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222489-10 AA · Änderungsantrag

Koalitions-Änderungsantrag: Masterplan 2.0 Uni trifft City - Grundsatzbeschluss zur Querschnittsaufteilung Antrag zur Vorlage 222489

Nummer
222489-10 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
23.03.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Rates 23.03.2023 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 222489 Masterplan 2.0 Uni trifft City - Grundsatzbeschluss zur Querschnittsaufteilung

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Änderungsantrag
öffentlich
222489-10 AA
Antragsteller/in:
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Rolf Beu
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Gabi Mayer
DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Dr. Michael Faber
23.03.2023
Koalitions-Änderungsantrag: Masterplan 2.0 Uni
trifft City - Grundsatzbeschluss zur
Querschnittsaufteilung
Antrag zur Vorlage 222489
Beratungsfolge
Rat 23.03.2023 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
Dem Beschlussvorschlag der Verwaltung (DS 222489-06) wird unter der
folgenden Maßgabe zugestimmt:
1. Der Tatsache, dass es sich bei dem hier betroffenen Straßenzug um
eine Hauptroute des Radverkehrs handelt, wird im weiteren Verfahren
Rechnung getragen.
2. Der Fahrradverkehr soll auf dieser Achse nachhaltig gefördert und
gesichert werden. Dies muss durch die Reduzierung des motorisierten
Verkehrs, taktile Elemente bzw. das Aufbringen barrierefreier / optischer
Abtrennungen oder entsprechende Piktogramme und Ähnlichem
passieren.
Der Städtebau- und Gestaltungsbeirat ist dazu einzubinden.
3. Voraussetzung dafür, dass der zukünftige Straßenraum auch
Fußgänger*innen ausreichend Komfort bietet, ist eine spürbare
Reduktion und Verlangsamung des motorisierten Verkehrs. Sofern die
deutliche Reduzierung des Busverkehrs und des MIVs abseits der TG-
Ausfahrt zunächst nicht erreicht werden kann, ist besonderes
Augenmerk auf die Sicherheit der Kernfußgängerbereiche zu legen.
Dieser Aspekt ist bereits bei der Planung der Möblierung bzw. der
Bepflanzung des Straßenzuges im Sinne von möglichen
Abgrenzungselementen zu berücksichtigen, sodass ruhigere und
zugleich attraktive Seitenbereiche entstehen können.
Die Sicherung der in weiten Bereichen geltenden Tempobeschränkung
auf max. 20 km/h soll mindestens über eine stationäre
Überwachungsanlage erfolgen.
Auch in der Wesselstraße sind analog zu Fußgängerzonen keine Stell-
oder Lieferplätze auszuweisen, die Befahrung nur unmittelbaren
Anlieger*innen und vormittags dem Lieferverkehr zu erlauben.
4. Unverzüglich ist eine Untersuchung zur Fortschreibung desSeite 1 von 2
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Nahverkehrsplans (NVP) in Auftrag zu geben, der eine Aufteilung des
aus Norden und Osten kommenden Buslinien auf verschiedene Routen
zum Inhalt hat. Dabei soll die Feinerschließung weiter verbessert, die
Summe der Fahrtzeiten verkürzt und die Haltestelle am Bischofsplatz in
der HVZ weiterhin mindestens alle 5 Minuten angefahren werden. Ziel
ist eine NVP-Beschlussfassung im Sommer 2024 und die Umsetzung
zum Fahrplanjahr 2025.
5. Die Verwaltung wird gebeten, Maßnahmen vorzuschlagen und zu
ergreifen, wie der überflüssige MIV zwischen Rathausgasse und Am
Neutor zeitnah verhindert werden kann. Zur Reduzierung des MIV in der
Rathausgasse wird die Verwaltung gebeten zu prüfen, wie die Ein- und
Ausfahrt zum oberirdischen Parkplatz Viktoriabad in die
Franziskanerstraße verlegt und die Zu- und Abfahrt an der
Rathausgasse gesperrt werden kann. Außerdem sind Optionen zu
entwickeln, wie der Ausfahrtverkehr aus der Markt-Tiefgarage nicht
mehr über den Umweg Am Hof - Martinsplatz - Am Neutor - Am
Hofgarten gezwungen werden muss.
Begründung
Wie der Name des Masterplanprojektes bereits belegt, sollen die City, das
Kurfürstliche Schloss - also das jetzige Uni-Hauptgebäude - und der Hofgarten
zusammenwachsen. Auch kann über Bischofsplatz, Rathaus- und Rheingasse
die schon seit langem geforderte Fuß- und Radverbindung zum Rheinufer, das
ebenfalls aufgewertet wird, geschaffen werden. Nach rund einem halben
Jahrhundert und 15 Jahre nach dem letzten Detailschritt bietet sich nun die
Chance für eine nachhaltige Entwicklung der Innenstadt.
Der Straßenzug Rathausgasse, Am Hof, Wesselstraße ist eine wichtige
Hauptroute im Radverkehrsnetz und wird künftig im Rahmen der
Mobilitätswende von einer wachsenden Anzahl an Radfahrenden genutzt
werden und soll insbesondere auch für Kinder und ungeübte Radfahrende
sicher zu befahren sein. Die Bedeutung dieses Straßenzuges für den
Radverkehr ist insbesondere hoch, weil es keine Alternativroute in der näheren
Umgebung gibt und der Straßenzug direkt zum Bahnhof, den
Einkaufsmöglichkeiten in der City sowie zum Rhein führt.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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