222480 · Beschlussvorlage
Kooperationsvertrag zwischen der Bundesstadt Bonn und dem Stadtsportbund Bonn e.V. – Erhöhung der jährlichen Transferleistungen
Kerndaten
- Nummer
- 222480
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 30.12.2022
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Sportausschusses Empfehlung
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 222480 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 52 Sport- und Bäderamt Dezernat: Dez. IV Kooperationsvertrag zwischen der Bundesstadt Bonn und dem Stadtsportbund Bonn e.V. – Erhöhung der jährlichen Transferleistungen Beratungsfolge Sportausschuss 26.01.2023 Empfehlung Rat 09.02.2023 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Die im Rahmen des Kooperationsvertrages von der Stadt Bonn an den Stadtsportbund e.V. zu zahlenden jährlichen Transferleistungen werden von 150.000 Euro auf 161.500 Euro erhöht. 2. Die Erhöhung der Transferleistungen wird erst mit Beginn der vom Stadtsportbund angestrebten Anmietung von Räumlichkeiten für eine Geschäftsstelle wirksam. 3. Die zusätzlichen erforderlichen finanziellen Mittel in Höhe von 11.500 Euro werden haushaltsneutral aus Mitteln der Sportförderung bereitgestellt. Begründung Die Sportentwicklungsplanung der Stadt Bonn sieht vor, dass die Zusammenarbeit zwischen der Stadt und dem Stadtsportbund gefestigt wird. Für eine dynamische Weiterentwicklung der Bonner Sportlandschaft und der Stärkung des Profils Bonn als Sportstadt wurde zum 1. Januar 2022 ein Kooperationsvertrag zwischen der Stadt Bonn und dem Stadtsportbund e.V. vereinbart, der zuvor von den politischen Gremien beschlossen worden ist (212312). Der Kooperationsvertrag sieht gemeinsame Aufgaben in wichtigen Themenfeldern vor. Mit einer gemeinsamen Strategie verfolgt werden u.a. eine stärkere Sozialraumorientierung, das Thema Nachhaltigkeit im Sport, die Stärkung des Sports als Kooperationspartner von Bildungseinrichtungen, die Förderung des Leistungssports, die Belegung von Sport- und Turnhallen, die Stärkung inklusiver Angebote der Sportvereine und die Entwicklung eines gemeinsamen Konzeptes für Sport im öffentlichen Raum. Zudem übernimmt der Stadtsportbund e.V. als operative Aufgabe die Koordinierung der Projekte Sport im Park, Sport- und Bewegungsförderung an Grundschulen,Seite 1 von 3 Seite 2 Mitternachtssport, Street Soccer Tour, Open Sunday, Deutsches Sportabzeichens und leistet somit einen wichtigen Beitrag für die Gesundheitsförderung der Bürger*innen in Bonn. Im Rahmen des Kooperationsvertrages ist auch die Bezuschussung der jährlichen Mietkosten des Stadtsportbundes e.V. für die Geschäftsstelle vereinbart. Der Stadtsportbund nutzt seit über 35 Jahren Räumlichkeiten im Frankenbad als Geschäftsstelle. Insgesamt steht dem SSB dort eine Fläche von 88,75 m² zur Verfügung. Die jährliche Miete beträgt rund 3.500 €. Die Kosten hierfür werden dem SSB in voller Höhe aus Mitteln der Sportförderung ersetzt. Die Geschäftsräume im Frankenbad sind mittlerweile in einem sehr schlechten Zustand, so dass ein Umzug der Geschäftsstelle erforderlich ist. Die sanitären Anlagen entsprechen nicht mehr den Vorgaben einer zeitgemäßen Arbeitsstätte und aufgrund des Sanierungsstaus sind nicht mehr alle Räume nutzbar. Die Umsetzung der gemeinsamen strategischen Ziele des Kooperationsvertrages erfordert zum einen eine zeitgemäße Arbeitsstätte für die Mitarbeitenden des Stadtsportbundes e.V. und zum anderen zusätzliche Personalressourcen. Zusätzliche Arbeitsplätze können in den aktuellen Räumlichkeiten im Frankenbad allerdings nicht geschaffen werden. Langfristig hat der SSB weiterhin Interesse an den Räumlichkeiten im geplanten Sport- und Begegnungszentrum, allerdings bedarf es bis zur Fertigstellung des Gebäudes einer Übergangslösung. Der Umzugsbedarf des Stadtsportbundes e.V. ist aus Sicht der Verwaltung nachvollziehbar. Da die Anmietung neuer Geschäftsräume für den SSB nicht in vollem Umfang finanzierbar und der aktuelle, im Rahmen des Kooperationsvertrages enthaltene Mietzuschuss von rund 3.500 Euro nicht ausreichend ist, sieht die Sportverwaltung den finanziellen Mehrbedarf des Stadtsportbundes e.V. als gerechtfertigt an. Um die gute Zusammenarbeit zwischen der Stadt Bonn und dem Stadtsportbund e.V. weiterhin zu festigen, gemeinsam die Herausforderungen im Sport anzugehen und die Chancen für eine zukunftsfähige Entwicklung der Bonner Sportlandschaft zu nutzen, bittet der Stadtsportbund um eine Erhöhung des Mietzuschusses auf 15.000 Euro (siehe Antrag des Stadtsportbundes vom 8.12.2022 im Anhang). Abzüglich des bisherigen Mietzuschusses (rund 3.500 €) ergibt sich damit ein Erhöhungsbetrag von 11.500 €. Die Erhöhung der Transferzahlungen an den Stadtsportbund soll erst mit Beginn der Anmietung von Räumlichkeiten für eine neue Geschäftsstelle wirksam werden. Die um 11.500 € erhöhten Transferzahlungen an den Stadtsportbund werden haushaltsneutral aus den Transferleistungen der Sportförderung bereitgestellt. Die Mittel stehen im Etat des Sport- und Bäderamtes vorbehaltlich der Beschlussfassung zum Haushalt 2023/24 und der Genehmigung der Haushaltssatzung durch die Bezirksregierung Köln zur Verfügung. Die Mittelbereitstellung erfolgt zu Lasten der nach den Sportförderrichtlinien der Bundesstadt Bonn (DS 210351) bereitzustellenden Vereinszuschüsse.Seite 2 von 3 Seite 3 Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeich nung Produkt Produktbezeichnung 1.08.02 Sportförderung 1.52.00.08.02.01 Sportförderung Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 11.500 EUR 152000802/7 3.1000 2023 ff. (angemeldet) 0 EUR Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich 11.500 EUR Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:40 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de