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222478-03 · Beschlussvorlage

Aufhebung des Beschlusses zur Einrichtung eines Zebrastreifens im Bereich Brühler Straße

Nummer
222478-03
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
18.08.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 05.09.2023 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 222478 Bürgerantrag: Einrichtung eines Zebrastreifens im Bereich Brühler Straße

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Beschlussvorlage
öffentlich
222478-03
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Aufhebung des Beschlusses zur Einrichtung eines
Zebrastreifens im Bereich Brühler Straße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 05.09.2023 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Beschluss der Bezirksvertretung Bonn vom 31.01.2023 unter der DS
222478 wird aufgehoben.
Begründung:
Die Verwaltung hat das Anliegen im Rahmen einer Verkehrszählung geprüft.
Die Anordnung eines Fußgängerüberweges kommt bei einer
Verkehrsbelastung zwischen 200 und 750 Kfz pro Stunde in Betracht. Gezählt
wurde eine Verkehrsbelastung von 862 Kfz in der Spitzenstunde, sodass zwar
die Mindestbelastungsgrenze erreicht, aber die Höchstgrenze überschritten ist.
Daher liegen die Voraussetzungen für die Einrichtung eines
Fußgängerüberweges leider nicht vor. Eine bei diesen Verkehrsstärken zu
prüfende Lichtsignalanlage ist im Lichtsignalanlagenprogramm nicht abgebildet
und die Investitionskosten von ca. 80.000,00 € nicht im Haushalt enthalten.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 23:37 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de