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222504-07 AA · Änderungsantrag

Änderungsantrag der Kooperation: Pilotprojekt Eigenreinigung Antrag zur Vorlage 222504

Nummer
222504-07 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
05.05.2026
Letzte Änderung
24.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Rates 07.05.2026 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 222504 Pilotprojekt Eigenreinigung

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Änderungsantrag
öffentlich
222504-07 AA
Antragsteller/in:
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Rainer Haid
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Max Biniek
Angelika Esch
FDP-Gruppe im Rat der Stadt Bonn
Werner Hümmrich
05.05.2026
Änderungsantrag der Kooperation: Pilotprojekt
Eigenreinigung
Antrag zur Vorlage 222504
Beratungsfolge
Rat 07.05.2026 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
Der Beschlusstext der Vorlage 222504-06 wird wie folgt ergänzt:
Die Verwaltung stellt sicher, dass die positiven Erfahrungen im Rahmen der
Eigenreinigung für eine Verbesserung der Reinigungsqualität sowie der
Arbeitsbedingungen der Reinigungskräfte genutzt werden. Dazu setzt sie die
nachfolgenden Maßnahmen um:
· Bei der Vergabe von Reinigungsleistungen in Schulen und Kitas werden
realistische Zeitvorgaben durch das SGB zugrunde gelegt. Auf dieser Basis
werden Angebote einer Plausibilitätsprüfung unterzogen. Eine Vergabe an eine
Fremdfirma kann nur nach positiver Plausibilitätsprüfung erfolgen.
· Das Städtische Gebäudemanagement und das Schulamt unterstützen eine
Einbindung der Reinigungskräfte in die Schulgemeinschaft.
· Der Leistungskatalog wird aktualisiert und an die tatsächlichen
Reinigungsbedarfe der Schulen angepasst. Dabei werden die Schulen sowie
der Personalrat an der Erarbeitung beteiligt. Zudem wird geprüft, inwieweit den
Schulen ein frei verfügbares Zusatzkontingent für zusätzliche
Reinigungsbedarfe (etwa nach Bastelaktionen, Schulfesten etc.) zur Verfügung
gestellt werden kann.
· Das Städtische Gebäudemanagement stellt durch eigene Kontrollinstrumente
sicher, dass alle arbeits- und tarifrechtlichen Vorgaben, insbesondere die zum
Schutz von Arbeitnehmenden, durch die Fremdfirmen eingehalten werden.Seite 1 von 3
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Werden Verstöße festgestellt, werden die betroffenen Unternehmen von
künftigen Vergaben ausgeschlossen.
· Das Städtische Gebäudemanagement stellt sicher, dass eine einfache, für die
Schulen unkompliziert einsehbare Protokollierung aller Reinigungsleistungen in
den Klassenräumen erfolgt, etwa durch Abzeichnen von Zetteln in den
Räumlichkeiten. Das SGB fragt die Zufriedenheit mit der Schulreinigung im
Rahmen der Nutzergespräche aktiv bei den Schulen ab.
Dem Schulausschuss wird jährlich eine Auswertung zur Schulreinigung inkl.
Der vorliegenden Stellungnahmen der Schulen als Mitteilungsvorlage vorgelegt.
Begründung
Die Reinigungsqualität in den Bonner Schulen wird immer wieder von
Lehrkräften, Eltern und Schüler*innen bemängelt. Die Ausweitung der
Ganztagsbetreuung durch den Rechtsanspruch ab dem Schuljahr 2026/2027
verschärft die Lage dabei zusätzlich, da aufgrund des Raummangels
Doppelnutzungen von Klassenräumen sowohl für den Schulbetrieb als auch die
Ganztagsbetreuung nicht vermeidbar sind. Dadurch steigt die Verschmutzung
insbesondere in den Grundschulen und erfordert eine Anpassung der
Schulreinigungsleistungen, um ein gutes Lernen in sauberen Schulen
sicherzustellen.
Zudem sind auch die Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten in
Reinigungsfirmen nicht immer gut, da unter hohem Zeitdruck und teilweise mit
unbezahlter Mehrarbeit Reinigungsleistungen erbracht werden müssen.
Die Eigenreinigung hat gezeigt, dass insbesondere realistischere Zeitvorgaben
sowie eine engere Einbindung der Reinigungskräfte in die Schulgemeinschaft
positiv zur Verbesserung des Arbeitsklimas sowie der Reinigungsqualität
beitragen.
Aufbauend auf diese Erfahrungen will der vorliegende Antrag die
Arbeitsbedingungen der Beschäftigten durch realistischere Zeitvorgaben
verbessern. Unternehmen, welche diese Vorgaben mit ihren Angeboten
unterschreiten, sollen zukünftig bei Vergaben nicht mehr den Zuschlag
erhalten. Darüber hinaus soll der Reinigungsumfang an die tatsächlichen
Bedarfe der Schulen angepasst werden.
Im Bereich Gebäudereinigung gibt es einen allgemeinverbindlichen
Tarifvertrag. Das SGB soll sicherstellen, dass die tariflichen undSeite 2 von 3
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arbeitsrechtlichen Schutzbestimmungen durch die von ihm beauftragten
Unternehmen zwingend eingehalten werden. Ein Verstoß wird durch den
Ausschluss von künftigen Vergaben sanktioniert.
Damit Lehrkräfte transparent einsehen können, wann welche
Reinigungsleistung erbracht wurde, sollen diese zukünftig auf Laufzetteln in
den Klassenräumen dokumentiert werden. Zudem soll das SGB aktiv eine
Rückmeldung zur Reinigungsqualität im Rahmen der regelmäßig stattfindenden
Nutzergespräche von den Schulen einholen. Der Schulausschuss wird jährlich
über die Zufriedenheit mit der Schulreinigung informiert.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 01:12 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de