230003-06 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Geplante Nutzung der ehemaligen Polizeiwache an der Zeppelinstraße
Kerndaten
- Nummer
- 230003-06 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 03.08.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 230003-06 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 50 Amt für Soziales und Wohnen Dezernat: Dez. V Geplante Nutzung der ehemaligen Polizeiwache an der Zeppelinstraße Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 09.08.2023 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: 1. Wie viele Flüchtlinge und/oder wie viele Obdachlose sollen auf welche Dauer im Gebäude Zeppelinstraße 1-3 untergebracht wer- den? Das Gebäude Zeppelinstr. 1-3 ist zur Unterbringung von Geflüchteten vorgesehen. Die Kapazität liegt bei maximal 60 Plätzen. Hinsichtlich der Dauer wird auf die Beantwortung zur 230003-04 verwie- sen. 2. Mit Personen aus welchen Herkunftsländern mit welchem jeweili- gen Anteil soll die neue Einrichtung belegt werden? Derzeit ist davon auszugehen, dass der überwiegende Anteil der zukünftigen Bewohnerinnen und Bewohner aus der Ukraine stammen werden. Die weitere Zusammensetzung der Belegung ist von den Zu- weisungen durch das Land NRW abhängig und nicht absehbar. 3. Hat die Stadtverwaltung nunmehr ein Belegungsmanagement für die neue Unterkunft erarbeitet und was sieht dieses im Detail vor? Hier wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 4. Aus welchen Gründen konnte der Umbau des Gebäudes bislang nicht abgeschlossen werden und wann soll die Einrichtung eröff- net werden? Ursprünglich sollten mobile Sanitärcontainer vor Ort installiert werden. Dieser Plan wurde aber aufgrund der örtlichen Situation wieder verwor- fen, so dass Wasch- und Duschräume in dem Gebäude erforderlichSeite 1 von 2 Seite 2 wurden. Hier kam es bei den ausführenden Firmen zu Personalengpäs- sen, so dass sich die Maßnahme insgesamt weiter verzögerte. Nunmehr stehen die Arbeiten kurz vor dem Abschluss. Die Unterkunft kann ca. 2 Wochen nach Abschluss der Baumaßnahmen bezogen werden, wenn Reinigung und Möblierung abgeschlossen sind. 5. Wie hoch sind die Gesamtkosten (Maklergebühren, Mieten, Neben- kosten, Planungs-,Genehmigungs- und Umbaukosten, etc. pp), die der Stadt Bonn seit Anmietung des Objektes bis heute (Stichtag 19. Juli 2023) entstan- den sind? Die Gesamtkosten belaufen sich derzeit auf 149.865,66 € (Stand: 21.07.2023) (s. hierzu auch DS-Nr.: 230003-02 ST) Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 12:07 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de