222489-06 · Beschlussvorlage
Masterplan 2.0 Uni trifft City - Grundsatzbeschluss zur Querschnittsaufteilung
Kerndaten
- Nummer
- 222489-06
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 07.03.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Anhörung
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Empfehlung
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 222489-06 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Masterplan 2.0 Uni trifft City - Grundsatzbeschluss zur Querschnittsaufteilung Beratungsfolge Rat 23.03.2023 Entscheidung Bezirksvertretung Bonn 07.03.2023 Anhörung Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 15.03.2023 Empfehlung Ausschuss für Mobilität und Verkehr 14.03.2023 Empfehlung Begründung der Dringlichkeit: Aufgrund der im Zusammenhang mit der beantragten Förderung einzuhaltenden Fristen ist eine Beschlussfassung in den obengenannten Gremien zwingend erforderlich. Eine fristgerechte Eingabe der neuen Vorlage war aufgrund der Komplexität des Vorhabens, den zahlreichen Vorgaben aus dem Ratsbeschluss vom 09.02.2023 und der knapp bemessenen Zeit nicht möglich. Sofern eine Vorberatung dieser Vorlage in den Sitzungen der oben genannten Gremien nicht erfolgt, könnte eine Beschlussfassung frühestens in der Ratssitzung am 27.04.2023 erfolgen. Die bis zur Abgabefrist beim Fördermittelgeber verbleibende Zeit (bis Ende September 2023) wäre für die Erarbeitung der erforderlichen Leistungsphasen grundsätzlich nicht ausreichend. Dies würde voraussichtlich zu einem Verlust der Fördermittel für das Masterplan-Projekt Nr. 7, Uni trifft City, führen. Beschlussvorschlag Der Rat der Stadt Bonn beschließt die in Variante 2+ dargestellte Grundkonzeption zur zukünftigen Querschnittsaufteilung des Straßenzugs Wesselstraße / Am Hof / Rathausgasse. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Grundkonzeption ein Beteiligungsverfahren durchzuführen und auf Basis dessen die Vorentwurfsplanung zu entwickeln. Begründung Ausgangslage: Angesichts der zur Verfügung stehenden Zeit konnte entgegen der Beschlusslage keine detaillierte Vorplanung durchgeführt werden, stattdessen soll ein Beschluss auf Basis von Lageplänen getroffen werden. Aus Sicht der Verwaltung ist dies möglich, da mit dieser Vorlage zunächst die Grundzüge derSeite 1 von 29 Seite 2 Umgestaltung festzulegen sind, d.h. die Flächenaufteilungen und grundsätzlichen Nutzungen der einzelnen Bereiche. Eine vertiefende Entwurfsplanung wird nach Beschluss der Grundkonzeption und auf Basis der Ergebnisse der Bürger*innenbeteiligung erfolgen. In dieser Entwurfsplanung werden die endgültige Aufteilung des Straßenraums, die Gestaltung und insbesondere die Standorte von Bäumen (unter Berücksichtigung der unterirdischen Leitungen und notwendigen Abstandsflächen) festgelegt. Eine ausführliche Darstellung der Ausgangslage und der Beschlusslage sind unter der DS 222489 zu finden. Planungsziele Vor dem Hintergrund der übergeordneten Ziele der Stadt Bonn (Klimaschutz & Mobilitätswende, Klimaanpassung, Steigerung der Aufenthaltsqualität) wurden die folgenden Planungsziele erarbeitet: Verkehrliche Ziele • Qualitäten für den Fußverkehr erhöhen: neben ausreichend dimensionierten und barrierefrei nutzbaren Gehwegen sollen Begrünung und attraktive Aufenthaltsbereiche zu einem hohen Gehkomfort beitragen. • Querbarkeit verbessern: aufgrund der zentralen Lage soll das Queren für zu Fuß Gehende möglichst auf der gesamten Länge des Straßenzugs ermöglicht werden. Zusätzlich sollen gesicherte und barrierefreie Querungsmöglichkeiten geschaffen werden. • Qualitäten für den Radverkehr erhöhen: durch eine attraktive und sichere Radwegeinfrastruktur soll ebenso wie durch ein attraktives Umfeld und hochwertige Radabstellanlagen die Qualität im Radverkehr insgesamt erhöht werden. • Flüssigen Busverkehr ermöglichen: für die Fahrplanstabilität ist es wichtig den Busverkehr möglichst zuverlässig und ohne größere Verzögerungen (wie bspw. auf der Fahrbahn haltende Lieferfahrzeuge) durch den Straßenzug zum ZOB zu führen. • Lieferverkehre verträglich abwickeln: Lieferverkehre stellen die Ver- und Entsorgung der anliegenden Einzelhandelsgeschäfte, der Gastronomie und Dienstleistungsunternehmen sicher, gleichzeitig sind sie so abzuwickeln, dass sie die anderen Verkehrsteilnehmenden nicht beeinträchtigen. • Verkehrsberuhigung erreichen: durch Verkehrsberuhigung wird die Sicherheit der Verkehrsteilnehmenden erhöht (geringeres Unfallrisiko und -folgen), gleichzeitig werden Aufenthalts- und Umfeldqualitäten durch eine geringere Lärmbelastung und ein ruhigeres Verkehrsgeschehen gesteigert. Städtebauliche / gestalterische Ziele • Aufenthaltsbereiche schaffen: Aufenthaltsbereiche tragen zu einer Belebung des öffentlichen Raums bei, was wiederum zu positiven Sinneseindrücken der dort verkehrenden Menschen und einer Aufwertung des öffentlichen Raums und der Lagequalitäten führt. • Begrünung ausweiten: Verschattung und Entsiegelung von Flächen sind wichtige Bausteine zur Anpassung an die Folgen des KlimawandelsSeite 2 von 29 Seite 3 („Klimaresilienz“). Zudem wirkt sich ein begrüntes Umfeld deutlich positiv auf das Wohlbefinden der Menschen aus. • Gestalterische Verknüpfung zwischen Universität und Innenstadt schaffen: die historisch bedeutenden und identitätsstiftenden, stadtbildprägenden Räume Hofgarten, Universität sowie Innenstadt (insbes. mit Markt und Münsterplatz) gilt es stärker zu verbinden. • Hochwertigen Straßenraum bieten: aufgrund der hohen stadtbildprägenden Bedeutung des Raums soll ein attraktives und hochwertig gestaltetes Straßenbild entwickelt werden. Dies trägt auch dazu bei die Lagequalitäten (gerade für Einzelhandel und Gastronomie) aufzuwerten. Aufgrund der begrenzten Straßenraumbreiten von ca. 10 bis 16 m wird es nicht möglich sein, allen Zielen in Gänze zu entsprechen. Stattdessen werden Kompromisse notwendig sein. Daher hat die Verwaltung verschiedene Varianten erarbeitet, die jeweils unterschiedliche Prioritäten haben. Varianten der Umgestaltung Auf Basis der Beschlusslage wurden zwei Varianten (V2+ und V4) in Form von Lageplänen ausgearbeitet; diese sind in den Anlagen 1 und 2 dargestellt. • Die „Variante 2+“ ist durch breite Seitenräume und eine schmale Fahrgasse gekennzeichnet. In Richtung Zentralem Omnibusbahnhof werden die fließenden Verkehre im Mischverkehr bei Tempo 20 geführt, in Richtung Rhein ist nur der Radverkehr zugelassen und soll einen optisch abgetrennten Streifen erhalten. Gleichzeitig stehen in den Seitenräumen großzügige Flächen zur Verfügung, die insbesondere für breite Gehwege, Begrünung und Ladezonen, aber auch für Sitz- und Radabstellmöglichkeiten genutzt werden können. • Variante 4 kennzeichnet eine schmale Fahrgasse, einen separaten nicht benutzungspflichtigen Radweg im Zweirichtungverkehr und beidseitige Seitenräume. Damit steht dem Radverkehr eine eigene Spur in beide Fahrtrichtungen zur Verfügung, sodass die verbleibenden Kfz- und Busverkehre weitgehend getrennt vom Radverkehr geführt werden. Die Ausweisung eines benutzungspflichtigen Radwegs ist bei Tempo 30 und angesichts des geringen Verkehrsaufkommens nicht rechtssicher umsetzbar. Im Vergleich zur Variante 2+ ist der Flächenbedarf für den fließenden Verkehr in der Variante 4 größer, sodass hier in den Seitenräumen weniger Platz für die oben genannten Nutzungen und Angebote zur Verfügung steht. Überdies müssen Sicherheitstrennsteifen zwischen Fahrbahn und Zweirichtungsradweg auf ganzer Länge berücksichtigt werden. Hinweise zur Busverkehrsführung • Die Beschlusslage sieht eine Reduzierung des Busverkehrs auf dem Abschnitt vor. Es ist zu betonen, dass eine Anbindung der Innenstadt über die Haltestelle Markt wichtig für die Erreichbarkeit der Innestadt ist, wenn auch in einer im Vergleich zu heute reduzierten Form. • Dafür wird ein separates Konzept zur Neugestaltung des Busliniennetzes erarbeitet. Mit einer Umgestaltung des Busnetzes können längere Fahrtzeiten und Linienwege und der Bedarf nach mehr Fahrzeugen einhergehen. Dies kann für die Stadt Bonn Kostensteigerungen und für die Fahrgäste Umstellungen oderSeite 3 von 29 Seite 4 zusätzliche Umsteigevorgängen bedeuten. • Die mögliche Verlegung von Buslinien macht bauliche oder verkehrsrechtliche Veränderungen einzelner Straßenzüge notwendig. Hierzu sind umfangreiche Untersuchungen notwendig. Aufgrund der Komplexität des Vorhabens kann daher noch keine Zeitschiene zur Reduzierung des Busverkehrs benannt werden. Siehe dazu auch Stellungnahmen der Stadtwerke Bonn in Anlage 4. Hinweise zur Verkehrsführung • Vertreter:innen des Radentscheids und des ADFCs fordern angesichts des hohen Busverkehrsaufkommens eine seperate Führung des Radverkehrs. Allerdings sind bei Tempo 20 die Geschwindigkeitsunterschiede zwischen Bus- und Radverkehr nicht mehr so hoch und daher der Bedarf an den Radverkehr gefährdenden Überholvorgängen reduziert. Hinzu kommt, dass der Rat der Stadt Bonn eine deutliche Reduzierung des Busverkehrs in diesem Abschnitt beschloßen hat. Daher ist aus Sicht der Verwaltung die Radverkehrsführung der Variante 2+ auch für den Radverkehr tragbar. Demgegenüber würde die V4 – gerade bei reduziertem Busverkehrsaufkommen – in diesem stadtbildprägenden Raum eine tendenziell überdimensionierte Verkehrsanlage schaffen. Hinweise zu den Lageplänen: • Die Beschlusslage sieht eine ebene Fläche ohne Kanten vor. Dies kann in weiten Teilen erfüllt werden. Kleinere Aufkantungen können zum Beispiel zur Wasserableitung oder als Leitelement der Barrierefreiheit erforderlich werden. In der Wesselstraße ist zudem eine Pflasterung über die ganze Breite des Straßenzugs vorgesehen, um optisch die Fußgängerzone zu unterstützen (je nach Schwerverkehrsaufkommen in der Wesselstraße kann eine Asphaltdecke erforderlich sein). Im Bereich der Haltestelle Bischofsplatz wird jedoch in beiden Varianten ein Bord zur Abtrennung zwischen Fahrgasse und Radverkehrsanlage empfohlen. Damit kann ein Überholen der haltenden Busse über die Radverkehrsanlagen unterbunden und so der Radverkehr sicherer geführt werden. In Variante 4 ist zu dem eine Abtrennung des Radstreifens von der Fahrgasse erforderlich, um das Befahren und Parken durch den Kfz- Verkehr zu vermeiden. • Im gesamten Untersuchungsgebiet können kleinere Aufkantungen zum Beispiel zur Wasserableitung oder als Leitelement der Barrierefreiheit erforderlich werden. • In den Beschlüssen zum Projekt wird ein möglichst geschlossenes Kronendach als Ziel formuliert. Eine derart dichte Bepflanzung ist, wie in den Lageplänen zu erkennen, allein aus Platzgründen kaum möglich. Zudem steht dieses Ziel in Konkurrenz mit den Anforderungen der unterirdischen Leitungen und denen des Denkmalschutzes (Sichtbeziehungen auf Denkmäler müssen gewährleistet werden). Dennoch wurden die Lagepläne mit dem Ziel erstellt, möglichst viele Bäume und Begrünung in den Straßenzug zu integrieren. • Die Gestaltung des Kreuzungsbereiches am Martinsplatz ist primär abhängig von dem zukünftigen Kfz- und insbesondere dem Busverkehrsaufkommen, aber auch von der zukünftigen Bedeutung der Wesselstraße im Radverkehrsnetz (siehe ZOB-Planung). Daher kann zu diesem Zeitpunkt noch keine finale Aussage zur Gestaltung getroffenSeite 4 von 29 Seite 5 werden. • Für die Gestaltung des Bischofsplatzes und des Platzbereiches gegenüber dem Martinsplatz wurden die in Anlage 3 dargestellten Ansprüche formuliert. Auf dieser Basis soll ein Planungsbüro Nutzungs- und Gestaltungskonzepte für diese Bereiche erstellen und in die Gesamtplanung integrieren. Kurzbewertung V2+ • Klimaneutralität bis 2035 & Mobilitätswende: geringerer Beitrag, da durch die Mischverkehrsführung des Radverkehrs im Vergleich zum anderen Radweg im Zweirichtungsverkehr eine weniger einladende Radinfrastruktur geschaffen wird. (Dies gilt nur bei gleichbleibendem Busverkehrsaufkommen.) • Stärkung der Klimaresilienz: höherer Beitrag durch die größeren Möglichkeiten, Begrünung in den Straßenzug zu integrieren. • Aufwertung öffentlicher Räume und Erhöhung der Aufenthaltsqualität: größerer Beitrag, da durch die breiteren Seitenräume größere Kapazitäten entstehen, Stadtmobiliar oder Begrünung in den Straßenzug zu integrieren. Kurzbewertung V4 • Klimaneutralität bis 2035 & Mobilitätswende: größerer Beitrag durch die attraktive Radverkehrsführung. • Stärkung der Klimaresilienz: geringerer Beitrag durch die eingeschränkten Möglichkeiten, den Straßenzug zu begrünen. • Aufwertung öffentlicher Räume und Erhöhung der Aufenthaltsqualität: geringerer Beitrag, da aufgrund der höheren Flächeninanspruchnahme durch den fließenden Verkehr (Kfz- und Radverkehr) weniger Flächen in den Seitenbereichen zur Verfügung stehen. Fazit Die Variante 2+ weist deutliche Vorzüge hinsichtlich der städtebaulichen Qualität und des Beitrags zur Klimaanpassung auf. Variante 4 hingegen trägt durch die Trennung von Kfz-/Busverkehr und Radverkehr stärker zu den Zielen der Mobilitätswende bei und entspricht den Zielen des Radentscheid. Vor dem Hintergrund der obigen Argumentation bzgl. der Radverkehrsführung und der Beschlusslage, die in Richtung eines Shared Space und einer möglichst starken Begrünung argumentiert, empfiehlt die Verwaltung die Variante 2+: Sie kommt den in den Beschlüssen formulierten Zielen am nächsten. Zudem besteht mit dieser Straßenraumaufteilung eine bessere Möglichkeit, zukünftig einen weitgehend Kfz-freien/-armen und durch Aufenthaltsqualität geprägten Verkehrsraum auf diesem Straßenzug zu schaffen. Anlage/n 3 Gestaltungshinweise (öffentlich) 4 Stellungnahme der SWB (öffentlich) 5 Variante - V2+ (öffentlich)Seite 5 von 29 Seite 6 6 Variante - V4 (öffentlich)Seite 6 von 29 1. Planungsraum 2. Umgestaltung a. Grundlegende Gestaltungselemente b. Variante 2+ c. Variante 4 d. Platzbereiche 1 Anlage Februar 2023 61 - Stadtplanungsamt Uni trifft CitySeite 7 von 29 2 1 Plangebiet Februar 2023 61 - Stadtplanungsamt Legende Plangebiet IdeenteilSeite 8 von 29 1. Planungsraum 2. Umgestaltung a. Grundlegende Gestaltungselemente b. Variante 2+ c. Variante 4 d. Platzbereiche 3 Übersicht Februar 2023 61 - Stadtplanungsamt Uni trifft CitySeite 9 von 29 4 3 Gestaltung September 2022 61 - Stadtplanungsamt Schematische Darstellung Multifunktionsstreifen: kann je nach Bedarf schmaler ausfallen, dadurch kann der Gehweg breiter werden. Multifunktionsstreifen: kann je nach Bedarf schmaler ausfallen, dadurch kann der Gehweg breiter werden.Seite 10 von 29 Seitenbereiche • großformatige Platten (ca. 40x40 cm oder größer) • Vorbereich Universität: ggf. gesonderte Gestaltung zur Betonung der Schlosses (Aufgabe für Büro Ideen/ Konzept zu entwickeln, Balance zwischen Gestaltung und Barrierefreiheit) • graue oder beige/gelbliche Natursteinplatten oder entsprechende Betonsteinplatten als günstigere Alternative • Anders farbiges Pflaster für Ladezonen (kleiner als Gehwegplatten) Fahrgasse • Kein Schwarzasphalt, grauer Asphalt • Radspur in Gegenrichtung (V2+): Asphalt mit farblicher Hervorhebung; in jedem Fall unterstreichen kleine Fahrradsymbole die Radverkehrsführung • Zweirichtungsradweg (V4): grauer Asphalt (ggf. etwas dunkler als Fahrgasse), kleine Fahrradsymbole verdeutlichen die Radverkehrsanlage. V4: Trennstreifen zw. Fahrgasse und anderem Radweg • Gestaltung ist im Rahmen der weiteren Planung zu eruiieren. Sonstiges • Farbgebung der Seitenräume mit Gestaltung der Fußgängerzone abzustimmen (Gestaltungstrennfugen zu Rheinuferpromenade / Rheingasse erforderlich) • Betonung der Achsen: • Rheinuferpromenade – Rheingasse – Rathausgasse – Am Hof – Wesselstraße • Alter Zoll – Regina-Pacis-Weg – Stockenstraße – Bischofsplatz – Markt • Gem. Gestaltungshandbuch Stadt zum Rhein: • objekthafte Rasenelemente mit breiten Sitzrändern aus Beton als großmaßstäbliches Platzmobiliar • Bänderung auf Achse Alter Zoll – Stockentor – Markt 2 Gestaltung der Oberflächen 5Februar 2023 61 - StadtplanungsamtSeite 11 von 29 1. Planungsraum 2. Umgestaltung a. Grundlegende Gestaltungselemente b. Variante 2+ c. Variante 4 d. Platzbereiche 6 Übersicht Februar 2023 61 - Stadtplanungsamt Uni trifft CitySeite 12 von 29 7September 2022 61 - Stadtplanungsamt V2+ Verkehrs- führung Variante 2+: VerkehrsführungSeite 13 von 29 8September 2022 61 - Stadtplanungsamt Variante 2+: Musterquerschnitt Am Hof V2+ Muster- querschnittSeite 14 von 29 1. Planungsraum 2. Umgestaltung a. Grundlegende Gestaltungselemente b. Variante 2+ c. Variante 4 d. Platzbereiche 9 Übersicht Februar 2023 61 - Stadtplanungsamt Uni trifft CitySeite 15 von 29 Februar 2023 61 - Stadtplanungsamt 10 Variante 4: Verkehrsführung V4 Verkehrs- führungSeite 16 von 29 11Februar 2023 61 - Stadtplanungsamt Variante 4: Musterquerschnitt Am Hof V4 Muster- querschnittSeite 17 von 29 1. Planungsraum & -ziele 2. Umgestaltung a. Grundlegende Gestaltungselemente b. Variante 2+ c. Variante 4 d. Platzbereiche 12 Übersicht Februar 2023 61 - Stadtplanungsamt Uni trifft CitySeite 18 von 29 13Februar 2023 61 - Stadtplanungsamt PlatzbereicheSeite 19 von 29 14 3 Abschnitt Stocken- straße • Zukünftig sollte der Bereich folgende Eigenschaften aufweisen – Barrierefreie Bewegungsfläche für den Fußverkehr – Begrünung – Aufenthaltsbereiche / Außengastronomie – Fahrradabstellanlagen – Anfahrbarkeit TG – Befreiung vom Kfz-Verkehr und ruhenden Kfz-Verkehr, Einrichtung Fußgängerzone – Befahrbarkeit des Lieferverkehr aus Richtung Markt – Befahrbarkeit für Radverkehr in beide Richtungen – Integration der Bänderung zum Rhein – Einheitliche Materialzusammengehörigkeit der Bodenbeläge und Ausstattungselemente auf der Achse Markt / Bischofsplatz / Stockenstraße / Alter Zoll Februar 2023 61 - StadtplanungsamtSeite 20 von 29 Stellungnahmen der Stadtwerke Bonn – Uni trifft City Anfang 2023 Stellungnahmen der Stadtwerke Bonn Einschätzung der Stadtwerke Bonn zu den Auswirkungen auf den ÖPNV (DS 222489-01 AA): Stellungnahme der SWB (07.02.2023): Der innerstädtische Straßenzug Wesselstraße/Am Hof/Rathausgasse zählt zu den wichtigsten Verkehrsachsen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) im Bonner Stadtgebiet. Hier verkehren 20 Buslinien mit täglich mehr als 920 Fahrten. Störungen in diesem Bereich können sich auf das gesamte Liniennetz auswirken. Die Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH (SWBV) begrüßt die geplante Aufwertung dieses wichtigen urbanen Teilraums, welche zur Attraktivität der Beethovenstadt Bonn beiträgt und hierbei Innenstadt und Universität zusammenwachsen lässt. Aufgrund des hohen Stellenwerts der Achse Rathausgasse/Am Hof/Am Neutor für den ÖPNV ist es umso wichtiger, ein ungehindertes Passieren der Linienbusse zu gewährleisten, gleichzeitig aber auch die anderen Verkehrsteilnehmer nicht zu benachteiligen. Die zu Grunde liegenden Planvarianten verfolgen unterschiedliche Ansätze in der Gestaltung des Verkehrsraums, haben aber in beiden Fällen unmittelbaren Einfluss auf den Linienverkehr, da sich der Straßenquerschnitt deutlich verändert. Nachdem die Bussonderspur in den vergangenen Jahren zu Gunsten des Radverkehrs aufgegeben wurde sind durch die vorgesehene Verengung der Fahrbahn bei gleichzeitiger Reduzierung der zulässigen Geschwindigkeit Fahrzeitverluste zu erwarten – dies haben auch die Erfahrungen in anderen Bereichen des Stadtgebiets gezeigt, wodurch eine Anpassung der Fahrzeiten erforderlich und damit einhergehend in Teilen auch ein erhöhter Fahrzeug- und Personalbedarf generiert wurde. Auch aufgrund der zahlreichen neuen Tempo 30 Bereiche im Stadtgebiet werden hier voraussichtlich weitere Anpassungen notwendig. Die Neugestaltung von Tannenbusch Mitte bei gleichzeitiger Einführung eines kurzen Tempo 20 Abschnitts beispielsweise hat für die dort verkehrenden Linien zu Fahrzeitverlängerungen von bis zu 24 Sekunden je Richtung und Fahrt geführt. Eine Umwandlung in eine Fußgängerzone, auch wenn hiervon nur ein Teilbereich betroffen wäre, hätte deutliche Auswirkungen auf den gesamten Linienbetrieb und würde eine völlig neue Gefahrensituation schaffen. Bisher erfolgt die Querung des Straßenzugs für Fußgänger kontrolliert in drei Teilbereichen – dank der Beschleunigung der Ampelanlagen für den ÖPNV lassen sich hier zusätzliche Standzeiten reduzieren. Querende Fußgänger auf der gesamten Strecke würden hier zu zusätzlichen „Störhalten“ führen. Im Linienverkehr kommt es aufgrund von Lieferverkehr und Falschparkern immer wieder zu Störhalten – insofern ist eine ausreichende Fahrbahnbreite, welche die Möglichkeit zum Ausweichen bietet, unerlässlich. Die Variante 2+ bietet hier gegenüber Variante 4 etwas mehr Spielraum, allerdings auch nur in begrenztem Maße. Durch die eigene Trassierung des Radverkehrs in Variante 4 sind hier wesentliche Vorteile für den Linienverkehr zu erwarten, da - bei ordnungsgemäßer Benutzung durch Radfahrende - Konflikte zwischen Rad- und Busverkehr vermieden werden können. Allerdings könnte es beim Ausfädeln von der Radspur auf die Spur des IV vor dem Bereich der „Münsterkreuzung“ zu Gefahrensituationen kommen. Diese müsste so gestaltet werden, dass der Radfahrer sicher die IV Spur befahren kann, der Linienverkehr hierdurch aber nicht ausgebremst wird. Auch daher ist es wichtig, dass sämtliche Ampelanlagen in diesem Bereich mit einer ÖPNV-Beschleunigung ausgestattet werden. Querungen in Form von Zebrastreifen würden den Linienverkehr zusätzlich ausbremsen und sollten daher vermieden werden. Änderungen im Bus-Liniennetz, welche das Ziel haben die Achse Rathausgasse/Am Hof/Am Neutor zu entlasten, sind aufgrund mangelnder Alternativrouten im innerstädtischen Bereich nur bedingt möglich und würden kaum zu einer wesentlichen Reduzierung des Linienverkehrs in diesem Bereich beitragen. So ist z. B. die Oxfordstraße durch die Neugestaltung des Radverkehrs ohne Spur für den ÖPNV umgewidmet und dadurch besonders stauanfällig. Auch ein Befahren der Stadt- undSeite 21 von 29 Stellungnahmen der Stadtwerke Bonn – Uni trifft City Anfang 2023 Straßenbahngleise ist durch das geplante Stadtbahnkonzept nicht möglich, da hier die Betriebsqualität nicht mehr gegeben wäre. Eine alternative Linienführung über Rabinstraße oder Thomas-Mann-Straße wäre zudem nicht mit der geplanten Neugestaltung des Zentralen Omnibusbahnhofs (ZOB) vereinbar, da bislang der Großteil der Linien den ZOB über den Kaiserplatz anfährt. Aufgrund der Geometrie des Platzes würde bei einer alternativen Gestaltung mit mehr Haltestellen, die aus Richtung Norden anfahrbar wären, die Gesamtkapazität sinken und damit schon den heutigen Verkehr nicht mehr aufnehmen können, geschweige denn freie Positionen für zukünftige Angebotsverbesserungen bieten. Die zweite Alternativroute über Adenauerallee und Am Hofgarten zum Kaiserplatz führt zu weiteren Schleifenfahrten und damit Fahrzeitverlängerungen in der Innenstadt und ist auf Grund der Durchfahrtsituation am Koblenzer Tor, der geplanten Nord-Süd-Radachse sowie der teils sehr begrenzten Verkehrsräume in der Straße Am Hofgarten nicht unkritisch. Darüber hinaus zählt die Haltestelle Markt mit täglich mehr als 3500 Fahrgästen zu den am stärksten frequentierten Haltestellen im Liniennetz – eine Reduzierung des Fahrplanangebots in diesem Bereich würde den Fahrtwünschen der Fahrgäste nicht gerecht werden. Auch durch eine Umwandlung des Liniennetzes mit mehr Tangentiallinien würde die Attraktivität des Linienangebots insgesamt sinken, da der Großteil der Fahrgäste die Innenstadt als Start- und Zielpunkt hat und hierzu auf die im dichten Takt verkehrenden Durchmesserlinien zurückgreift. Der ZOB nimmt hier eine besondere Rolle ein, da er, anders als in vielen Städten, im Herzen der Innenstadt liegt und deshalb Start, Ziel und Umstiegspunkt für zahlreiche Fahrgäste aus Bonn, dem Rhein-Sieg-Kreis und darüber hinaus ist. Praktisch jeder Bonner Stadtteil lässt sich mit nur einem einmaligen Umstieg am ZOB erreichen. Die Anfahrbarkeit der Wesselstraße stellt für den Linienverkehr eine wichtige Alternativroute dar und sollte daher, wie in den Planungen dargestellt, weiterhin möglich sein. Auch bei einer Neugestaltung des Zentralen Omnibusbahnhofs (ZOB) ist eine Zufahrt über den Kaiserplatz für den Regelverkehr weiterhin die favorisierte Variante. Die Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH (SWBV) freut sich auf eine neue Verkehrsgestaltung, welche den Zielen der Verkehrswende gerecht wird und zur Attraktivität des ÖPNV beiträgt. Gerne steht die SWBV im weiteren Planungsprozess als Ansprechpartner zur Verfügung. Ergänzende Stellungnahme Ergänzend zur Stellungnahme vom 07.02.2023 weisen die Stadtwerke aufgrund der weiteren Diskussionen und Entscheidungen zur Querschnittsaufteilung im Straßenzug Rathausgasse – Am Hof – Am Neutor auf folgende Aspekte hin: Laut Personenbeförderungsgesetz müssen Haltestellen barrierefrei gestaltet werden. Die Bushaltestelle „Markt“ ist daher mit einem mindestens 18 cm hohen Bord zu versehen, was dem Beschluss einer „ebenen Fläche“ widerspricht. Eine Geschwindigkeitsreduzierung über die bereits erfolgte Absenkung auf 30 km/h hinaus ist insbesondere im Zulauf auf den Bonner Hauptbahnhof als wichtigem Umsteigeknoten kritisch, da dadurch Anschlüsse mindestens gefährdet und damit die Attraktivität des ÖPNV als wichtiger Teil des Umweltverbundes sinkt. Da außerhalb der Öffnungszeiten des Einzelhandels das Fußgängeraufkommen gering ist, wird eine solche Maßnahme den Fahrgästen der Busse kaum vermittelbar sein. Eine Umgestaltung des Busnetzes mit längeren Routen zum Hauptbahnhof oder Umwandlung von Durchmesserlinien zu Tangentiallinien bringt neben höheren Kosten für die Stadt Bonn auch große Nachteile für die Fahrgäste des öffentlichen Verkehrs mit sich. Fahrzeiten verlängern sich und in vielen Fällen werden mehr Umstiege erforderlich, um das gewünschteSeite 22 von 29 Stellungnahmen der Stadtwerke Bonn – Uni trifft City Anfang 2023 Ziel zu erreichen. Gerade notwendige Umsteigevorgänge sind aber ein bedeutendes Kriterium für Menschen sich gegen den ÖPNV zu entscheiden.Seite 23 von 29 Seite 24 von 29 Seite 25 von 29 Seite 26 von 29 Seite 27 von 29 Seite 28 von 29 Seite 29 von 29
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