222502 · Beschlussvorlage
Grundstück in Bonn-Buschdorf, Christian Lassen-Straße 2 - Neubau einer Montage- u. Logistikhalle, Wareneingangs- und -ausgangshalle, Lagerhallen Az.: 10164/2022
Kerndaten
- Nummer
- 222502
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 03.01.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
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Beschlussvorlage öffentlich 222502 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III Grundstück in Bonn-Buschdorf, Christian Lassen- Straße 2 - Neubau einer Montage- u. Logistikhalle, Wareneingangs- und -ausgangshalle, Lagerhallen Az.: 10164/2022 Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 25.01.2023 Anhörung Beschlussvorschlag Der Ausschuss nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Verwaltung die Baugenehmigung erteilt hat, da das Vorhaben im Wesentlichen den Festsetzungen des Bebauungsplanes im Sinne von § 30 BauGB entspricht und die Erteilung einer Befreiung vertretbar ist. Begründung Es ist beabsichtigt auf dem o. a. Gewerbegrundstück einen eingeschossigen Baukörper aus mehreren zusammenhängenden Stahlhallen in Leichtbauweise zu errichten. Der Neubau soll aus einer Montage- und Logistikhalle, einer Wareneingangs- und Ausgangshalle sowie zwei weiteren Lagerhallen bestehen und erstreckt sich insgesamt auf eine Länge von ca. 110 Metern. Die Breite der einzelnen Hallenteile liegt zwischen 20 und 28 Metern und die Höhe der Gebäude beträgt bis zu 10 Meter. Die angrenzenden Hallenteile sind durch Sektionaltore miteinander verbunden. In den Hallen sollen Containerrohlinge kundenorientiert umgebaut und das dafür notwendige Material (Fenster, Türen, Heizung, Beleuchtung, Klimageräte etc.) gelagert werden. Ähnliche Betriebsabläufe finden bereits auf dem Betriebsgelände in fliegenden Bauten (Zelte) statt, die im Rahmen des Neubauvorhabens beseitigt werden. Das geplante Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes 7424- 13 vom 20.06.1980, der ein Gewerbegebiet festsetzt. Zulässig ist eine dreigeschossige Bebauung mit einer maximalen Bauhöhe von 14 m in offener Bauweise. Entgegen der offenen Bauweise, die eine Gebäudelänge von maximal 50 Metern zulässt, weist das Vorhaben eine Baukörperlänge von 110 Metern auf.Seite 1 von 3 Seite 2 Im vorliegenden Fall wird jedoch – mit Beteiligung weiterer Fachdienststellen - für diese planungsrechtliche Abweichung eine Befreiung für städtebaulich vertretbar gehalten. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass es im Plangebiet bereits Vorbilder für Baukörper mit Längen von mehr als 50 Metern gibt und in einem Gewerbegebiet bei den dort angesiedelten Gebäudetypen (ausgedehnte Produktions-/Lagerhallen) regelmäßig eine Gebäudelänge von 50 Metern überschritten wird. Die massive Baukörperlänge entlang der Schlesienstraße soll durch eine äußere Gliederung der einzelnen Hallenteile in Form, Farbe und Material kompensiert und die dortige Grünkulisse muss erhalten bleiben bzw. wiederhergestellt werden. Die notwendigen Stellplätze, einschließlich derer für die LKW, werden auf dem Firmengelände nachgewiesen. Da dem Vorhaben im Übrigen keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen, hat die Verwaltung am 20.12.2022 aus Fristgründen die Baugenehmigung mit den gestalterischen Auflagen sowie den dazugehörigen Befreiungsbescheid erteilt. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass auf dem Betriebsgrundstück im rückwärtigen Bereich für die Errichtung einer zusätzlichen Lagerhalle (33 Meter x 15 Meter) ein weiterer Bauantrag eingereicht wurde. Die entsprechende Baugenehmigung (Aktenzeichen: 10168/2022) wurde ebenfalls am 20.12.2022 erteilt. Anlage/n 1 Plan Christian-Lassen-Straße 2 (öffentlich) 2 Plan Christian-Lassen-Straße 2_n. ö. (nichtöffentlich)Seite 2 von 3 Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:22 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de