222489-05 AA · Änderungsantrag
Masterplan 2.0 Uni trifft City - Grundsatzbeschluss zur Querschnittsaufteilung Antrag zur Vorlage 222489
Kerndaten
- Nummer
- 222489-05 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 09.02.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Änderungsantrag öffentlich 222489-05 AA Antragsteller/in: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Dr. Annette Standop Dr. Daniel Rutte SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Angelika Esch DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Dr. Michael Faber Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Friederike Martin Masterplan 2.0 Uni trifft City - Grundsatzbeschluss zur Querschnittsaufteilung Antrag zur Vorlage 222489 Beratungsfolge Rat 09.02.2023 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags Die Verwaltung wird gebeten, die Ausführungsplanung unter den folgenden Maßgaben, die in den Punkten 1.- 5. dem Beschluss der BV Bonn entsprechen, zu erstellen: 1. Es wird eine ebene Fläche geschaffen, die keine Barrieren und Kanten enthält. Wo notwendig, werden bodengleiche taktile Leitsysteme vorgesehen (bspw. für sehbehinderte Menschen). 2. Der städtebauliche Aspekt und die Erhöhung der Aufenthaltsqualität nehmen bei der Planung wesentliche Rollen ein. Eine größtmögliche Anzahl an Baumpflanzungen ist vorzusehen. Ziel soll ein möglichst geschlossenes Kronendach sein. 3. Es wird insgesamt ein homogenes Gesamtbild umgesetzt. Die einzelnen Verkehrsflächen (motorisierter Verkehr, Radverkehr, Fußgängerbereich) können mit unterschiedlichen Oberflächen gestaltet werden, sie bleiben jedoch farblich aufeinander abgestimmt (angelehnt an die Koblenzer Straße in der Innenstadt von Bad Godesberg). Auf gesondert gestaltete weitere Flächen (bspw. farblich/materiell abgehobene Multifunktionsflächen) soll verzichtet werden. 4. Es wird eine Geschwindigkeitsreduzierung des motorisierten Verkehrs umgesetzt, die dem Radverkehr zuträglich ist und die objektive Sicherheit sowie das Sicherheitsempfinden fördert. Zur Durchsetzung der Geschwindigkeitsreduzierung sind entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. 5. Sobald wie möglich/mittelfristig, wird das Liniennetz der Busse mit dem Ziel geändert, die Achse Rathausgasse/Am Hof/Am Neutor stark zu entlasten. Die Umplanung einzelner Linien kann beispielsweise durch eine alternative Führung zum Hauptbahnhof oder durch eine Umwandlung zu Tangentiallinien umgesetzt werden. 6. Das Ziel ist ein sicherer „shared space“ aller verbliebenenSeite 1 von 2 Seite 2 Verkehrsteilnehmer*innen. Solange die deutliche Reduzierung des Busverkehrs und des MIVs abseits der Tiefgaragen-Ausfahrt nicht erreicht werden kann, ist besonderes Augenmerk auf die Sicherheit der Kernfußgängerbereiche zu legen, ggf. auch mit provisorischen Sicherungen (Klebebord o.Ä.). 7. Bezüglich der Führung des Radverkehrs erstellt die Verwaltung auf der oben genannten Grundlage kurzfristig eine Vorplanung für die Varianten 2+ und 4. Zudem erstellt sie in Abstimmung mit den Stadtwerken eine Einschätzung, in welchem Zeithorizont die Achse Rathausgasse/Am Hof/Am Neutor deutlich vom Busverkehr entlastet werden kann. Auf Grundlage dieser Zusatzinformationen soll dann über die Teilfrage Radverkehrsführung in der Ratssitzung im März entschieden werden. 8. Zu dem Vorhaben werden von der Verwaltung betroffene Akteuren, Vereine und Interessensgruppen Stellungnahmen eingeholt. 9. Die Anlieferung der Geschäfte wird sichergestellt. Begründung Erfolgt mündlich. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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