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222489-13 AA · Änderungsantrag

Änderungsantrag der Koalition - Masterplan 2.0 Uni trifft City - Grundsatzbeschluss zur Querschnittsaufteilung Antrag zur Vorlage 222489

Nummer
222489-13 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
29.11.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Rates 12.12.2023 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Hauptausschusses 07.12.2023 Empfehlung
  3. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 29.11.2023 Empfehlung
  4. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 30.11.2023 Empfehlung
  5. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 05.12.2023 Anhörung
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Übergeordnet

  1. 222489 Masterplan 2.0 Uni trifft City - Grundsatzbeschluss zur Querschnittsaufteilung

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Änderungsantrag
öffentlich
222489-13 AA
Antragsteller/in:
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Rolf Beu
Paul Brückner
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Gabi Mayer
Gabriel Kunze
DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Holger Schmidt
Patrick Tollasz
29.11.2023
Änderungsantrag der Koalition - Masterplan 2.0 Uni
trifft City - Grundsatzbeschluss zur
Querschnittsaufteilung
Antrag zur Vorlage 222489
Beratungsfolge
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 29.11.2023 Empfehlung
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 30.11.2023 Empfehlung
Bezirksvertretung Bonn 05.12.2023 Anhörung
Hauptausschuss 07.12.2023 Empfehlung
Rat 12.12.2023 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
Dem Beschluss wird unter Berücksichtigung der folgenden Maßgaben
zugestimmt.
I.
Bei der Ausführungsplanung ist Folgendes zu beachten:
1. Die Kennzeichnung der Ladezonen erfolgt nur durch Beschilderung und
Randsteine ohne andere Farbe des Belags.
2. Insgesamt sind langlebige und nachhaltige Bodenbeläge zu bevorzugen.
3. Die Protection-Elemente für den Radverkehr sind gestalterisch ansprechend,
mit möglichst geringem Höhenunterschied und als rückbaubare Klebeelemente
auszuführen.
4. Es werden gut zugängliche Alternativen für den Wegfall der
Fahrradabstellanlagen am Bischofsplatz in der unmittelbaren Nähe geprüft.
5. Überprüfung und ggfs. Optimierung der Radverkehrsführung vom „Am
Neutor“ nach recht in die Straße „Am Hof“.
6. Bischofsplatz:Seite 1 von 3
Seite 2
a. Es ist zu untersuchen, ob der Firma STROER Alternativangebote
gemacht werden können, wenn sie auf ihre dortigen Werberechte
insbesondere am Standort vor dem Alten Rathaus verzichtet.
b. Der Bedarf der Toilettenanlage wird überprüft und es ist zu
untersuchen wie groß sie wirklich werden würde, wenn sie a) barrierefrei
gestaltet werden würde [was absolut notwendig ist] und b) eine Unisex-
Toilette nicht umgesetzt werden könnte. Die Anlage einer Toilette in
einem der angrenzenden leerstehenden Ladenlokale sollte ebenfalls
untersucht werden.
c. Eine Optimierung der Eingrünung der Tiefgaragen-Ausfahrt wäre
anzustreben. Dies betrifft sowohl Rankgerüste, als auch die Beibehaltung
des Pflanzbeetes an der Nordseite. Die Fahrradständer zwischen
Garagenausfahrt und Hauswand sollen entfallen.
d. Die Tiefgaragen-Ausfahrt ist im Sinne der Fußgänger*innen zu
optimieren (Verzicht auf Absperrketten). Die Anpflanzung von zwei
Bäumen (insbesondere an der Nordseite) ist weiterhin zu untersuchen.
e. Die Bushaltestelle kann auf die Regellänge bei Gelenkbuseinsatz
eingekürzt werden. Dies gilt dann auch für die Länge der Anhöhung zur
Ermöglichung des barrierefreien Ein- und Ausstiegs. Sie ist im östlichen
Bereich zur Stockenstraße vorzusehen.
f. Dadurch kann auch eine fußläufige Verbindung zwischen
Remigiusplatz und An der Schloßkirche geschaffen werden.
7. Martinsplatz
a. Durch eine Fortführung und Verbindung des vorhandenen Naturstein-
Kleinpflasters zwischen Am Neutor und Münsterplatz über die bisherige
Lücke hinweg, soll der Martinsplatz als historische Verbindung von
Kaiserplatz und Münsterplatz aufgewertet werden. Als südliche Grenze
wird die Bauflucht Martinsplatz - Gerhard-von-Are-Straße gesehen.
b. Es wäre zu vermessen, ob in diesem Zusammenhang nicht die
bisherige Fahrbahnfurt anzuheben wäre, um einen möglichst ebenen
Platzbereich zu ermöglichen.
c. Auf eine Signalisierung sollte verzichtet werden; ggf. sind die Busse
durch Verringerung des Abbiegebereiches zu einer möglichst
ungefährlichen Höchstgeschwindigkeit zu zwingen.
II.
Des Weiteren wird in Verbindung mit der Vorplanung der Umgestaltung der
Rheingasse zur Verdeutlichung der Rathausgasse als Nebenstraße eine
optisch durchgehende Gestaltung der Fußgängerbereiche am Belderberg
berücksichtigt.
BegründungSeite 2 von 3
Seite 3
Erfolgt mündlich.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 07:21 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de