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222489-15 AA · Änderungsantrag

CDU-Änderungsantrag: Masterplan 2.0 Uni trifft City - Grundsatzbeschluss zur Querschnittsaufteilung Antrag zur Vorlage 222489

Nummer
222489-15 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
11.12.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Rates 12.12.2023 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 60,4 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 222489 Masterplan 2.0 Uni trifft City - Grundsatzbeschluss zur Querschnittsaufteilung

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Änderungsantrag
öffentlich
222489-15 AA
Antragsteller/in:
MdL Guido Déus
Jürgen Wehlus
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
CDU-Änderungsantrag: Masterplan 2.0 Uni trifft
City - Grundsatzbeschluss zur
Querschnittsaufteilung
Antrag zur Vorlage 222489
Beratungsfolge
Rat 12.12.2023 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
Die Vorlage wird mit der Maßgabe vertagt, dass
1. die SWB eine Stellungnahme zu den offenen Punkten
a. Es wird eine Geschwindigkeitsreduzierung des motorisierten Verkehrs
umgesetzt, die dem Radverkehr zuträglich ist und die objektive Sicherheit
sowie das Sicherheitsempfinden fördert. Zur Durchsetzung der
Geschwindigkeitsreduzierung sind entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
b. Sobald wie möglich/mittelfristig, wird das Liniennetz der Busse mit dem Ziel
geändert, die Achse Rathausgasse/Am Hof/Am Neutor stark zu entlasten. Die
Umplanung einzelner Linien kann beispielsweise durch eine alternative
Führung zum Hauptbahnhof oder durch eine Umwandlung zu Tangentiallinien
umgesetzt werden.
c. bezüglich der Führung des Radverkehrs erstellt die Verwaltung auf der oben
genannten Grundlage kurzfristig eine Vorplanung für die Varianten 2+ und 4.
Zudem erstellt sie in Abstimmung mit den Stadtwerken eine Einschätzung, in
welchem Zeithorizont die Achse Rathausgasse/Am Hof/Am Neutor deutlich
vom Busverkehr entlastet werden kann.
vorlegt.
2. die SWB aufzeigt, welche finanziellen Auswirkungen die
Geschwindigkeitsreduzierung sowie die Herausnahme bestimmter Buslinien hat
3. eine Stellungnahme des SWB-Betriebsrates, weil zukünftig Busfahrer durch
eine Art „Fußgängerzone“ fahren müssenSeite 1 von 2
Seite 2
4. eine Stellungnahme des RSK bzw. der RSVG vorliegt, weil auch deren
Buslinien betroffen sind (alternativ wird der TOP in der nächsten gem. Sitzung
der Verkehrsausschüsse behandelt)
5. die Verwaltung ein Grobkonzept vorlegt, wo und wie der Busverkehr anders
geleitet werden kann
Begründung
erfolgt mündlich
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 08:26 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de