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230003-06 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Geplante Nutzung der ehemaligen Polizeiwache an der Zeppelinstraße

Nummer
230003-06 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
03.08.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 22.11.2023 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 230003 BBB-Anfrage: Geplante Nutzung der ehemaligen Polizeiwache an der Zeppelinstraße

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
230003-06 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
50 Amt für Soziales und Wohnen
Dezernat:
Dez. V
Geplante Nutzung der ehemaligen Polizeiwache an
der Zeppelinstraße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 09.08.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
1. Wie viele Flüchtlinge und/oder wie viele Obdachlose sollen auf
welche Dauer im Gebäude Zeppelinstraße 1-3 untergebracht wer-
den?
Das Gebäude Zeppelinstr. 1-3 ist zur Unterbringung von Geflüchteten
vorgesehen. Die Kapazität liegt bei maximal 60 Plätzen.
Hinsichtlich der Dauer wird auf die Beantwortung zur 230003-04 verwie-
sen.
2. Mit Personen aus welchen Herkunftsländern mit welchem jeweili-
gen Anteil soll die neue Einrichtung belegt werden?
Derzeit ist davon auszugehen, dass der überwiegende Anteil der
zukünftigen Bewohnerinnen und Bewohner aus der Ukraine stammen
werden. Die weitere Zusammensetzung der Belegung ist von den Zu-
weisungen durch das Land NRW abhängig und nicht absehbar.
3. Hat die Stadtverwaltung nunmehr ein Belegungsmanagement für
die neue Unterkunft erarbeitet und was sieht dieses im Detail vor?
Hier wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
4. Aus welchen Gründen konnte der Umbau des Gebäudes bislang
nicht abgeschlossen werden und wann soll die Einrichtung eröff-
net werden?
Ursprünglich sollten mobile Sanitärcontainer vor Ort installiert werden.
Dieser Plan wurde aber aufgrund der örtlichen Situation wieder verwor-
fen, so dass Wasch- und Duschräume in dem Gebäude erforderlichSeite 1 von 2
Seite 2
wurden. Hier kam es bei den ausführenden Firmen zu Personalengpäs-
sen, so dass sich die Maßnahme insgesamt weiter verzögerte.
Nunmehr stehen die Arbeiten kurz vor dem Abschluss.
Die Unterkunft kann ca. 2 Wochen nach Abschluss der Baumaßnahmen
bezogen werden, wenn Reinigung und Möblierung abgeschlossen sind.
5. Wie hoch sind die Gesamtkosten (Maklergebühren, Mieten, Neben-
kosten,
Planungs-,Genehmigungs- und Umbaukosten, etc. pp), die der
Stadt Bonn seit
Anmietung des Objektes bis heute (Stichtag 19. Juli 2023) entstan-
den sind?
Die Gesamtkosten belaufen sich derzeit auf 149.865,66 € (Stand:
21.07.2023) (s. hierzu auch DS-Nr.: 230003-02 ST)
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 12:07 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de