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222480 · Beschlussvorlage

Kooperationsvertrag zwischen der Bundesstadt Bonn und dem Stadtsportbund Bonn e.V. – Erhöhung der jährlichen Transferleistungen

Nummer
222480
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
30.12.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Rates 09.02.2023 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Sportausschusses 26.01.2023 Empfehlung
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Beschlussvorlage
öffentlich
222480
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
52 Sport- und Bäderamt
Dezernat:
Dez. IV
Kooperationsvertrag zwischen der Bundesstadt
Bonn und dem Stadtsportbund Bonn e.V. –
Erhöhung der jährlichen Transferleistungen
Beratungsfolge
Sportausschuss 26.01.2023 Empfehlung
Rat 09.02.2023 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Die im Rahmen des Kooperationsvertrages von der Stadt Bonn an den
Stadtsportbund e.V. zu zahlenden jährlichen Transferleistungen werden von
150.000 Euro auf 161.500 Euro erhöht.
2. Die Erhöhung der Transferleistungen wird erst mit Beginn der vom
Stadtsportbund angestrebten Anmietung von Räumlichkeiten für eine
Geschäftsstelle wirksam.
3. Die zusätzlichen erforderlichen finanziellen Mittel in Höhe von 11.500 Euro
werden haushaltsneutral aus Mitteln der Sportförderung bereitgestellt.
Begründung
Die Sportentwicklungsplanung der Stadt Bonn sieht vor, dass die
Zusammenarbeit zwischen der Stadt und dem Stadtsportbund gefestigt wird.
Für eine dynamische Weiterentwicklung der Bonner Sportlandschaft und der
Stärkung des Profils Bonn als Sportstadt wurde zum 1. Januar 2022 ein
Kooperationsvertrag zwischen der Stadt Bonn und dem Stadtsportbund e.V.
vereinbart, der zuvor von den politischen Gremien beschlossen worden ist
(212312).
Der Kooperationsvertrag sieht gemeinsame Aufgaben in wichtigen
Themenfeldern vor. Mit einer gemeinsamen Strategie verfolgt werden u.a. eine
stärkere Sozialraumorientierung, das Thema Nachhaltigkeit im Sport, die
Stärkung des Sports als Kooperationspartner von Bildungseinrichtungen, die
Förderung des Leistungssports, die Belegung von Sport- und Turnhallen, die
Stärkung inklusiver Angebote der Sportvereine und die Entwicklung eines
gemeinsamen Konzeptes für Sport im öffentlichen Raum. Zudem übernimmt
der Stadtsportbund e.V. als operative Aufgabe die Koordinierung der Projekte
Sport im Park, Sport- und Bewegungsförderung an Grundschulen,Seite 1 von 3
Seite 2
Mitternachtssport, Street Soccer Tour, Open Sunday, Deutsches
Sportabzeichens und leistet somit einen wichtigen Beitrag für die
Gesundheitsförderung der Bürger*innen in Bonn.
Im Rahmen des Kooperationsvertrages ist auch die Bezuschussung der
jährlichen Mietkosten des Stadtsportbundes e.V. für die Geschäftsstelle
vereinbart.
Der Stadtsportbund nutzt seit über 35 Jahren Räumlichkeiten im Frankenbad
als Geschäftsstelle. Insgesamt steht dem SSB dort eine Fläche von 88,75 m²
zur Verfügung. Die jährliche Miete beträgt rund 3.500 €. Die Kosten hierfür
werden dem SSB in voller Höhe aus Mitteln der Sportförderung ersetzt.
Die Geschäftsräume im Frankenbad sind mittlerweile in einem sehr schlechten
Zustand, so dass ein Umzug der Geschäftsstelle erforderlich ist. Die sanitären
Anlagen entsprechen nicht mehr den Vorgaben einer zeitgemäßen
Arbeitsstätte und aufgrund des Sanierungsstaus sind nicht mehr alle Räume
nutzbar.
Die Umsetzung der gemeinsamen strategischen Ziele des
Kooperationsvertrages erfordert zum einen eine zeitgemäße Arbeitsstätte für
die Mitarbeitenden des Stadtsportbundes e.V. und zum anderen zusätzliche
Personalressourcen. Zusätzliche Arbeitsplätze können in den aktuellen
Räumlichkeiten im Frankenbad allerdings nicht geschaffen werden.
Langfristig hat der SSB weiterhin Interesse an den Räumlichkeiten im
geplanten Sport- und Begegnungszentrum, allerdings bedarf es bis zur
Fertigstellung des Gebäudes einer Übergangslösung.
Der Umzugsbedarf des Stadtsportbundes e.V. ist aus Sicht der Verwaltung
nachvollziehbar. Da die Anmietung neuer Geschäftsräume für den SSB nicht in
vollem Umfang finanzierbar und der aktuelle, im Rahmen des
Kooperationsvertrages enthaltene Mietzuschuss von rund 3.500 Euro nicht
ausreichend ist, sieht die Sportverwaltung den finanziellen Mehrbedarf des
Stadtsportbundes e.V. als gerechtfertigt an.
Um die gute Zusammenarbeit zwischen der Stadt Bonn und dem
Stadtsportbund e.V. weiterhin zu festigen, gemeinsam die Herausforderungen
im Sport anzugehen und die Chancen für eine zukunftsfähige Entwicklung der
Bonner Sportlandschaft zu nutzen, bittet der Stadtsportbund um eine Erhöhung
des Mietzuschusses auf 15.000 Euro (siehe Antrag des Stadtsportbundes vom
8.12.2022 im Anhang). Abzüglich des bisherigen Mietzuschusses (rund 3.500
€) ergibt sich damit ein Erhöhungsbetrag von 11.500 €.
Die Erhöhung der Transferzahlungen an den Stadtsportbund soll erst mit
Beginn der Anmietung von Räumlichkeiten für eine neue Geschäftsstelle
wirksam werden.
Die um 11.500 € erhöhten Transferzahlungen an den Stadtsportbund werden
haushaltsneutral aus den Transferleistungen der Sportförderung bereitgestellt.
Die Mittel stehen im Etat des Sport- und Bäderamtes vorbehaltlich der
Beschlussfassung zum Haushalt 2023/24 und der Genehmigung der
Haushaltssatzung durch die Bezirksregierung Köln zur Verfügung. Die
Mittelbereitstellung erfolgt zu Lasten der nach den Sportförderrichtlinien der
Bundesstadt Bonn (DS 210351) bereitzustellenden Vereinszuschüsse.Seite 2 von 3
Seite 3
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeich
nung
Produkt Produktbezeichnung
1.08.02 Sportförderung 1.52.00.08.02.01 Sportförderung
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
11.500 EUR 152000802/7
3.1000
2023 ff.
(angemeldet)
0 EUR
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
11.500 EUR
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 17:40 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de