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222481 · Mitteilungsvorlage

Projektauswahl im Bundesprogramm SJK 2022; Hardtbergbad

Nummer
222481
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
23.12.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Sportausschusses 26.01.2023 Kenntnisnahme
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg 24.01.2023 Kenntnisnahme
  3. Sitzung des Rates 09.02.2023 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
222481
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
52 Sport- und Bäderamt
Dezernat:
Dez. IV
Projektauswahl im Bundesprogramm SJK 2022;
Hardtbergbad
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Hardtberg 24.01.2023 Kenntnisnahme
Sportausschuss 26.01.2023 Kenntnisnahme
Rat 09.02.2023 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Der Rat der Stadt Bonn hatte mit Beschluss vom 22.09.2022 die Verwaltung
beauftragt, für die Maßnahme „Sanierung des Hardtbergbades, Module 1 und
2“ Fördermittel aus dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler
Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ zu beantragen (DS
221846 ). Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundstages hat in seiner
Sitzung am 14.12.2022 das Projekt für eine Förderung in Höhe von 6.000.000
Euro ausgewählt. Der Förderzeitraum erstreckt sich grundsätzlich auf die Jahre
2023 bis 2027.
Auf das Bundesprogramm konnten sich deutschlandweit Städte und
Gemeinden beim Bund um Fördermittel für eine klimagerechte und barrierefreie
Sanierung ihrer Sportstätten, Schwimmbäder sowie Jugend- und
Kultureinrichtungen bewerben. Mit den Mitteln aus dem Bundesprogramm
sollen vor allem überjährige Projekte der Kommunen mit besonderer regionaler
oder überregionaler Bedeutung und mit hoher Qualität im Hinblick auf ihre
energetischen Wirkungen und Anpassungsleistungen an die Folgen der
Klimakrise gefördert werden. Die zu fördernden Projekte müssen eine
besondere Bedeutung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und für die
soziale Integration in der Kommune haben. Sie müssen den energetischen
Anforderungen mit dem Ziel der deutlichen Absenkung von
Treibhausgasemissionen genügen.
Fast 750 Kommunen mit insgesamt 995 Projektskizzen haben ihr Interesse an
einer Förderung von investiven Projekten bekundet. Insgesamt 148 Projekte
sind zur Förderung ausgewählt worden. Die Stadt Bonn hatte eine
Projektskizze für die Module 1 und 2 im Umfang von 25 Millionen Euro
eingereicht und wird nun mit sechs Millionen Euro gefördert. Dabei handelt es
sich um den höchstmöglichen Förderbetrag.
Zu Beginn des Jahres 2023 wird die Verwaltung in Abstimmung mit dem
Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung die Konkretisierung und
Finalisierung des Zuwendungsantrages vornehmen. Sie wird den politischen
Gremien im Zuge der laufenden Information zum Baufortschritt auch zumSeite 1 von 2
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Fortgang der Zuschussangelegenheit berichten.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 22:28 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de