieeinsparungskomponente
besteht. Die Stadt Bonn bezahlt also keinen Preis/kWh an die Stadtwerke Bonn
GmbH, ein gesonderter Ausweis des Energiepreises ist an keiner Stelle vorge-
sehen.
3. Welche Summe ist für die Umrüstung des heute mit 26,16 % ge-
nannten Anteils von LED-Laternen angefallen und wie hoch warSeite 1 von 6
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die dafür von welcher Stelle ausgezahlte Förderung?
Die exakte Summe für die Umrüstung auf LED-Lampen kann nicht beziffert
werden. Der Umbau erfolgt seit vielen Jahren und im Zuge verschiedenster
Maßnahmen. Bei den Umbaumaßnahmen muss unterschieden werden, ob eine
komplette LED-Leuchte eingesetzt oder „nur“ eine konventionelle Lampe gegen
eine LED-Retrofit-Lampe getauscht wird. Die Kosten für eine Umrüstung variie-
ren zwischen ca. 70 € für einen Lampenwechsel und durchschnittlich 2.000 €
für die Erneuerung einer kompletten Leuchtstelle.
4. Wenn entsprechend Straßenbeleuchtungsvertrag Gesamtkosten
von ca. 7 Mio. EUR im laufenden Betriebsjahr anfallen und die
Preiskomponente Personaleinsatz 40% beträgt: Wie viele Mitarbei-
ter beschäftigten die Stadtwerke mit dem angenommenen Anteil
von 2,8 Mio. EUR p.a. tatsächlich zur Erneuerung und Wartung
von Straßenbeleuchtung und wie erklärt sich, dass im letzten Jahr
Straßenlaternen wochenlang defekt waren?
Bezogen auf die Gesamtanzahl der Leuchten beträgt die Ausfallrate weniger
als 1%. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass über 99% der Anlage ständig
und zuverlässig verfügbar sind. Die Anzahl der offenen Lampen-Störungen liegt
bei etwa 175 Stück (Stand: 01.03.23). In der Regel werden Störungen innerhalb
von 2-3 Wochen behoben. Dass im vergangenen Winter die Bearbeitungszei-
ten bei Störungen und Ausfällen länger als gewohnt waren, lag in erster Linie
an den teilweise mehrmonatigen Lieferzeiten für benötigte Bauteile, vor allem
bei Sonder- und Gestaltungsleuchten. Hinzu kamen, bedingt durch die sehr
kalte Witterung, vermehrte Kabelbrüche, die teilweise mit Tiefbauarbeiten ver-
bunden waren. Sowohl bei SWB als auch auf Seiten der beauftragten Dienst-
leister ist an dieser Stelle auch der Fachkräftemangel spürbarer geworden.
Mit der vertraglich vereinbarten Personalkomponente werden u.a. die Fremd-
vergaben,
Maschineneinsätze, Overheadkosten und Stadtwerke-Personal für die
Straßenbeleuchtung
abgedeckt. Somit kann die Personalkomponente nicht nur auf die angestellten
Mitarbeiter
der Stadtwerke für die Straßenbeleuchtung reduziert werden.
5. Wie hoch waren die an die Stadtwerke pro Leuchte in 2020,
2021und 2022 zu entrichtenden Beträge (Darstellung wie in DS
200017-2ST netto/brutto)?
In den Jahren 2020, 2021 und 2022 wurden folgende Leuchtenpauschalen je
Leuchte von
der Stadt Bonn an die Stadtwerke Bonn GmbH bezahlt:Seite 2 von 6
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* in der tatsächlichen Abrechnung wurde
die vorübergehende MwSt.-Senkung zum
01.07.2020 entsprechend berücksichtigt
6. Wie viele Straßenleuchten wurden seit 2016 auf LED-Technik um-
gestellt?
Die Anzahl von LED-Leuchten hat sich im Bonner Beleuchtungsgebiet im ange-
fragten
Zeitraum um 5.771 LED’s erhöht. Zum 31.12.21 beträgt der LED-Bestand 9.546
LED
Lampen und entspricht somit einem Anteil an der Gesamtbeleuchtung in Bonn
von 26,16%.
7. Wie hoch wären die Kosten für die komplette Umstellung der
Bonner Straßenbeleuchtung auf LED-Technik?
Bei der Umstellung auf LED bewegen sich die erforderlichen Arbeiten auf einer
enormen Bandbreite. Diese Bandbreite reicht vom bloßen Lampenwechsel über
die vollständige Erneuerung einer Leuchtstelle bis hin zur kompletten Neupla-
nung eines Straßenzugs, die Standortveränderungen von Leuchtstellen zur
Folge haben können.
Die Gesamtkosten können deshalb nur sehr grob und überschlägig angegeben
werden (in Fachkreisen gelten durchschnittlich 700 € pro Umrüstung als realis-
tisch). Für genauere Angaben ist eine detaillierte Planung erforderlich. Dabei ist
zu berücksichtigen, dass nicht alle Leuchten für eine Umrüstung geeignet sind.
Dies betrifft insbesondere historische und gestalterische Leuchten im Stadtbild.
8. Wie hoch wären die Einsparungen an Energie, Kosten und Treibh-
ausgasen pro Jahr, wenn die Bonner Straßenbeleuchtung zu 100%
auf LED-Technik bzw. LED-Technik mit Lichtregelung (50%-
Leistung während 2000 Stunden*) umgestellt würde und wie siehtSeite 3 von 6
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die dazugehörige Kalkulation im Einzelnen aus?
Eine der Maßnahmen, die aus dem Aufsichtsratsbeschluss des SWB-Konzerns
im Mai 2020 resultierte, war die Klimaneutralstellung der Stromlieferung an die
Straßenbeleuchtung. Aus dieser Sicht ist die Treibhausgasemission sowie die
CO2-Einsparung mit „Null“ anzusetzen.
Darüber hinaus wurden im Zuge der Energiekrise in 2022 die Anstrahlungsbe-
leuchtungen in Abstimmung mit der städtischen Verwaltung abgeschaltet. Zu-
letzt wurde eine Sonderlösung für die Schaltzeiten der Weihnachtsmarktbe-
leuchtung konzipiert, die von SWB ebenfalls unter hohem Zeitdruck und in Ab-
stimmung mit der städtischen Verwaltung durchgeführt wurde.
Die Einsparungen an Energie und Kosten können seriös nicht vorhergesagt
werden. Hierzu muss eine detaillierte Planung erfolgen. Ansonsten können nur
ungefähre Werte unter Annahme bestimmter Parameter (Entwicklung Strom-
kosten, techn. Entwicklung usw.) ermittelt werden.
Zur Lichtregelung: Es muss berücksichtigt werden, dass Systeme zur Licht-
steuerung sowohl bei der Anschaffung als auch während des Betriebs (u.a.
Lizenzkosten) zusätzliche Kosten im Vergleich zur konventionellen Beleuchtung
und Beleuchtungssteuerung verursachen. Außerdem entsteht durch das elek-
trische Bauteil eine zusätzliche potentielle Störstelle.
9. Nach welchem Zeitraum hätten sich die Kosten für die gänzliche
Umstellung der Bonner Straßenbeleuchtung auf LED-Technik
durch Einsparung von Energie, Wartungsaufwand etc. amorti-
siert?
Die Umrüstung erfolgt unter Berücksichtigung der Wartungs- und Erneuerungs-
zyklen der Leuchten. Soweit techn. verfügbar und in Abstimmung mit der Stadt
machbar, wird jeweils der effizienteste Lampentyp verwendet. Die Amortisation
verändert sich aktuell mit den steigenden Preisen.
10. Bis wann ist durch die SWB geplant die Straßenbeleuchtung in
Gänze auf LED-Technik umgestellt zu haben?
Aufgrund der hohen Energiepreise und den Vorgaben zur Klimaneutralität wird
derzeit noch ein Konzept für einen beschleunigten Ausbau erstellt. Die Erstel-
lung des Konzepts erfolgt unter Einbezug der städtischen Verwaltung, wird aber
maßgeblich noch von den ausstehenden gesetzlichen Regelungen (z. B. Bun-
desnaturschutzgesetz) beeinflusst. Aktuell erfolgt der Umbau im Zuge von Er-
neuerungsmaßnahmen sowie während des Lampengruppenwechsels.
11. In welchem Maße werden die Einsparungen durch LED-Technik im
Energieverbrauch und durch weitaus geringeren Wartungsauf-
wand preismindernd an die Stadt Bonn weitergegeben?
Mit der Ergänzungsvereinbarung zum Straßenbeleuchtungsvertrag im Jahr
2018 wurde eine zusätzliche Komponente in die Preisbildung mit aufgenom-
men. Die zusätzliche Einspar-Komponente beruht auf dem Gesamt-Seite 4 von 6
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Anschlusswert der Beleuchtungsanlage und wurde seinerzeit auf Bestreben der
Stadt Bonn in die Ergänzungsvereinbarung zum Straßenbeleuchtungsvertrag
aufgenommen. Sie wirkt sich auf den Energiepreisindex aus und wird zwischen
beiden Vertragsparteien hälftig geteilt. Der bei der Stadtwerke Bonn GmbH
verbleibende Anteil aus der Einsparungs-Komponente fließt in die LED-
Umrüstung ein. Über diese Komponente profitiert die Stadt Bonn zuletzt von
einer Einsparung bzw. Preisreduzierung in Höhe von ca. 60 T€ p.a.
12. Hält es die Oberbürgermeisterin vor dem Hintergrund der schlep-
penden LED-Umrüstung durch die an Energieeinsparungen aus
wirtschaftlich nachvollziehbaren Gründen offenbar kaum interes-
sierten Stadtwerken für notwendig, den geschlossenen Straßen-
beleuchtungsvertrag anzupassen und wenn nein, warum nicht?
Die Umrüstung der Straßenbeleuchtungsanlage in Bonn von konventioneller
Beleuchtung auf LED’s erfolgt nach Maßgabe der ständigen und sich laufend
beschleunigenden technischen Entwicklung. Unter Berücksichtigung von ge-
setzlichen Vorgaben und laufender Abstimmung zwischen städtischer Verwal-
tung und SWB konnten in den Jahren der Leistungserbringung durch SWB die
Energieverbräuche erheblich reduziert werden. Diese erhebliche Reduzierung
erfolgte trotz einer stetig wachsenden Leuchtenzahl (Leuchtenzuwachs von
2003 bis heute um ca. 4%). Die Maßnahmen die dazu führten, Energie einzu-
sparen gehen nicht ausschließlich auf die Umstellung auf LED’s zurück.
Die SWB hat sich im Rahmen eines Aufsichtsratsbeschlusses im Mai 2020
ebenfalls auf die umfängliche Unterstützung der Stadt Bonn bei der Erreichung
der Klimaziele bis 2035 verpflichtet. Aus diesem Grund wird aktuell keine Ver-
anlassung gesehen, an diesem Beschluss und seiner zielgerichteten Umset-
zung zu zweifeln. Die SWB stellen einen sehr wesentlichen und kompetenten
Partner für die Erreichung der Klimaziele der Bundesstadt Bonn dar und kön-
nen sehr wohl als zentraler Treiber der Klimaneutralität gesehen werden!
13. Hält es die Oberbürgermeisterin mit Blick auf die im Straßenbe-
leuchtungsvertrag für den Bonner Steuerzahler nachteilig festge-
legte Regelung, wie die Stadt an Einsparungen, resultierend aus
LED-Technik, preismindernd teilnimmt, für geboten, eine Ver-
tragsänderung herbeizuführen und wenn nein, warum nicht?
Auf Bestreben der Stadt Bonn wurde in der Ergänzungsvereinbarung zum
Straßenbeleuchtungsvertrag im Jahr 2018 gemeinschaftlich zwischen den bei-
den Vertragsparteien eine Erweiterung der bestehenden Preisgleitklausel um
eine zusätzliche Komponente vorgenommen. Die zusätzliche Einspar-
Komponente beruht auf dem Gesamt-Anschlusswert der Beleuchtungsanlage.
Sie wirkt sich auf den Energiepreisindex aus und wird zwischen beiden Ver-
tragsparteien hälftig geteilt. Über diese Komponente profitiert die Stadt Bonn
zuletzt von einer Einsparung bzw. Preisreduzierung in Höhe von ca. 60 T€ p.a.
Eine Nachteiligkeit für eine der beiden Parteien ist aus dieser Regelung nicht
erkennbar.
14. Was plant die Oberbürgermeisterin, um vor dem Hintergrund desSeite 5 von 6
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Klimawandels schnellst möglich zu Einsparungen von Energie
und entsprechend Einsparungen von Treibhausgasen im Bereich
der Straßenbeleuchtung zu kommen?
Die SWB hat sich im Rahmen eines Aufsichtsratsbeschlusses im Mai 2020
ebenfalls auf die umfängliche Unterstützung der Stadt Bonn bei der Erreichung
der Klimaziele bis 2035 verpflichtet. Aus diesem Grund wird aktuell keine Ver-
anlassung gesehen, an diesem Beschluss und seiner zielgerichteten Umset-
zung zu zweifeln. Die SWB stellen einen sehr wesentlichen und kompetenten
Partner für die Erreichung der Klimaziele der Bundesstadt Bonn dar und kön-
nen sehr wohl als zentraler Treiber der Klimaneutralität gesehen werden!
Aktuell liegen gesetzliche Anpassungen, z.B. im Bundesnaturschutzgesetz, im
Entwurf vor. Die Anforderungen im Bundesnaturschutzgesetz werden bei einer
entsprechenden Durchführungsverordnung auch in Bonn umfängliche Maß-
nahmen erfordern, die dann zeitlich, strategisch und wirtschaftlich koordiniert
werden müssen. Damit die Stadtwerke Bonn GmbH weitere Schritte im Hinblick
auf die Straßenbeleuchtung einleiten kann, ist zunächst die Durchführungsver-
ordnung abzuwarten. Es ist bereits jetzt schon im Gesetzesentwurf erkennbar,
dass in der Durchführungsverordnung Vorgaben z.B. für Lichtfarben und Licht-
lenkung enthalten sein werden. Aus diesem Grund und im Hinblick auf mögli-
che Grenzwerte und Vorgaben in Bezug auf eine „insektenfreundliche“ Lichtfar-
be und Lichtlenkung erfolgte bereits eine Umstellung und Anpassung zur Ver-
meidung von Lichtverschmutzungen durch die Stadtwerke Bonn. Nach wie vor
gibt es jedoch in Bezug auf das Gesetzgebungsverfahren große Unsicherheit
hinsichtlich des Umsetzungszeitraums sowie mögliche Ausnahmen für histori-
sche, gestalterische und denkmalgeschützte Leuchten. Über die Jahre und zur
Vergleichmäßigung des Wartungs- und Instandhaltungsaufwandes hat sich
gezeigt, dass ein stetiger Umbau einer einmaligen Maßnahme vorzuziehen ist.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 08:28 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de