230004-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung
BBB-Anfrage: Straßenbeleuchtung, Entwicklung Energieverbrauch und Kosten
Kerndaten
- Nummer
- 230004-02 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 17.03.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 230004-02 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III BBB-Anfrage: Straßenbeleuchtung, Entwicklung Energieverbrauch und Kosten Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 22.03.2023 Kenntnisnahme Inhalt der ergänzenden Stellungnahme: Zu den weitergehenden Fragen teilen die SWB in Abstimmung mit der Verwal- tung Folgendes mit: 1. Wie erklärt sich die Divergenz zwischen dem in Antwort 1 darge- legten Gesamtbestand an Lampen (rd. 36.500) und den in Antwort 4 mitgeteilten 35.218 Leuchtenstandorten? Hierbei handelt es sich um eine definitionsbedingte Differenz. Folgende Begriffe sind u.a. im Bereich der Straßenbeleuchtung definiert: Eine Leuchtstelle besteht aus einem Tragsystem (z.B. Mast oder Seil) und einer oder mehrerer Leuchten. Als Lampe wird das Leuchtmittel bezeichnet, das innerhalb einer Leuchte montiert ist. Eine Leuchte kann mehrere Lampen beinhalten. Zur Abrechnung der Pauschale wird die Anzahl der Leuchten her- angezogen. 2. Welcher Preis für die Kilowattstunde Strom wird der Stadt Bonn von den Stadtwerken in deren Kalkulation berechnet bzw. in Rechnung gestellt? Der Vertragspartner der Stadt Bonn im Rahmen des Straßenbeleuchtungsver- trags ist die Stadtwerke Bonn GmbH. In diesem Vertragsverhältnis haben sich die beiden Parteien auf einen Pauschalpreis je Leuchte geeinigt, der aus einem Index-Wert für Energie, einem Index-Wert für Investitionsgüter, einem tarifierten Wert für Personaleinsatz und seit der Ergänzungsvereinbarung zum Straßen- beleuchtungsvertrag in 2018 auch aus einer Energieeinsparungskomponente besteht. Die Stadt Bonn bezahlt also keinen Preis/kWh an die Stadtwerke Bonn GmbH, ein gesonderter Ausweis des Energiepreises ist an keiner Stelle vorge- sehen. 3. Welche Summe ist für die Umrüstung des heute mit 26,16 % ge- nannten Anteils von LED-Laternen angefallen und wie hoch warSeite 1 von 6 Seite 2 die dafür von welcher Stelle ausgezahlte Förderung? Die exakte Summe für die Umrüstung auf LED-Lampen kann nicht beziffert werden. Der Umbau erfolgt seit vielen Jahren und im Zuge verschiedenster Maßnahmen. Bei den Umbaumaßnahmen muss unterschieden werden, ob eine komplette LED-Leuchte eingesetzt oder „nur“ eine konventionelle Lampe gegen eine LED-Retrofit-Lampe getauscht wird. Die Kosten für eine Umrüstung variie- ren zwischen ca. 70 € für einen Lampenwechsel und durchschnittlich 2.000 € für die Erneuerung einer kompletten Leuchtstelle. 4. Wenn entsprechend Straßenbeleuchtungsvertrag Gesamtkosten von ca. 7 Mio. EUR im laufenden Betriebsjahr anfallen und die Preiskomponente Personaleinsatz 40% beträgt: Wie viele Mitarbei- ter beschäftigten die Stadtwerke mit dem angenommenen Anteil von 2,8 Mio. EUR p.a. tatsächlich zur Erneuerung und Wartung von Straßenbeleuchtung und wie erklärt sich, dass im letzten Jahr Straßenlaternen wochenlang defekt waren? Bezogen auf die Gesamtanzahl der Leuchten beträgt die Ausfallrate weniger als 1%. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass über 99% der Anlage ständig und zuverlässig verfügbar sind. Die Anzahl der offenen Lampen-Störungen liegt bei etwa 175 Stück (Stand: 01.03.23). In der Regel werden Störungen innerhalb von 2-3 Wochen behoben. Dass im vergangenen Winter die Bearbeitungszei- ten bei Störungen und Ausfällen länger als gewohnt waren, lag in erster Linie an den teilweise mehrmonatigen Lieferzeiten für benötigte Bauteile, vor allem bei Sonder- und Gestaltungsleuchten. Hinzu kamen, bedingt durch die sehr kalte Witterung, vermehrte Kabelbrüche, die teilweise mit Tiefbauarbeiten ver- bunden waren. Sowohl bei SWB als auch auf Seiten der beauftragten Dienst- leister ist an dieser Stelle auch der Fachkräftemangel spürbarer geworden. Mit der vertraglich vereinbarten Personalkomponente werden u.a. die Fremd- vergaben, Maschineneinsätze, Overheadkosten und Stadtwerke-Personal für die Straßenbeleuchtung abgedeckt. Somit kann die Personalkomponente nicht nur auf die angestellten Mitarbeiter der Stadtwerke für die Straßenbeleuchtung reduziert werden. 5. Wie hoch waren die an die Stadtwerke pro Leuchte in 2020, 2021und 2022 zu entrichtenden Beträge (Darstellung wie in DS 200017-2ST netto/brutto)? In den Jahren 2020, 2021 und 2022 wurden folgende Leuchtenpauschalen je Leuchte von der Stadt Bonn an die Stadtwerke Bonn GmbH bezahlt:Seite 2 von 6 Seite 3 * in der tatsächlichen Abrechnung wurde die vorübergehende MwSt.-Senkung zum 01.07.2020 entsprechend berücksichtigt 6. Wie viele Straßenleuchten wurden seit 2016 auf LED-Technik um- gestellt? Die Anzahl von LED-Leuchten hat sich im Bonner Beleuchtungsgebiet im ange- fragten Zeitraum um 5.771 LED’s erhöht. Zum 31.12.21 beträgt der LED-Bestand 9.546 LED Lampen und entspricht somit einem Anteil an der Gesamtbeleuchtung in Bonn von 26,16%. 7. Wie hoch wären die Kosten für die komplette Umstellung der Bonner Straßenbeleuchtung auf LED-Technik? Bei der Umstellung auf LED bewegen sich die erforderlichen Arbeiten auf einer enormen Bandbreite. Diese Bandbreite reicht vom bloßen Lampenwechsel über die vollständige Erneuerung einer Leuchtstelle bis hin zur kompletten Neupla- nung eines Straßenzugs, die Standortveränderungen von Leuchtstellen zur Folge haben können. Die Gesamtkosten können deshalb nur sehr grob und überschlägig angegeben werden (in Fachkreisen gelten durchschnittlich 700 € pro Umrüstung als realis- tisch). Für genauere Angaben ist eine detaillierte Planung erforderlich. Dabei ist zu berücksichtigen, dass nicht alle Leuchten für eine Umrüstung geeignet sind. Dies betrifft insbesondere historische und gestalterische Leuchten im Stadtbild. 8. Wie hoch wären die Einsparungen an Energie, Kosten und Treibh- ausgasen pro Jahr, wenn die Bonner Straßenbeleuchtung zu 100% auf LED-Technik bzw. LED-Technik mit Lichtregelung (50%- Leistung während 2000 Stunden*) umgestellt würde und wie siehtSeite 3 von 6 Seite 4 die dazugehörige Kalkulation im Einzelnen aus? Eine der Maßnahmen, die aus dem Aufsichtsratsbeschluss des SWB-Konzerns im Mai 2020 resultierte, war die Klimaneutralstellung der Stromlieferung an die Straßenbeleuchtung. Aus dieser Sicht ist die Treibhausgasemission sowie die CO2-Einsparung mit „Null“ anzusetzen. Darüber hinaus wurden im Zuge der Energiekrise in 2022 die Anstrahlungsbe- leuchtungen in Abstimmung mit der städtischen Verwaltung abgeschaltet. Zu- letzt wurde eine Sonderlösung für die Schaltzeiten der Weihnachtsmarktbe- leuchtung konzipiert, die von SWB ebenfalls unter hohem Zeitdruck und in Ab- stimmung mit der städtischen Verwaltung durchgeführt wurde. Die Einsparungen an Energie und Kosten können seriös nicht vorhergesagt werden. Hierzu muss eine detaillierte Planung erfolgen. Ansonsten können nur ungefähre Werte unter Annahme bestimmter Parameter (Entwicklung Strom- kosten, techn. Entwicklung usw.) ermittelt werden. Zur Lichtregelung: Es muss berücksichtigt werden, dass Systeme zur Licht- steuerung sowohl bei der Anschaffung als auch während des Betriebs (u.a. Lizenzkosten) zusätzliche Kosten im Vergleich zur konventionellen Beleuchtung und Beleuchtungssteuerung verursachen. Außerdem entsteht durch das elek- trische Bauteil eine zusätzliche potentielle Störstelle. 9. Nach welchem Zeitraum hätten sich die Kosten für die gänzliche Umstellung der Bonner Straßenbeleuchtung auf LED-Technik durch Einsparung von Energie, Wartungsaufwand etc. amorti- siert? Die Umrüstung erfolgt unter Berücksichtigung der Wartungs- und Erneuerungs- zyklen der Leuchten. Soweit techn. verfügbar und in Abstimmung mit der Stadt machbar, wird jeweils der effizienteste Lampentyp verwendet. Die Amortisation verändert sich aktuell mit den steigenden Preisen. 10. Bis wann ist durch die SWB geplant die Straßenbeleuchtung in Gänze auf LED-Technik umgestellt zu haben? Aufgrund der hohen Energiepreise und den Vorgaben zur Klimaneutralität wird derzeit noch ein Konzept für einen beschleunigten Ausbau erstellt. Die Erstel- lung des Konzepts erfolgt unter Einbezug der städtischen Verwaltung, wird aber maßgeblich noch von den ausstehenden gesetzlichen Regelungen (z. B. Bun- desnaturschutzgesetz) beeinflusst. Aktuell erfolgt der Umbau im Zuge von Er- neuerungsmaßnahmen sowie während des Lampengruppenwechsels. 11. In welchem Maße werden die Einsparungen durch LED-Technik im Energieverbrauch und durch weitaus geringeren Wartungsauf- wand preismindernd an die Stadt Bonn weitergegeben? Mit der Ergänzungsvereinbarung zum Straßenbeleuchtungsvertrag im Jahr 2018 wurde eine zusätzliche Komponente in die Preisbildung mit aufgenom- men. Die zusätzliche Einspar-Komponente beruht auf dem Gesamt-Seite 4 von 6 Seite 5 Anschlusswert der Beleuchtungsanlage und wurde seinerzeit auf Bestreben der Stadt Bonn in die Ergänzungsvereinbarung zum Straßenbeleuchtungsvertrag aufgenommen. Sie wirkt sich auf den Energiepreisindex aus und wird zwischen beiden Vertragsparteien hälftig geteilt. Der bei der Stadtwerke Bonn GmbH verbleibende Anteil aus der Einsparungs-Komponente fließt in die LED- Umrüstung ein. Über diese Komponente profitiert die Stadt Bonn zuletzt von einer Einsparung bzw. Preisreduzierung in Höhe von ca. 60 T€ p.a. 12. Hält es die Oberbürgermeisterin vor dem Hintergrund der schlep- penden LED-Umrüstung durch die an Energieeinsparungen aus wirtschaftlich nachvollziehbaren Gründen offenbar kaum interes- sierten Stadtwerken für notwendig, den geschlossenen Straßen- beleuchtungsvertrag anzupassen und wenn nein, warum nicht? Die Umrüstung der Straßenbeleuchtungsanlage in Bonn von konventioneller Beleuchtung auf LED’s erfolgt nach Maßgabe der ständigen und sich laufend beschleunigenden technischen Entwicklung. Unter Berücksichtigung von ge- setzlichen Vorgaben und laufender Abstimmung zwischen städtischer Verwal- tung und SWB konnten in den Jahren der Leistungserbringung durch SWB die Energieverbräuche erheblich reduziert werden. Diese erhebliche Reduzierung erfolgte trotz einer stetig wachsenden Leuchtenzahl (Leuchtenzuwachs von 2003 bis heute um ca. 4%). Die Maßnahmen die dazu führten, Energie einzu- sparen gehen nicht ausschließlich auf die Umstellung auf LED’s zurück. Die SWB hat sich im Rahmen eines Aufsichtsratsbeschlusses im Mai 2020 ebenfalls auf die umfängliche Unterstützung der Stadt Bonn bei der Erreichung der Klimaziele bis 2035 verpflichtet. Aus diesem Grund wird aktuell keine Ver- anlassung gesehen, an diesem Beschluss und seiner zielgerichteten Umset- zung zu zweifeln. Die SWB stellen einen sehr wesentlichen und kompetenten Partner für die Erreichung der Klimaziele der Bundesstadt Bonn dar und kön- nen sehr wohl als zentraler Treiber der Klimaneutralität gesehen werden! 13. Hält es die Oberbürgermeisterin mit Blick auf die im Straßenbe- leuchtungsvertrag für den Bonner Steuerzahler nachteilig festge- legte Regelung, wie die Stadt an Einsparungen, resultierend aus LED-Technik, preismindernd teilnimmt, für geboten, eine Ver- tragsänderung herbeizuführen und wenn nein, warum nicht? Auf Bestreben der Stadt Bonn wurde in der Ergänzungsvereinbarung zum Straßenbeleuchtungsvertrag im Jahr 2018 gemeinschaftlich zwischen den bei- den Vertragsparteien eine Erweiterung der bestehenden Preisgleitklausel um eine zusätzliche Komponente vorgenommen. Die zusätzliche Einspar- Komponente beruht auf dem Gesamt-Anschlusswert der Beleuchtungsanlage. Sie wirkt sich auf den Energiepreisindex aus und wird zwischen beiden Ver- tragsparteien hälftig geteilt. Über diese Komponente profitiert die Stadt Bonn zuletzt von einer Einsparung bzw. Preisreduzierung in Höhe von ca. 60 T€ p.a. Eine Nachteiligkeit für eine der beiden Parteien ist aus dieser Regelung nicht erkennbar. 14. Was plant die Oberbürgermeisterin, um vor dem Hintergrund desSeite 5 von 6 Seite 6 Klimawandels schnellst möglich zu Einsparungen von Energie und entsprechend Einsparungen von Treibhausgasen im Bereich der Straßenbeleuchtung zu kommen? Die SWB hat sich im Rahmen eines Aufsichtsratsbeschlusses im Mai 2020 ebenfalls auf die umfängliche Unterstützung der Stadt Bonn bei der Erreichung der Klimaziele bis 2035 verpflichtet. Aus diesem Grund wird aktuell keine Ver- anlassung gesehen, an diesem Beschluss und seiner zielgerichteten Umset- zung zu zweifeln. Die SWB stellen einen sehr wesentlichen und kompetenten Partner für die Erreichung der Klimaziele der Bundesstadt Bonn dar und kön- nen sehr wohl als zentraler Treiber der Klimaneutralität gesehen werden! Aktuell liegen gesetzliche Anpassungen, z.B. im Bundesnaturschutzgesetz, im Entwurf vor. Die Anforderungen im Bundesnaturschutzgesetz werden bei einer entsprechenden Durchführungsverordnung auch in Bonn umfängliche Maß- nahmen erfordern, die dann zeitlich, strategisch und wirtschaftlich koordiniert werden müssen. Damit die Stadtwerke Bonn GmbH weitere Schritte im Hinblick auf die Straßenbeleuchtung einleiten kann, ist zunächst die Durchführungsver- ordnung abzuwarten. Es ist bereits jetzt schon im Gesetzesentwurf erkennbar, dass in der Durchführungsverordnung Vorgaben z.B. für Lichtfarben und Licht- lenkung enthalten sein werden. Aus diesem Grund und im Hinblick auf mögli- che Grenzwerte und Vorgaben in Bezug auf eine „insektenfreundliche“ Lichtfar- be und Lichtlenkung erfolgte bereits eine Umstellung und Anpassung zur Ver- meidung von Lichtverschmutzungen durch die Stadtwerke Bonn. Nach wie vor gibt es jedoch in Bezug auf das Gesetzgebungsverfahren große Unsicherheit hinsichtlich des Umsetzungszeitraums sowie mögliche Ausnahmen für histori- sche, gestalterische und denkmalgeschützte Leuchten. Über die Jahre und zur Vergleichmäßigung des Wartungs- und Instandhaltungsaufwandes hat sich gezeigt, dass ein stetiger Umbau einer einmaligen Maßnahme vorzuziehen ist. Anlage/n KeineSeite 6 von 6
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 05:09 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de