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230004-003 ST · Stellungnahme der Verwaltung

BBB-Anfrage: Straßenbeleuchtung, Entwicklung Energieverbrauch und Kosten

Nummer
230004-003 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
25.04.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 07.06.2023 Kenntnisnahme
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  1. 230004 BBB-Anfrage: Straßenbeleuchtung, Entwicklung Energieverbrauch und Kosten

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
230004-003 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
BBB-Anfrage: Straßenbeleuchtung, Entwicklung
Energieverbrauch und Kosten
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
26.04.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung verweist auf die angefügte, finale Stellungnahme der SWB, in
der die Antworten zu den noch offenen Fragen gelb unterlegt sind.
Anlage/n
1 230004 finale Stellungnahme der SWB (öffentlich)Seite 1 von 7
1. Wie erklärt sich die Divergenz zwischen dem in Antwort 1 dargelegten
Gesamtbestand an Lampen (rd. 36.500) und den in Antwort 4 mitgeteilten
35.218 Leuchtenstandorten?
Hierbei handelt es sich um eine definitionsbedingte Differenz.
Folgende Begriffe sind u.a. im Bereich der Straßenbeleuchtung definiert:
Eine Leuchtstelle besteht aus einem Tragsystem (z.B. Mast oder Seil) und einer oder
mehrerer Leuchten. Als Lampe wird das Leuchtmittel bezeichnet, das innerhalb einer
Leuchte montiert ist. Eine Leuchte kann mehrere Lampen beinhalten. Zur Abrechnung der
Pauschale wird die Anzahl der Leuchten herangezogen.
2. Welcher Preis für die Kilowattstunde Strom wird der Stadt Bonn von den
Stadtwerken in deren Kalkulation berechnet bzw. in Rechnung gestellt?
Der Vertragspartner der Stadt Bonn im Rahmen des Straßenbeleuchtungsvertrags ist die
Stadtwerke Bonn GmbH. In diesem Vertragsverhältnis haben sich die beiden Parteien auf
einen Pauschalpreis je Leuchte geeinigt, der aus einem Index-Wert für Energie, einem
Index-Wert für Investitionsgüter, einem tarifierten Wert für Personaleinsatz und seit der
Ergänzungsvereinbarung zum Straßenbeleuchtungsvertrag in 2018 auch aus einer
Energieeinsparungskomponente besteht. Die Stadt Bonn bezahlt also keinen Preis/kWh an
die Stadtwerke Bonn GmbH, ein gesonderter Ausweis des Energiepreises ist an keiner Stelle
vorgesehen.
3. Welche Summe ist für die Umrüstung des heute mit 26,16 % genannten Anteils
von LED-Laternen angefallen und wie hoch war die dafür von welcher Stelle
ausgezahlte Förderung?
Wie hoch sind die bisherigen Kosten für die LED-Umrüstung ausgefallen und welche
Fördermittel sind hierfür geflossen?
Bisherige Antwort:
Die exakte Summe für die Umrüstung auf LED-Lampen kann nicht beziffert werden. Der
Umbau erfolgt seit vielen Jahren und im Zuge verschiedenster Maßnahmen. Bei den
Umbaumaßnahmen muss unterschieden werden, ob eine komplette LED-Leuchte eingesetzt
oder „nur“ eine konventionelle Lampe gegen eine LED-Retrofit-Lampe getauscht wird. Die
Kosten für eine Umrüstung variieren zwischen ca. 70 € für einen Lampenwechsel und
durchschnittlich 2.000 € für die Erneuerung einer kompletten Leuchtstelle.
Der Umbau erfolgt seit vielen Jahren und im Zuge verschiedenster Maßnahmen.
Es kann lediglich eine grobe Kostenschätzung auf Basis des aktuellen Anteils an LED-
Lampen erstellt werden. Hieraus ergeben sich für die, in den vergangenen 10 Jahren,
verbauten rd. 12.000 LED-Lampen unterschiedliche Umrüstungskosten, z.B. für
Leuchtenwechsel, Einsatz von Retrofit-Lampen und Kompletterneuerungen in einer
Gesamthöhe von rd. 3,7 Mio. €. Hinzu kommen Planungskosten sowie Kosten für die
Erneuerung der weiteren Infrastruktur wie z.B. Maste und Kabel.
4. Wenn entsprechend Straßenbeleuchtungsvertrag Gesamtkosten von ca. 7
Mio. EUR im laufenden Betriebsjahr anfallen und die Preiskomponente
Personaleinsatz 40% beträgt: Wie viele Mitarbeiter beschäftigten die Stadtwerke
mit dem angenommenen Anteil von 2,8 Mio. EUR p.a. tatsächlich zur Erneuerung
und Wartung von Straßenbeleuchtung und wie erklärt sich, dass im letzten Jahr
Straßenlaternen wochenlang defekt waren?Seite 2 von 7
Wie viele Mitarbeiter*innen sind tatsächlich mit der Erneuerung/Wartung der Leuchten
beschäftigt und wie viele mit Fremdvergaben und Overhead-Aufgaben?
Bisherige Antwort:
Bezogen auf die Gesamtanzahl der Leuchten beträgt die Ausfallrate weniger als 1%. Im
Umkehrschluss bedeutet dies, dass über 99% der Anlage ständig und zuverlässig verfügbar
sind. Die Anzahl der offenen Lampen-Störungen liegt bei etwa 175 Stück (Stand: 01.03.23).
In der Regel werden Störungen innerhalb von 2-3 Wochen behoben. Dass im vergangenen
Winter die Bearbeitungszeiten bei Störungen und Ausfällen länger als gewohnt waren, lag in
erster Linie an den teilweise mehrmonatigen Lieferzeiten für benötigte Bauteile, vor allem bei
Sonder- und Gestaltungsleuchten. Hinzu kamen, bedingt durch die sehr kalte Witterung,
vermehrte Kabelbrüche, die teilweise mit Tiefbauarbeiten verbunden waren. Sowohl bei
SWB als auch auf Seiten der beauftragten Dienstleister ist an dieser Stelle auch der
Fachkräftemangel spürbarer geworden.
Mit der vertraglich vereinbarten Personalkomponente werden u.a. die Fremdvergaben,
Maschineneinsätze, Overheadkosten und Stadtwerke-Personal für die Straßenbeleuchtung
abgedeckt. Somit kann die Personalkomponente nicht nur auf die angestellten Mitarbeiter
der Stadtwerke für die Straßenbeleuchtung reduziert werden.
Eine detaillierte Darstellung einzelner Personale ist nicht möglich, da aus Synergiegründen
die Straßenbeleuchtung ein integrierter Teil der Stromversorgung ist und neben
Eigenleistungen auch Dienstleister zum Einsatz kommen.
5. Wie hoch waren die an die Stadtwerke pro Leuchte in 2020, 2021und 2022 zu
entrichtenden Beträge (Darstellung wie in DS 200017-2ST netto/brutto)?
In den Jahren 2020, 2021 und 2022 wurden folgende Leuchtenpauschalen je Leuchte von
der Stadt Bonn an die Stadtwerke Bonn GmbH bezahlt:
* in der tatsächlichen Abrechnung wurde
die vorübergehende MwSt.-Senkung zum
01.07.2020 entsprechend berücksichtigt
Die Leuchtenpauschale in Bonn deckt ein sehr breites Spektrum an Dienstleistungen ab, u.a.
Instandhaltung, Energie, Erneuerungen.
6. Wie viele Straßenleuchten wurden seit 2016 auf LED-Technik umgestellt?
Aktualisierung der bisherigen Antwort:
Die Anzahl von LED-Lampen hat sich im Bonner Beleuchtungsgebiet im angefragten
Zeitraum um 8.109 LED’s erhöht. Zum 31.12.22 beträgt der LED-Bestand 11.884 LED
Lampen und entspricht somit einem Anteil an der Gesamtbeleuchtung in Bonn von 32,56%.Seite 3 von 7
7. Wie hoch wären die Kosten für die komplette Umstellung der Bonner
Straßenbeleuchtung auf LED-Technik?
Wie hoch wären die Kosten für die gesamte Umstellung? Wie lange ist die
Amortisationszeit und wäre eine zeitnahe Umrüstung nicht sinnvoll?
Bei der Umstellung auf LED bewegen sich die erforderlichen Arbeiten auf einer enormen
Bandbreite. Diese Bandbreite reicht vom bloßen Lampenwechsel über die vollständige
Erneuerung einer Leuchtstelle bis hin zur kompletten Neuplanung eines Straßenzugs, die
Standortveränderungen von Leuchtstellen zur Folge haben können.
Die Gesamtkosten können deshalb nur sehr grob und überschlägig angegeben werden (in
Fachkreisen gelten durchschnittlich 700 € netto pro Umrüstung als realistisch).
In Abhängigkeit von zukünftigen Lichtplanungen und -vorgaben und ggfls. veränderten
Leuchtenstandorten kann dieser Preis aber auch variieren.
Für genauere Angaben ist eine detaillierte Planung erforderlich. Dabei ist zu berücksichtigen,
dass nicht alle Leuchten für eine Umrüstung geeignet sind. Dies betrifft insbesondere
historische und gestalterische Leuchten im Stadtbild.
Die Rahmenbedingungen, die im Zuge einer vollständigen Umstellung auf LED zu beachten
sind, wären anstehende gesetzliche Änderungen, wirtschaftliche Restriktionen, Verfügbarkeit
von Material und Fachkräften bzw. Dienstleistern und die technologische Weiterentwicklung.
Aus diesen Gründen verweisen wir hier auf die Antwort im Punkt 10.
8. Wie hoch wären die Einsparungen an Energie, Kosten und Treibhausgas
en pro Jahr, wenn die Bonner Straßenbeleuchtung zu 100% auf LED-Technik bzw.
LED-Technik mit Lichtregelung (50%-Leistung während 2000 Stunden*) umgestellt
würde und wie sieht die dazugehörige Kalkulation im Einzelnen aus?
Welcher Aufsichtsratsbeschluss ist unter Ziffer 8 gemeint und wie kann sichergestellt
werden, dass der Strom für die Leuchten tatsächlich zu 100 % aus regenerativen
Quellen stammt?
Bisherige Antwort:
Eine der Maßnahmen, die aus dem Aufsichtsratsbeschluss des SWB-Konzerns im Mai 2020
resultierte, war die Klimaneutralstellung der Stromlieferung an die Straßenbeleuchtung. Aus
dieser Sicht ist die Treibhausgasemission sowie die CO2-Einsparung mit „Null“ anzusetzen.
Darüber hinaus wurden im Zuge der Energiekrise in 2022 die Anstrahlungsbeleuchtungen in
Abstimmung mit der städtischen Verwaltung abgeschaltet. Zuletzt wurde eine Sonderlösung
für die Schaltzeiten der Weihnachtsmarktbeleuchtung konzipiert, die von SWB ebenfalls
unter hohem Zeitdruck und in Abstimmung mit der städtischen Verwaltung durchgeführt
wurde.Seite 4 von 7
Die Einsparungen an Energie und Kosten können seriös nicht vorhergesagt werden. Hierzu
muss eine detaillierte Planung erfolgen. Ansonsten können nur ungefähre Werte unter
Annahme bestimmter Parameter (Entwicklung Stromkosten, techn. Entwicklung usw.)
ermittelt werden.
Zur Lichtregelung: Es muss berücksichtigt werden, dass Systeme zur Lichtsteuerung sowohl
bei der Anschaffung als auch während des Betriebs (u.a. Lizenzkosten) zusätzliche Kosten
im Vergleich zur konventionellen Beleuchtung und Beleuchtungssteuerung verursachen.
Außerdem entsteht durch das elektrische Bauteil eine zusätzliche potentielle Störstelle.
Gemeint ist der Aufsichtsratsbeschluss der SWB GmbH vom 13.05.2020, Unterpunkt 1.4
„Klimaneutralität“.
9. Nach welchem Zeitraum hätten sich die Kosten für die gänzliche Umstellung
der Bonner Straßenbeleuchtung auf LED-Technik durch Einsparung von Energie,
Wartungsaufwand etc. amortisiert?
Die Umrüstung erfolgt unter Berücksichtigung der Wartungs- und Erneuerungszyklen der
Leuchten. Soweit techn. verfügbar und in Abstimmung mit der Stadt machbar, wird jeweils
der effizienteste Lampentyp verwendet. Die Amortisation verändert sich aktuell mit den
steigenden Preisen.
10. Bis wann ist durch die SWB geplant die Straßenbeleuchtung in Gänze auf
LED-Technik umgestellt zu haben?
Aufgrund der hohen Energiepreise und den Vorgaben zur Klimaneutralität wird derzeit noch
ein Konzept für einen beschleunigten Ausbau erstellt. Die Erstellung des Konzepts erfolgt
unter Einbezug der städtischen Verwaltung, wird aber maßgeblich noch von den
ausstehenden gesetzlichen Regelungen (z. B. Bundesnaturschutzgesetz) beeinflusst. Aktuell
erfolgt der Umbau im Zuge von Erneuerungsmaßnahmen sowie während des
Lampengruppenwechsels.
11. In welchem Maße werden die Einsparungen durch LED-Technik im
Energieverbrauch und durch weitaus geringeren Wartungsaufwand preismindernd
an die Stadt Bonn weitergegeben?
Mit der Ergänzungsvereinbarung zum Straßenbeleuchtungsvertrag im Jahr 2018 wurde eine
zusätzliche Komponente in die Preisbildung mit aufgenommen. Die zusätzliche Einspar-
Komponente beruht auf dem Gesamt-Anschlusswert der Beleuchtungsanlage und wurde
seinerzeit auf Bestreben der Stadt Bonn in die Ergänzungsvereinbarung zum
Straßenbeleuchtungsvertrag aufgenommen. Sie wirkt sich auf den Energiepreisindex aus
und wird zwischen beiden Vertragsparteien hälftig geteilt. Der bei der Stadtwerke Bonn
GmbH verbleibende Anteil aus der Einsparungs-Komponente fließt in die LED-Umrüstung
ein. Über diese Komponente profitiert die Stadt Bonn zuletzt von einer Einsparung bzw.
Preisreduzierung in Höhe von ca. 60 T€ p.a.
12. Hält es die Oberbürgermeisterin vor dem Hintergrund der schleppenden LED-
Umrüstung durch die an Energieeinsparungen aus wirtschaftlich
nachvollziehbaren Gründen offenbar kaum interessierten Stadtwerken für
notwendig, den geschlossenen Straßenbeleuchtungsvertrag anzupassen und
wenn nein, warum nicht?Seite 5 von 7
Die Umrüstung der Straßenbeleuchtungsanlage in Bonn von konventioneller Beleuchtung
auf LED’s erfolgt nach Maßgabe der ständigen und sich laufend beschleunigenden
technischen Entwicklung. Unter Berücksichtigung von gesetzlichen Vorgaben und laufender
Abstimmung zwischen städtischer Verwaltung und SWB konnten in den Jahren der
Leistungserbringung durch SWB die Energieverbräuche erheblich reduziert werden. Diese
erhebliche Reduzierung erfolgte trotz einer stetig wachsenden Leuchtenzahl
(Leuchtenzuwachs von 2003 bis heute um ca. 4%). Die Maßnahmen die dazu führten,
Energie einzusparen gehen nicht ausschließlich auf die Umstellung auf LED’s zurück.
Die SWB hat sich im Rahmen eines Aufsichtsratsbeschlusses im Mai 2020 ebenfalls auf die
umfängliche Unterstützung der Stadt Bonn bei der Erreichung der Klimaziele bis 2035
verpflichtet. Aus diesem Grund wird aktuell keine Veranlassung gesehen, an diesem
Beschluss und seiner zielgerichteten Umsetzung zu zweifeln. Die SWB stellen einen sehr
wesentlichen und kompetenten Partner für die Erreichung der Klimaziele der Bundesstadt
Bonn dar und können sehr wohl als zentraler Treiber der Klimaneutralität gesehen werden!
13. Hält es die Oberbürgermeisterin mit Blick auf die im
Straßenbeleuchtungsvertrag für den Bonner Steuerzahler nachteilig festgelegte
Regelung, wie die Stadt an Einsparungen, resultierend aus LED-Technik,
preismindernd teilnimmt, für geboten, eine Vertragsänderung herbeizuführen und
wenn nein, warum nicht?
Auf Bestreben der Stadt Bonn wurde in der Ergänzungsvereinbarung zum
Straßenbeleuchtungsvertrag im Jahr 2018 gemeinschaftlich zwischen den beiden
Vertragsparteien eine Erweiterung der bestehenden Preisgleitklausel um eine zusätzliche
Komponente vorgenommen. Die zusätzliche Einspar-Komponente beruht auf dem Gesamt-
Anschlusswert der Beleuchtungsanlage. Sie wirkt sich auf den Energiepreisindex aus und
wird zwischen beiden Vertragsparteien hälftig geteilt. Über diese Komponente profitiert die
Stadt Bonn zuletzt von einer Einsparung bzw. Preisreduzierung in Höhe von ca. 60 T€ p.a.
Eine Nachteiligkeit für eine der beiden Parteien ist aus dieser Regelung nicht erkennbar.
14. Was plant die Oberbürgermeisterin, um vor dem Hintergrund des
Klimawandels schnellst möglich zu Einsparungen von Energie und entsprechend
Einsparungen von Treibhausgasen im Bereich der Straßenbeleuchtung zu
kommen?
Die SWB hat sich im Rahmen eines Aufsichtsratsbeschlusses im Mai 2020 ebenfalls auf die
umfängliche Unterstützung der Stadt Bonn bei der Erreichung der Klimaziele bis 2035
verpflichtet. Aus diesem Grund wird aktuell keine Veranlassung gesehen, an diesem
Beschluss und seiner zielgerichteten Umsetzung zu zweifeln. Die SWB stellen einen sehr
wesentlichen und kompetenten Partner für die Erreichung der Klimaziele der Bundesstadt
Bonn dar und können sehr wohl als zentraler Treiber der Klimaneutralität gesehen werden!
Aktuell liegen gesetzliche Anpassungen, z.B. im Bundesnaturschutzgesetz, im Entwurf vor.
Die Anforderungen im Bundesnaturschutzgesetz werden bei einer entsprechenden
Durchführungsverordnung auch in Bonn umfängliche Maßnahmen erfordern, die dann
zeitlich, strategisch und wirtschaftlich koordiniert werden müssen. Damit die Stadtwerke
Bonn GmbH weitere Schritte im Hinblick auf die Straßenbeleuchtung einleiten kann, ist
zunächst die Durchführungsverordnung abzuwarten. Es ist bereits jetzt schon im
Gesetzesentwurf erkennbar, dass in der Durchführungsverordnung Vorgaben z.B. für
Lichtfarben und Lichtlenkung enthalten sein werden. Aus diesem Grund und im Hinblick auf
mögliche Grenzwerte und Vorgaben in Bezug auf eine „insektenfreundliche“ Lichtfarbe und
Lichtlenkung erfolgte bereits eine Umstellung und Anpassung zur Vermeidung vonSeite 6 von 7
Lichtverschmutzungen durch die Stadtwerke Bonn. Nach wie vor gibt es jedoch in Bezug auf
das Gesetzgebungsverfahren große Unsicherheit hinsichtlich des Umsetzungszeitraums
sowie mögliche Ausnahmen für historische, gestalterische und denkmalgeschützte Leuchten.
Über die Jahre und zur Vergleichmäßigung des Wartungs- und Instandhaltungsaufwandes
hat sich gezeigt, dass ein stetiger Umbau einer einmaligen Maßnahme vorzuziehen ist.Seite 7 von 7

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Datenstand: 03.11.2026, 10:42 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de