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230004-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

BBB-Anfrage: Straßenbeleuchtung, Entwicklung Energieverbrauch und Kosten

Nummer
230004-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
01.02.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 07.06.2023 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 09.03.2023 Kenntnisnahme
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  1. 230004 BBB-Anfrage: Straßenbeleuchtung, Entwicklung Energieverbrauch und Kosten

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
230004-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
BBB-Anfrage: Straßenbeleuchtung, Entwicklung
Energieverbrauch und Kosten
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
01.02.2023 Kenntnisnahme
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
09.03.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der mit den SWB abgestimmten Stellungnahme:
1.1 Wie hoch ist der derzeitige Anteil der mit welchem Prozentsatz
etwaiger Fördermittel auf sparsame LED-Technik umgerüsteten
Straßenlaternen im Bonner Stadtgebiet und bis wann ist geplant, die noch
mit herkömmlicher Technik arbeitenden Laternen unter Inanspruchnahme
welcher möglicher Förderprogramme Energie sparend zu welchen Kosten
pro Leuchte modernisieren?
Zum 31.12.2021 lag der Anteil der LED-Beleuchtung in Bonn bei 26,16% am
Gesamtbestand der Straßenbeleuchtung (insgesamt rd. 36.500 Lampen).
Sowohl bei Neubau als auch bei Erneuerungen der Beleuchtung in einzelnen
Straßenzügen kommt ausschließlich die LED-Technik zum Einsatz. Geeignete
Förderprogramme werden ständig nicht nur auf Verfügbarkeit, sondern auch
auf langfristige Sicht instandhaltungs- und finanzierungsoptimiert sondiert.
1.2 Welche Energiemenge wurde 2016 benötigt um wie viele
Straßenlaternen in Bonn zu betreiben, wie hoch war die für wie viele
Leuchten gebrauchte Energiemenge in 2022 und falls die benötigte
Strommenge in 2022 gesunken ist: Wie hoch war der durch LED-Technik
daran erreiche Anteil und welche Menge CO2 konnte dadurch eingespart
werden?
Die erzielten Energieeinsparungen finden sich dauerhaft und fortlaufend im
Beleuchtungsvertrag wieder und werden dort über den Gesamtanschlusswert
abgebildet. Der Anschlusswert pro Leuchte in 2016 beträgt ca. 72 W verglichen
mit einem Anschlusswert pro Leuchte in 2021 von ca. 68 W. Die statistischen
Werte für 2022 liegen derzeit noch nicht vollständig für eine Gesamtaussage
vor. Die erzielten Einsparungen sind größtenteils auf die LED-Technik
zurückzuführen.
2.Wie hat sich seit dem 1.Oktober 2018 der von der Stadt Bonn an die
Stadtwerke zu entrichtende Pauschalbetrag, je Leuchte bis zum 1.OktoberSeite 1 von 3
Seite 2
2022 jährlich entwickelt?
Die durchschnittliche jährliche Steigerung des Pauschalbetrags beläuft sich in
den Jahren von 2018 bis 2022 auf rd. 2,2%. Diese leitet sich aus der vertraglich
vereinbarten Kostenindexierung ab, die sich für die Energie- und
Materialkomponenten aus den Werten des statistischen Bundesamtes ergeben.
Für die Lohnkomponente bezieht sich die Kostenindexierung auf den
Tarifvertrag der SWB GmbH. Darüber hinaus fließen die erzielten
Energieeinsparungen über den Anschlusswert ebenfalls in den Pauschalpreis
ein.
Mit 35.110 Leuchten-Standorten ergeben sich damit entsprechend
Straßenbeleuchtungsvertrag Gesamtkosten i. H. v. ca. 7 Mio Euro. Für das
aktuelle Betriebsjahr liegt für die Preisermittlung noch keine abschließende
Kalkulation vor. Entsprechend Vertrag bestimmt sich die Pauschale nach der
Entwicklung indexierter Werte des Statistischen Bundesamtes. Durch die
aktuelle Situation der Wirtschaft ist daher für das aktuelle Betriebsjahr mit einer
deutlich höheren Steigerung als in den Vorjahren zu rechnen.
3.Mit welchem Anteil je Leuchte schlugen jeweils die Kosten für Energie,
Instandhaltung und Erneuerung an dem seit 1.Oktober 2018 jährlich von
der Stadt Bonn an die Stadtwerke zu entrichtenden Pauschalbetrag zu
Buche?
Die Komponenten der Preiskalkulation laut dem Straßenbeleuchtungsvertrag
zwischen der Stadt Bonn und der Stadtwerke Bonn GmbH beruhen als
Mischkalkulation auf indexierten Werten des Statistischen Bundesamtes und
bestehen aus folgenden Anteilen: 20% für Energie; 40% für Industriegüter
(Material); 40% für Lohnkosten (Personaleinsatz). Die Energieeinsparungen
werden über den Anschlusswert berücksichtigt und wirken sich durch Vergleich
zum Ursprungswert mindernd auf den Pauschalbetrag aus.
Eine Aufteilung der Kosten nach Energie, Instandhaltung und Erneuerung ist
vertraglich nicht vereinbart.
4.Über wie viele Laternen verfügte die Bonner Straßenbeleuchtung in
2014, welche Anzahl Leuchten sind es heute, konnte die von der GPA in
2014 kritisierte Laternendichte pro 1000 qm abgebaut werden und wenn
nein, warum nicht?
2014 gab es in Bonn 34.762 Leuchtenstandorte. Heute haben wir in Bonn
35.218 Leuchtenstandorte.
Der Bericht der GPA NRW „Überörtliche Prüfung: Verkehrsflächen und –
anlagen der Stadt Bonn“ aus dem Jahr 2014 stellt die „Leuchtendichte“ wie folgt
dar:Seite 2 von 3
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Hierzu ist die exakte Datenbasis der Verwaltung nicht bekannt, weshalb ein
Vergleich mit den aktuellen Zahlen kritisch zu hinterfragen ist. Zum 31.12.2022
bestehen auf den Verkehrsflächen der Stadt Bonn 35.218 Leuchtenstandorte,
welche eine Verkehrsfläche von fast genau 15 Mio m² ausleuchten. Auf dieser
Grundlage ergibt sich eine Leuchtendichte je 1.000m² von 2,35.
Der aktuelle Wert liegt damit im sehr niedrigen Bereich der im Bericht der GPA
von 2014 angegebenen Vergleichswerte von 20 Kommunen.
Die oben genannte Zunahme der Leuchtenanzahl begründet sich stets durch
zusätzlich auszuleuchtende Flächen wie Erschließungsgebiete oder zu einem
kleineren Teil dem Erfordernis, bestehende Verkehrsflächen durch
Nutzungsänderung jetzt auszuleuchten. Insgesamt wird dabei auf höchste
Effizienz und Minimierung der Anzahl von Laternenstandorten geachtet.
Die Erneuerung der Bestandsanlage erfordert in der Regel keine Erhöhung der
Leuchtenanzahl, sondern in geringem Umfang eher eine Abnahme, da
moderne Lichterzeugungssysteme deutlich effizienter arbeiten.
Dem entgegen steht in sehr geringem Umfang eine vereinzelte Nachrüstung
von Laternen z.B. an Unfallhäufungsstellen.
Tendenziell nimmt das Anliegen der Ausleuchtung von Verkehrsflächen vor
dem Hintergrund des Umwelt- und Naturschutzes ab, sofern nicht Gründe der
Verkehrssicherungspflicht dagegensprechen.
Ebenso wurde aus Naturschutz- und Energiespargründen die Anzahl der
Anstrahlbeleuchtungen welche zur Straßenbeleuchtung gehören (z.Zt.
abgeschaltet) in den letzten 10 Jahren verringert und auch weitere Teile der
Straßenbeleuchtungsanlage – soweit dies möglich ist – abgeschaltet (z.B.
Autobahnbeleuchtung BAB 565). So wird vor Instandsetzung von Anlagenteilen
auch stets geprüft, ob das Erfordernis zum Weiterbetrieb besteht.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 09:05 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de