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222482-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Ganzjahresrutsche Hardtbergbad

Nummer
222482-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
12.01.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Sportausschusses 26.01.2023 Kenntnisnahme
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg 24.01.2023 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 58 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 222482 CDU/FDP-Antrag: Ganzjahresrutsche Hardtbergbad

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
222482-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
52 Sport- und Bäderamt
Dezernat:
Dez. IV
Ganzjahresrutsche Hardtbergbad
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Hardtberg 24.01.2023 Kenntnisnahme
Sportausschuss 26.01.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die zu erwartenden Fördermittel des Bundes für die Sanierung des
Hardtbergbad in Höhe von 6 Millionen Euro dienen der Refinanzierung des
Aufwandes und stellen keine zusätzlichen Mittel dar, über die im Sinne des
Antrages verfügt werden könnte.
Bereits in der Beschlussvorlage über den Rahmenplan zur Neuordnung der
Bonner Bäderlandschaft (DS 200671) wurde ausgeführt, dass sich der Aufwand
für die im Rahmenplan dargestellten Bäderinfrastrukturmaßnahmen
voraussichtlich durch Fördermittel, steuerliche Effekte und weitere
Refinanzierungsmöglichkeiten reduzieren lasse. Entsprechend sind im
Haushalt auf der Einnahmeseite Beträge in Höhe von insgesamt 20 Mio. EUR
in den Jahren 2023 bis 2027 veranschlagt worden. Durch die
Bundesfördermittel lassen sich nunmehr ein Teil dieser veranschlagten Beträge
realisieren.
Außerdem wird nach dem Bundesprogramm die umfassende bauliche
Sanierung und Modernisierung der fördergegenständlichen Einrichtungen, die
in besonderer Weise zum Klimaschutz beitragen und nur geringe
Ressourcenverbräuche erfordern, gefördert. Aus diesem Grund hatte die
Verwaltung den Förderantrag auf die Module 1 und 2 begrenzt. Das Modul 7,
welches die Errichtung einer Ganzjahresrutsche zum Inhalt hat, erfüllt die
Kriterien des Förderprogramms nicht.
Wenn das Modul 7 realisiert werden soll, müssten hierfür zusätzliche Mittel in
den Haushalt bzw. die mittelfristige Finanzplanung eingestellt werden. Dies gilt
im Übrigen auch für die bereits von der Bezirksvertretung Hardtberg am
30.08.22 beschlossenen Module 4 bis 6.
Anlage/n
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