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222478-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Einrichtung eines Zebrastreifens im Bereich Brühler Straße

Nummer
222478-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
16.01.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 31.01.2023 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 60 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 222478 Bürgerantrag: Einrichtung eines Zebrastreifens im Bereich Brühler Straße

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
222478-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Einrichtung eines Zebrastreifens im Bereich Brühler
Straße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 31.01.2023 Anregung
Inhalt der Stellungnahme:
Für die Einrichtung von Fußgängerüberwegen müssen nach den R-FGÜ 2001
(Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen)
vorgegebene Belastungszahlen vorliegen, die durch eine Verkehrszählung
ermittelt werden müssen.
Die Anlage eines Zebrastreifens erfordert nach den genannten Richtlinien
bestimmte Mindestbelastungen für den Fahrzeug- bzw. Fußgängerverkehr in
einer Spitzenstunde. Bei einer Belastung von mindestens 200 Fahrzeugen
müssen 50 Fußgänger*innen queren. Empfohlen werden Fußgängerüberwege
bei einer Belastung von 100–150 Fußgänger*innen sowie 300–600 Fahrzeugen
in der Spitzenstunde.
Der Bereich in der Brühler Straße zwischen dem Eingang zum Gelände der
Supermärkte und der Autobahnunterführung (Höhe Brühler Straße 7) ist für
eine Zählung nicht geeignet, da sich dort keine Aufstellfläche befindet, um
einen Fußgängerüberweg einzurichten.
Ab der Brühler Straße 5 in Richtung Bornheimer Straße ist es ebenfalls nicht
möglich einen Fußgängerüberweg einzurichten, da sich dort drei Fahrstreifen
befinden. Nach § 26 der Straßenverkehrsordnung dürfen Fußgängerüberwege
nur angelegt werden, wenn nicht mehr als ein Fahrstreifen je Richtung
überquert werden muss.
Die einzig geeignete Fläche, um eine Zählung durchzuführen, befindet sich
unter der Autobahnbrücke. Nach eigenen Beobachtungen der Verwaltung wird
die vorgegebene Belastungszahlen für die Einrichtung von
Fußgängerüberwegen nach den R-FGÜ 2001 (Richtlinien für die Anlage und
Ausstattung von Fußgängerüberwegen) vermutlich bei weitem nicht erreicht.
Jedoch wird die Verwaltung bei positiven Beschluss der Bezirksvertretung den
Bereich unter der Autobahnbrücke auf der Brühler Straße für eine der nächsten
Zählungen einplanen. Sollte die Mindestbelastungsgrenze für den Fahrzeug-
bzw. Fußgänger*innenverkehr gegeben sein, wird die Verwaltung Planungen
für einen entsprechenden Überweg in die politischen Gremien einbringen.Seite 1 von 2
Seite 2
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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