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222488-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Stellungnahme der Verwaltung zur fristlosen Entlassung der Vorständin von bonnorange AöR und den damit verbundenen Kosten

Nummer
222488-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
27.01.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 02.03.2023 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 222488 Bürgerantrag: Stellungnahme der Verwaltung zur fristlosen Entlassung der Vorständin von bonnorange AöR und den damit verbundenen Kosten

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
222488-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Stellungnahme der Verwaltung zur fristlosen
Entlassung der Vorständin von bonnorange AöR
und den damit verbundenen Kosten
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
08.02.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die bonnorange AöR teilt zum Antrag Folgendes mit:
Im Zusammenhang mit den gegenüber der Vorständin ausgesprochenen
fristlosen Kündigungen sind aktuell zivilrechtliche Gerichtsverfahren anhängig.
Allerdings kann die bonnorange AöR zu dem laufenden Berufungsverfahren vor
dem OLG Köln sowie zu anhängigen Zivilklagen vor dem LG Bonn zum jetzigen
Zeitpunkt keine weiteren Informationen veröffentlichen.
Die Klage von Frau Hülter vor dem Verwaltungsgericht Köln, in der sie sich
gegen die Wirksamkeit ihrer Abberufung gewendet hat, wurde mit Urteil vom
13.10.2022 abgewiesen. Es ist mittlerweile rechtskräftig. Die gemäß
Kostenfestsetzungsbeschluss festgelegten Kosten trägt die Vorständin.
Die Durchführung der Verfahren erfolgt aus Kostengründen im Interesse der
Rechte der Bürger*innen der Bundesstadt Bonn, da die Kündigungen aus
Unternehmenssicht begründet sind.
Sowohl Gerichtsgebühren als auch anwaltliche Kosten für die laufenden
Verfahren werden, sollte die bonnorange seine Rechtsauffassung ganz oder
teilweise nicht durchsetzen können, nicht in die gegenwärtigen und künftigen
Gebühren einfließen bzw. den Gebührenzahler*in belasten.
Zusätzliche Personalkosten auf Vorstandsebene gab es seit dem Ausscheiden
von Frau Hülter nicht.
Im Interesse aller Beteiligten bittet die bonnorange AöR um Verständnis, dass
zum jetzigen Zeitpunkt keine weiteren Information nach außen gegeben werden
können, um den Erfolg der laufenden Verfahren nicht zu gefährden.
Daher wird empfohlen den Bürgerantrag abzulehnen.Seite 1 von 2
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Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 09:21 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de