230004-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
BBB-Anfrage: Straßenbeleuchtung, Entwicklung Energieverbrauch und Kosten
Kerndaten
- Nummer
- 230004-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 01.02.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 230004-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III BBB-Anfrage: Straßenbeleuchtung, Entwicklung Energieverbrauch und Kosten Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 01.02.2023 Kenntnisnahme Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 09.03.2023 Kenntnisnahme Inhalt der mit den SWB abgestimmten Stellungnahme: 1.1 Wie hoch ist der derzeitige Anteil der mit welchem Prozentsatz etwaiger Fördermittel auf sparsame LED-Technik umgerüsteten Straßenlaternen im Bonner Stadtgebiet und bis wann ist geplant, die noch mit herkömmlicher Technik arbeitenden Laternen unter Inanspruchnahme welcher möglicher Förderprogramme Energie sparend zu welchen Kosten pro Leuchte modernisieren? Zum 31.12.2021 lag der Anteil der LED-Beleuchtung in Bonn bei 26,16% am Gesamtbestand der Straßenbeleuchtung (insgesamt rd. 36.500 Lampen). Sowohl bei Neubau als auch bei Erneuerungen der Beleuchtung in einzelnen Straßenzügen kommt ausschließlich die LED-Technik zum Einsatz. Geeignete Förderprogramme werden ständig nicht nur auf Verfügbarkeit, sondern auch auf langfristige Sicht instandhaltungs- und finanzierungsoptimiert sondiert. 1.2 Welche Energiemenge wurde 2016 benötigt um wie viele Straßenlaternen in Bonn zu betreiben, wie hoch war die für wie viele Leuchten gebrauchte Energiemenge in 2022 und falls die benötigte Strommenge in 2022 gesunken ist: Wie hoch war der durch LED-Technik daran erreiche Anteil und welche Menge CO2 konnte dadurch eingespart werden? Die erzielten Energieeinsparungen finden sich dauerhaft und fortlaufend im Beleuchtungsvertrag wieder und werden dort über den Gesamtanschlusswert abgebildet. Der Anschlusswert pro Leuchte in 2016 beträgt ca. 72 W verglichen mit einem Anschlusswert pro Leuchte in 2021 von ca. 68 W. Die statistischen Werte für 2022 liegen derzeit noch nicht vollständig für eine Gesamtaussage vor. Die erzielten Einsparungen sind größtenteils auf die LED-Technik zurückzuführen. 2.Wie hat sich seit dem 1.Oktober 2018 der von der Stadt Bonn an die Stadtwerke zu entrichtende Pauschalbetrag, je Leuchte bis zum 1.OktoberSeite 1 von 3 Seite 2 2022 jährlich entwickelt? Die durchschnittliche jährliche Steigerung des Pauschalbetrags beläuft sich in den Jahren von 2018 bis 2022 auf rd. 2,2%. Diese leitet sich aus der vertraglich vereinbarten Kostenindexierung ab, die sich für die Energie- und Materialkomponenten aus den Werten des statistischen Bundesamtes ergeben. Für die Lohnkomponente bezieht sich die Kostenindexierung auf den Tarifvertrag der SWB GmbH. Darüber hinaus fließen die erzielten Energieeinsparungen über den Anschlusswert ebenfalls in den Pauschalpreis ein. Mit 35.110 Leuchten-Standorten ergeben sich damit entsprechend Straßenbeleuchtungsvertrag Gesamtkosten i. H. v. ca. 7 Mio Euro. Für das aktuelle Betriebsjahr liegt für die Preisermittlung noch keine abschließende Kalkulation vor. Entsprechend Vertrag bestimmt sich die Pauschale nach der Entwicklung indexierter Werte des Statistischen Bundesamtes. Durch die aktuelle Situation der Wirtschaft ist daher für das aktuelle Betriebsjahr mit einer deutlich höheren Steigerung als in den Vorjahren zu rechnen. 3.Mit welchem Anteil je Leuchte schlugen jeweils die Kosten für Energie, Instandhaltung und Erneuerung an dem seit 1.Oktober 2018 jährlich von der Stadt Bonn an die Stadtwerke zu entrichtenden Pauschalbetrag zu Buche? Die Komponenten der Preiskalkulation laut dem Straßenbeleuchtungsvertrag zwischen der Stadt Bonn und der Stadtwerke Bonn GmbH beruhen als Mischkalkulation auf indexierten Werten des Statistischen Bundesamtes und bestehen aus folgenden Anteilen: 20% für Energie; 40% für Industriegüter (Material); 40% für Lohnkosten (Personaleinsatz). Die Energieeinsparungen werden über den Anschlusswert berücksichtigt und wirken sich durch Vergleich zum Ursprungswert mindernd auf den Pauschalbetrag aus. Eine Aufteilung der Kosten nach Energie, Instandhaltung und Erneuerung ist vertraglich nicht vereinbart. 4.Über wie viele Laternen verfügte die Bonner Straßenbeleuchtung in 2014, welche Anzahl Leuchten sind es heute, konnte die von der GPA in 2014 kritisierte Laternendichte pro 1000 qm abgebaut werden und wenn nein, warum nicht? 2014 gab es in Bonn 34.762 Leuchtenstandorte. Heute haben wir in Bonn 35.218 Leuchtenstandorte. Der Bericht der GPA NRW „Überörtliche Prüfung: Verkehrsflächen und – anlagen der Stadt Bonn“ aus dem Jahr 2014 stellt die „Leuchtendichte“ wie folgt dar:Seite 2 von 3 Seite 3 Hierzu ist die exakte Datenbasis der Verwaltung nicht bekannt, weshalb ein Vergleich mit den aktuellen Zahlen kritisch zu hinterfragen ist. Zum 31.12.2022 bestehen auf den Verkehrsflächen der Stadt Bonn 35.218 Leuchtenstandorte, welche eine Verkehrsfläche von fast genau 15 Mio m² ausleuchten. Auf dieser Grundlage ergibt sich eine Leuchtendichte je 1.000m² von 2,35. Der aktuelle Wert liegt damit im sehr niedrigen Bereich der im Bericht der GPA von 2014 angegebenen Vergleichswerte von 20 Kommunen. Die oben genannte Zunahme der Leuchtenanzahl begründet sich stets durch zusätzlich auszuleuchtende Flächen wie Erschließungsgebiete oder zu einem kleineren Teil dem Erfordernis, bestehende Verkehrsflächen durch Nutzungsänderung jetzt auszuleuchten. Insgesamt wird dabei auf höchste Effizienz und Minimierung der Anzahl von Laternenstandorten geachtet. Die Erneuerung der Bestandsanlage erfordert in der Regel keine Erhöhung der Leuchtenanzahl, sondern in geringem Umfang eher eine Abnahme, da moderne Lichterzeugungssysteme deutlich effizienter arbeiten. Dem entgegen steht in sehr geringem Umfang eine vereinzelte Nachrüstung von Laternen z.B. an Unfallhäufungsstellen. Tendenziell nimmt das Anliegen der Ausleuchtung von Verkehrsflächen vor dem Hintergrund des Umwelt- und Naturschutzes ab, sofern nicht Gründe der Verkehrssicherungspflicht dagegensprechen. Ebenso wurde aus Naturschutz- und Energiespargründen die Anzahl der Anstrahlbeleuchtungen welche zur Straßenbeleuchtung gehören (z.Zt. abgeschaltet) in den letzten 10 Jahren verringert und auch weitere Teile der Straßenbeleuchtungsanlage – soweit dies möglich ist – abgeschaltet (z.B. Autobahnbeleuchtung BAB 565). So wird vor Instandsetzung von Anlagenteilen auch stets geprüft, ob das Erfordernis zum Weiterbetrieb besteht. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 09:05 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de