222481 · Mitteilungsvorlage
Projektauswahl im Bundesprogramm SJK 2022; Hardtbergbad
Kerndaten
- Nummer
- 222481
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 23.12.2022
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Sportausschusses Kenntnisnahme
- Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg Kenntnisnahme
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
Dateien
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Volltext
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Mitteilungsvorlage öffentlich 222481 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 52 Sport- und Bäderamt Dezernat: Dez. IV Projektauswahl im Bundesprogramm SJK 2022; Hardtbergbad Beratungsfolge Bezirksvertretung Hardtberg 24.01.2023 Kenntnisnahme Sportausschuss 26.01.2023 Kenntnisnahme Rat 09.02.2023 Kenntnisnahme Mitteilung: Der Rat der Stadt Bonn hatte mit Beschluss vom 22.09.2022 die Verwaltung beauftragt, für die Maßnahme „Sanierung des Hardtbergbades, Module 1 und 2“ Fördermittel aus dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ zu beantragen (DS 221846 ). Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundstages hat in seiner Sitzung am 14.12.2022 das Projekt für eine Förderung in Höhe von 6.000.000 Euro ausgewählt. Der Förderzeitraum erstreckt sich grundsätzlich auf die Jahre 2023 bis 2027. Auf das Bundesprogramm konnten sich deutschlandweit Städte und Gemeinden beim Bund um Fördermittel für eine klimagerechte und barrierefreie Sanierung ihrer Sportstätten, Schwimmbäder sowie Jugend- und Kultureinrichtungen bewerben. Mit den Mitteln aus dem Bundesprogramm sollen vor allem überjährige Projekte der Kommunen mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung und mit hoher Qualität im Hinblick auf ihre energetischen Wirkungen und Anpassungsleistungen an die Folgen der Klimakrise gefördert werden. Die zu fördernden Projekte müssen eine besondere Bedeutung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und für die soziale Integration in der Kommune haben. Sie müssen den energetischen Anforderungen mit dem Ziel der deutlichen Absenkung von Treibhausgasemissionen genügen. Fast 750 Kommunen mit insgesamt 995 Projektskizzen haben ihr Interesse an einer Förderung von investiven Projekten bekundet. Insgesamt 148 Projekte sind zur Förderung ausgewählt worden. Die Stadt Bonn hatte eine Projektskizze für die Module 1 und 2 im Umfang von 25 Millionen Euro eingereicht und wird nun mit sechs Millionen Euro gefördert. Dabei handelt es sich um den höchstmöglichen Förderbetrag. Zu Beginn des Jahres 2023 wird die Verwaltung in Abstimmung mit dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung die Konkretisierung und Finalisierung des Zuwendungsantrages vornehmen. Sie wird den politischen Gremien im Zuge der laufenden Information zum Baufortschritt auch zumSeite 1 von 2 Seite 2 Fortgang der Zuschussangelegenheit berichten. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:28 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de