222488-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Stellungnahme der Verwaltung zur fristlosen Entlassung der Vorständin von bonnorange AöR und den damit verbundenen Kosten
Kerndaten
- Nummer
- 222488-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 27.01.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (1.922 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 222488-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Stellungnahme der Verwaltung zur fristlosen Entlassung der Vorständin von bonnorange AöR und den damit verbundenen Kosten Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 08.02.2023 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die bonnorange AöR teilt zum Antrag Folgendes mit: Im Zusammenhang mit den gegenüber der Vorständin ausgesprochenen fristlosen Kündigungen sind aktuell zivilrechtliche Gerichtsverfahren anhängig. Allerdings kann die bonnorange AöR zu dem laufenden Berufungsverfahren vor dem OLG Köln sowie zu anhängigen Zivilklagen vor dem LG Bonn zum jetzigen Zeitpunkt keine weiteren Informationen veröffentlichen. Die Klage von Frau Hülter vor dem Verwaltungsgericht Köln, in der sie sich gegen die Wirksamkeit ihrer Abberufung gewendet hat, wurde mit Urteil vom 13.10.2022 abgewiesen. Es ist mittlerweile rechtskräftig. Die gemäß Kostenfestsetzungsbeschluss festgelegten Kosten trägt die Vorständin. Die Durchführung der Verfahren erfolgt aus Kostengründen im Interesse der Rechte der Bürger*innen der Bundesstadt Bonn, da die Kündigungen aus Unternehmenssicht begründet sind. Sowohl Gerichtsgebühren als auch anwaltliche Kosten für die laufenden Verfahren werden, sollte die bonnorange seine Rechtsauffassung ganz oder teilweise nicht durchsetzen können, nicht in die gegenwärtigen und künftigen Gebühren einfließen bzw. den Gebührenzahler*in belasten. Zusätzliche Personalkosten auf Vorstandsebene gab es seit dem Ausscheiden von Frau Hülter nicht. Im Interesse aller Beteiligten bittet die bonnorange AöR um Verständnis, dass zum jetzigen Zeitpunkt keine weiteren Information nach außen gegeben werden können, um den Erfolg der laufenden Verfahren nicht zu gefährden. Daher wird empfohlen den Bürgerantrag abzulehnen.Seite 1 von 2 Seite 2 Anlage/n KeineSeite 2 von 2
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 04:06 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de