222489-13 AA · Änderungsantrag
Änderungsantrag der Koalition - Masterplan 2.0 Uni trifft City - Grundsatzbeschluss zur Querschnittsaufteilung Antrag zur Vorlage 222489
Kerndaten
- Nummer
- 222489-13 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 29.11.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Hauptausschusses Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Anhörung
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Änderungsantrag öffentlich 222489-13 AA Antragsteller/in: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Rolf Beu Paul Brückner SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Gabi Mayer Gabriel Kunze DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Holger Schmidt Patrick Tollasz 29.11.2023 Änderungsantrag der Koalition - Masterplan 2.0 Uni trifft City - Grundsatzbeschluss zur Querschnittsaufteilung Antrag zur Vorlage 222489 Beratungsfolge Ausschuss für Mobilität und Verkehr 29.11.2023 Empfehlung Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 30.11.2023 Empfehlung Bezirksvertretung Bonn 05.12.2023 Anhörung Hauptausschuss 07.12.2023 Empfehlung Rat 12.12.2023 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags Dem Beschluss wird unter Berücksichtigung der folgenden Maßgaben zugestimmt. I. Bei der Ausführungsplanung ist Folgendes zu beachten: 1. Die Kennzeichnung der Ladezonen erfolgt nur durch Beschilderung und Randsteine ohne andere Farbe des Belags. 2. Insgesamt sind langlebige und nachhaltige Bodenbeläge zu bevorzugen. 3. Die Protection-Elemente für den Radverkehr sind gestalterisch ansprechend, mit möglichst geringem Höhenunterschied und als rückbaubare Klebeelemente auszuführen. 4. Es werden gut zugängliche Alternativen für den Wegfall der Fahrradabstellanlagen am Bischofsplatz in der unmittelbaren Nähe geprüft. 5. Überprüfung und ggfs. Optimierung der Radverkehrsführung vom „Am Neutor“ nach recht in die Straße „Am Hof“. 6. Bischofsplatz:Seite 1 von 3 Seite 2 a. Es ist zu untersuchen, ob der Firma STROER Alternativangebote gemacht werden können, wenn sie auf ihre dortigen Werberechte insbesondere am Standort vor dem Alten Rathaus verzichtet. b. Der Bedarf der Toilettenanlage wird überprüft und es ist zu untersuchen wie groß sie wirklich werden würde, wenn sie a) barrierefrei gestaltet werden würde [was absolut notwendig ist] und b) eine Unisex- Toilette nicht umgesetzt werden könnte. Die Anlage einer Toilette in einem der angrenzenden leerstehenden Ladenlokale sollte ebenfalls untersucht werden. c. Eine Optimierung der Eingrünung der Tiefgaragen-Ausfahrt wäre anzustreben. Dies betrifft sowohl Rankgerüste, als auch die Beibehaltung des Pflanzbeetes an der Nordseite. Die Fahrradständer zwischen Garagenausfahrt und Hauswand sollen entfallen. d. Die Tiefgaragen-Ausfahrt ist im Sinne der Fußgänger*innen zu optimieren (Verzicht auf Absperrketten). Die Anpflanzung von zwei Bäumen (insbesondere an der Nordseite) ist weiterhin zu untersuchen. e. Die Bushaltestelle kann auf die Regellänge bei Gelenkbuseinsatz eingekürzt werden. Dies gilt dann auch für die Länge der Anhöhung zur Ermöglichung des barrierefreien Ein- und Ausstiegs. Sie ist im östlichen Bereich zur Stockenstraße vorzusehen. f. Dadurch kann auch eine fußläufige Verbindung zwischen Remigiusplatz und An der Schloßkirche geschaffen werden. 7. Martinsplatz a. Durch eine Fortführung und Verbindung des vorhandenen Naturstein- Kleinpflasters zwischen Am Neutor und Münsterplatz über die bisherige Lücke hinweg, soll der Martinsplatz als historische Verbindung von Kaiserplatz und Münsterplatz aufgewertet werden. Als südliche Grenze wird die Bauflucht Martinsplatz - Gerhard-von-Are-Straße gesehen. b. Es wäre zu vermessen, ob in diesem Zusammenhang nicht die bisherige Fahrbahnfurt anzuheben wäre, um einen möglichst ebenen Platzbereich zu ermöglichen. c. Auf eine Signalisierung sollte verzichtet werden; ggf. sind die Busse durch Verringerung des Abbiegebereiches zu einer möglichst ungefährlichen Höchstgeschwindigkeit zu zwingen. II. Des Weiteren wird in Verbindung mit der Vorplanung der Umgestaltung der Rheingasse zur Verdeutlichung der Rathausgasse als Nebenstraße eine optisch durchgehende Gestaltung der Fußgängerbereiche am Belderberg berücksichtigt. BegründungSeite 2 von 3 Seite 3 Erfolgt mündlich. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 07:21 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de