222482-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Ganzjahresrutsche Hardtbergbad
Kerndaten
- Nummer
- 222482-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 12.01.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Sportausschusses Kenntnisnahme
- Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 222482-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 52 Sport- und Bäderamt Dezernat: Dez. IV Ganzjahresrutsche Hardtbergbad Beratungsfolge Bezirksvertretung Hardtberg 24.01.2023 Kenntnisnahme Sportausschuss 26.01.2023 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die zu erwartenden Fördermittel des Bundes für die Sanierung des Hardtbergbad in Höhe von 6 Millionen Euro dienen der Refinanzierung des Aufwandes und stellen keine zusätzlichen Mittel dar, über die im Sinne des Antrages verfügt werden könnte. Bereits in der Beschlussvorlage über den Rahmenplan zur Neuordnung der Bonner Bäderlandschaft (DS 200671) wurde ausgeführt, dass sich der Aufwand für die im Rahmenplan dargestellten Bäderinfrastrukturmaßnahmen voraussichtlich durch Fördermittel, steuerliche Effekte und weitere Refinanzierungsmöglichkeiten reduzieren lasse. Entsprechend sind im Haushalt auf der Einnahmeseite Beträge in Höhe von insgesamt 20 Mio. EUR in den Jahren 2023 bis 2027 veranschlagt worden. Durch die Bundesfördermittel lassen sich nunmehr ein Teil dieser veranschlagten Beträge realisieren. Außerdem wird nach dem Bundesprogramm die umfassende bauliche Sanierung und Modernisierung der fördergegenständlichen Einrichtungen, die in besonderer Weise zum Klimaschutz beitragen und nur geringe Ressourcenverbräuche erfordern, gefördert. Aus diesem Grund hatte die Verwaltung den Förderantrag auf die Module 1 und 2 begrenzt. Das Modul 7, welches die Errichtung einer Ganzjahresrutsche zum Inhalt hat, erfüllt die Kriterien des Förderprogramms nicht. Wenn das Modul 7 realisiert werden soll, müssten hierfür zusätzliche Mittel in den Haushalt bzw. die mittelfristige Finanzplanung eingestellt werden. Dies gilt im Übrigen auch für die bereits von der Bezirksvertretung Hardtberg am 30.08.22 beschlossenen Module 4 bis 6. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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