222478-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Einrichtung eines Zebrastreifens im Bereich Brühler Straße
Kerndaten
- Nummer
- 222478-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 16.01.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 222478-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Einrichtung eines Zebrastreifens im Bereich Brühler Straße Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 31.01.2023 Anregung Inhalt der Stellungnahme: Für die Einrichtung von Fußgängerüberwegen müssen nach den R-FGÜ 2001 (Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen) vorgegebene Belastungszahlen vorliegen, die durch eine Verkehrszählung ermittelt werden müssen. Die Anlage eines Zebrastreifens erfordert nach den genannten Richtlinien bestimmte Mindestbelastungen für den Fahrzeug- bzw. Fußgängerverkehr in einer Spitzenstunde. Bei einer Belastung von mindestens 200 Fahrzeugen müssen 50 Fußgänger*innen queren. Empfohlen werden Fußgängerüberwege bei einer Belastung von 100–150 Fußgänger*innen sowie 300–600 Fahrzeugen in der Spitzenstunde. Der Bereich in der Brühler Straße zwischen dem Eingang zum Gelände der Supermärkte und der Autobahnunterführung (Höhe Brühler Straße 7) ist für eine Zählung nicht geeignet, da sich dort keine Aufstellfläche befindet, um einen Fußgängerüberweg einzurichten. Ab der Brühler Straße 5 in Richtung Bornheimer Straße ist es ebenfalls nicht möglich einen Fußgängerüberweg einzurichten, da sich dort drei Fahrstreifen befinden. Nach § 26 der Straßenverkehrsordnung dürfen Fußgängerüberwege nur angelegt werden, wenn nicht mehr als ein Fahrstreifen je Richtung überquert werden muss. Die einzig geeignete Fläche, um eine Zählung durchzuführen, befindet sich unter der Autobahnbrücke. Nach eigenen Beobachtungen der Verwaltung wird die vorgegebene Belastungszahlen für die Einrichtung von Fußgängerüberwegen nach den R-FGÜ 2001 (Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen) vermutlich bei weitem nicht erreicht. Jedoch wird die Verwaltung bei positiven Beschluss der Bezirksvertretung den Bereich unter der Autobahnbrücke auf der Brühler Straße für eine der nächsten Zählungen einplanen. Sollte die Mindestbelastungsgrenze für den Fahrzeug- bzw. Fußgänger*innenverkehr gegeben sein, wird die Verwaltung Planungen für einen entsprechenden Überweg in die politischen Gremien einbringen.Seite 1 von 2 Seite 2 Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:50 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de