222478-03 · Beschlussvorlage
Aufhebung des Beschlusses zur Einrichtung eines Zebrastreifens im Bereich Brühler Straße
Kerndaten
- Nummer
- 222478-03
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 18.08.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Beschlussvorlage öffentlich 222478-03 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Aufhebung des Beschlusses zur Einrichtung eines Zebrastreifens im Bereich Brühler Straße Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 05.09.2023 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Beschluss der Bezirksvertretung Bonn vom 31.01.2023 unter der DS 222478 wird aufgehoben. Begründung: Die Verwaltung hat das Anliegen im Rahmen einer Verkehrszählung geprüft. Die Anordnung eines Fußgängerüberweges kommt bei einer Verkehrsbelastung zwischen 200 und 750 Kfz pro Stunde in Betracht. Gezählt wurde eine Verkehrsbelastung von 862 Kfz in der Spitzenstunde, sodass zwar die Mindestbelastungsgrenze erreicht, aber die Höchstgrenze überschritten ist. Daher liegen die Voraussetzungen für die Einrichtung eines Fußgängerüberweges leider nicht vor. Eine bei diesen Verkehrsstärken zu prüfende Lichtsignalanlage ist im Lichtsignalanlagenprogramm nicht abgebildet und die Investitionskosten von ca. 80.000,00 € nicht im Haushalt enthalten. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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