222504-07 AA · Änderungsantrag
Änderungsantrag der Kooperation: Pilotprojekt Eigenreinigung Antrag zur Vorlage 222504
Kerndaten
- Nummer
- 222504-07 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 05.05.2026
- Letzte Änderung
- 24.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Änderungsantrag öffentlich 222504-07 AA Antragsteller/in: CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Rainer Haid SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Max Biniek Angelika Esch FDP-Gruppe im Rat der Stadt Bonn Werner Hümmrich 05.05.2026 Änderungsantrag der Kooperation: Pilotprojekt Eigenreinigung Antrag zur Vorlage 222504 Beratungsfolge Rat 07.05.2026 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags Der Beschlusstext der Vorlage 222504-06 wird wie folgt ergänzt: Die Verwaltung stellt sicher, dass die positiven Erfahrungen im Rahmen der Eigenreinigung für eine Verbesserung der Reinigungsqualität sowie der Arbeitsbedingungen der Reinigungskräfte genutzt werden. Dazu setzt sie die nachfolgenden Maßnahmen um: · Bei der Vergabe von Reinigungsleistungen in Schulen und Kitas werden realistische Zeitvorgaben durch das SGB zugrunde gelegt. Auf dieser Basis werden Angebote einer Plausibilitätsprüfung unterzogen. Eine Vergabe an eine Fremdfirma kann nur nach positiver Plausibilitätsprüfung erfolgen. · Das Städtische Gebäudemanagement und das Schulamt unterstützen eine Einbindung der Reinigungskräfte in die Schulgemeinschaft. · Der Leistungskatalog wird aktualisiert und an die tatsächlichen Reinigungsbedarfe der Schulen angepasst. Dabei werden die Schulen sowie der Personalrat an der Erarbeitung beteiligt. Zudem wird geprüft, inwieweit den Schulen ein frei verfügbares Zusatzkontingent für zusätzliche Reinigungsbedarfe (etwa nach Bastelaktionen, Schulfesten etc.) zur Verfügung gestellt werden kann. · Das Städtische Gebäudemanagement stellt durch eigene Kontrollinstrumente sicher, dass alle arbeits- und tarifrechtlichen Vorgaben, insbesondere die zum Schutz von Arbeitnehmenden, durch die Fremdfirmen eingehalten werden.Seite 1 von 3 Seite 2 Werden Verstöße festgestellt, werden die betroffenen Unternehmen von künftigen Vergaben ausgeschlossen. · Das Städtische Gebäudemanagement stellt sicher, dass eine einfache, für die Schulen unkompliziert einsehbare Protokollierung aller Reinigungsleistungen in den Klassenräumen erfolgt, etwa durch Abzeichnen von Zetteln in den Räumlichkeiten. Das SGB fragt die Zufriedenheit mit der Schulreinigung im Rahmen der Nutzergespräche aktiv bei den Schulen ab. Dem Schulausschuss wird jährlich eine Auswertung zur Schulreinigung inkl. Der vorliegenden Stellungnahmen der Schulen als Mitteilungsvorlage vorgelegt. Begründung Die Reinigungsqualität in den Bonner Schulen wird immer wieder von Lehrkräften, Eltern und Schüler*innen bemängelt. Die Ausweitung der Ganztagsbetreuung durch den Rechtsanspruch ab dem Schuljahr 2026/2027 verschärft die Lage dabei zusätzlich, da aufgrund des Raummangels Doppelnutzungen von Klassenräumen sowohl für den Schulbetrieb als auch die Ganztagsbetreuung nicht vermeidbar sind. Dadurch steigt die Verschmutzung insbesondere in den Grundschulen und erfordert eine Anpassung der Schulreinigungsleistungen, um ein gutes Lernen in sauberen Schulen sicherzustellen. Zudem sind auch die Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten in Reinigungsfirmen nicht immer gut, da unter hohem Zeitdruck und teilweise mit unbezahlter Mehrarbeit Reinigungsleistungen erbracht werden müssen. Die Eigenreinigung hat gezeigt, dass insbesondere realistischere Zeitvorgaben sowie eine engere Einbindung der Reinigungskräfte in die Schulgemeinschaft positiv zur Verbesserung des Arbeitsklimas sowie der Reinigungsqualität beitragen. Aufbauend auf diese Erfahrungen will der vorliegende Antrag die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten durch realistischere Zeitvorgaben verbessern. Unternehmen, welche diese Vorgaben mit ihren Angeboten unterschreiten, sollen zukünftig bei Vergaben nicht mehr den Zuschlag erhalten. Darüber hinaus soll der Reinigungsumfang an die tatsächlichen Bedarfe der Schulen angepasst werden. Im Bereich Gebäudereinigung gibt es einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag. Das SGB soll sicherstellen, dass die tariflichen undSeite 2 von 3 Seite 3 arbeitsrechtlichen Schutzbestimmungen durch die von ihm beauftragten Unternehmen zwingend eingehalten werden. Ein Verstoß wird durch den Ausschluss von künftigen Vergaben sanktioniert. Damit Lehrkräfte transparent einsehen können, wann welche Reinigungsleistung erbracht wurde, sollen diese zukünftig auf Laufzetteln in den Klassenräumen dokumentiert werden. Zudem soll das SGB aktiv eine Rückmeldung zur Reinigungsqualität im Rahmen der regelmäßig stattfindenden Nutzergespräche von den Schulen einholen. Der Schulausschuss wird jährlich über die Zufriedenheit mit der Schulreinigung informiert. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 01:12 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de