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230003-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Geplante Nutzung der ehemaligen Polizeiwache an der Zeppelinstraße

Nummer
230003-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
01.02.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 29.03.2023 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 230003 BBB-Anfrage: Geplante Nutzung der ehemaligen Polizeiwache an der Zeppelinstraße

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
230003-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
50 Amt für Soziales und Wohnen
Dezernat:
Dez. V
Geplante Nutzung der ehemaligen Polizeiwache an
der Zeppelinstraße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 08.02.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
1.Ist es zutreffend, dass die Oberbürgermeisterin beabsichtigt, dass
Gebäude Zeppelinstraße 1-3 in Bad Godesberg zu kaufen bzw.
anzumieten und wenn ja, zu welchen Konditionen?
Die Beantwortung erfolgt wegen Vertragsangelegenheiten im nichtöffentlichen
Teil.
2. Für den Fall, dass die Verwaltung beabsichtigt, die ehemalige Bad
Godesberger Polizeiwache in der Zeppelinstraße zu beziehen: Wer soll
dort untergebracht werden?
Beabsichtigt ist die Unterbringung von geflüchteten Menschen.
3. Sollte geplant sein, dass in Rede stehende Gebäude als
Flüchtlingsunterkunft oder/und als Obdachlosenasyl wie die Karl-
FinkelnburgStraße 50 nutzen zu wollen:
a) Wie viele Flüchtlinge und/oder wie viele Obdachlose sollen dort auf
welche Dauer angelegt untergebracht werden, wie hoch ist die Anzahl von
Flüchtlingen/Obdachlosen pro Einwohner im Umkreis von 1000m um die
Zeppelinstraße 1-3 heute, wie hoch wird der angefragte Quotient bei
Vollbelegung der neuen Unterkunft sein und wie hoch ist die
vergleichbare Anzahl von Flüchtlingen/Obdachlosen pro Einwohner in
Bonn zum Stichtag 1.1.2023 durchschnittlich?
Die genaue Platzzahl steht noch nicht fest. Das Gebäude wurde am 16.1.2023
vom Eigentümer übernommen und muss jetzt hergerichtet werden. Nach einer
ersten vorsichtigen Planung geht die Verwaltung von ca. 50-60 möglichen
Plätzen aus. Mit einer Fertigstellung rechnet die Verwaltung aber erst in einigen
Monaten.
Da die Platzzahl aber noch nicht feststeht, kann noch keine verlässliche
Berechnung bezüglich des Verhältnisses der Bewohnerzahl der Zeppelinstr. 1-
3 zu den Einwohnerinnen und Einwohnern im Umkreis von 1.000m angestellt
werden.Seite 1 von 3
Seite 2
Alternativ kann eine Statistik zur aktuellen Verteilung auf die Stadtbezirke zur
Verfügung gestellt werden (Stand 19.1.2023/s. Anl.).
Die derzeitige Quote von der Verwaltung untergebrachter Menschen mit
Fluchthintergrund im Verhältnis zur Bonner Gesamtbevölkerung beträgt mit
Stand 19.1.2023 0,9%.
Die Belegungszahlen in Bad Godesberg sind aber sehr stark beeinflusst durch
die Inbetriebnahme der beiden großen Unterkünfte in der Mallwitz- und
Wielandstraße für Geflüchtete aus der Ukraine. Alleine hier sind mit Stand
19.1.2023 356 Menschen untergebracht.
b) Was sieht das von der Stadt verfolgte Belegungsmanagement für die
neue Unterkunft im Detail vor?
Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es noch keine Detailplanungen für die Belegung.
4. Wie hoch ist der durch Unterbringung von Flüchtlingen/Obdachlosen
im
Umkreis von 1000m um das Gebäude Zeppelinstraße 1-3 ausgelöste
Bedarf an
Kindertages- und Schulplätzen und wie wird dieser wo gedeckt?
Zu Ziffer 4 verweist das Amt für Kinder, Jugend und Familie auf die bereits
getätigten Bedarfsaussagen (vgl. DS-Nr.: 221594-01 ST) und das Schulamt auf
die Ausführungen zu 220381-01ST. Darüber hinaus kann nicht vorhergesagt
werden, wie viele Kinder und Jugendliche sich anteilig unter den
unterzubringenden Personen befinden.
Anlage/n
1 Verteilung der Flüchtlinge auf die Stadtbezirke (öffentlich)Seite 2 von 3
Verteilung der Flüchtlinge auf die Stadtbezirke mit Stand 19.01.2023:
Bevölkerung 31.12.2021 Flüchtlinge Anteil in Prozent
Bonn 156.096 1.152 0,7%
Bad Godesberg 76.906 1.148 1,5%
Beuel 68.078 699 1,0%
Hardtberg 34.895 95 0,9%
Gesamt 335.975 3.094 0,9%Seite 3 von 3

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