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222504-02 AA · Änderungsantrag

Koalitionsänderungsantrag: Pilotprojekt Eigenreinigung

Nummer
222504-02 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
24.01.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Hauptausschusses 02.02.2023 Empfehlung
  2. Sitzung des Betriebsausschusses SGB 26.01.2023 Empfehlung
  3. Sitzung des Rates 09.02.2023 Entscheidung federführend
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  1. 222504 Pilotprojekt Eigenreinigung

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Änderungsantrag
öffentlich
222504-02 AA
Antragsteller/in:
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Nicole Unterseh
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Gieslint Grenz
DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
David Rupp
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Martin Saul
24.01.2023
Koalitionsänderungsantrag: Pilotprojekt
Eigenreinigung
Beratungsfolge
Betriebsausschuss SGB 26.01.2023 Empfehlung
Hauptausschuss 02.02.2023 Empfehlung
Rat 09.02.2023 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
Der Empfehlung, das Projekt entsprechend der Variante 3 durchzuführen, wird
mit folgenden Ergänzungen zugestimmt:
1. Den 13 Reinigungskräften (10+3 Springer*innen) in der Einstufung E1/ Stufe
3 wird bei Bewährung nach einem Jahr eine Höhergruppierung in
Entgeltgruppe 2 eröffnet. Hierauf wird auch in der Stellenausschreibung
hingewiesen. Die Voraussetzungen hierfür sind im Stellenplan zu schaffen.
2. Das Tätigkeitsfeld der drei Springer*innen wird so gefasst, dass auch eine
Sonderreinigung anderer städtischer Liegenschaften in besonderem Bedarfsfall
möglich ist, sofern sie in der vorgesehenen Regelarbeitszeit und mit
zumutbarem Anfahrtsweg erfolgen kann.
Begründung
Mit Variante drei wird ein Projektmodell gewählt, das das
vorgeschlagene finanzielle Budget für das Pilotprojekt einhält bzw.
unterschreitet und zugleich durch die veranschlagte deutliche Erhöhung
vorgesehener Reinigungsstunden gegenüber der bisherigen Fremdreinigung
eine verbesserte Reinigung im Rahmen angemessener Zeitvorgaben
ermöglicht.
zu 1.: Es ist davon auszugehen, dass im Ergebnis der laufenden TVÖD-
Verhandlungen auch in den unteren Entgeltgruppen bis zum geplanten
Projektbeginn im (Spät-)Sommer relevante Lohnerhöhungen eintreten. HinzuSeite 1 von 2
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treten die Vorteile regulärer, sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung, die
allein über den Stundenlohn nicht erfasst werden. Die mit dem
Änderungsantrag eröffnete Anhebung der Entgeltgruppe bei Bewährung nach
einem Jahr entspricht der Praxis anderer Städte (z.B. Bochum, Freiburg) und
soll die Rahmenbedingungen der Tätigkeit weiter attraktivieren, auch um die
Gewinnung längerfristig motivierter und zuverlässiger Mitarbeiter*innen zu
unterstützen. Das im Haushalt vorgesehene Projektvolumen wird – nach Abzug
der entfallenden Kosten der Fremdreinigung in den ausgewählten Objekten –
auch dann noch unterschritten.
zu 2.: In Zeiten ohne Kompensationsbedarf wegen Erkrankung, Urlaub o.Ä.
sollte aus Sicht der Antragsteller ein Einsatz auch außerhalb der Projektobjekte
nach Bedarf der Stadtverwaltung ermöglicht werden. Das Modellprojekt kann
so auch über die Projektobjekte hinaus dazu beitragen, Sauberkeit im Bereich
der städtischen Verwaltung zu gewährleisten und als Stadt hier kurzfristig
handlungsfähig zu sein.
Anlage/n
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